Energiepreis-Protest > EnBW
EnBW kündigt Wärmestromvertrag zum 1.11.2011
pkied:
Ich beziehe Wärmestrom zum Heizen von der EnBW. Als die EnBW 2007 die Tarife für die Nachtaufladung (NT) um ca. 30% erhöhte, legte ich Widerspruch ein. Nach 18 Monaten wurden die Tarife erneut erhöht, auch dagegen legte ich Widerspruch ein. Bis heute zahle ich meinen Jahresverbrauch nach den Preisen von 2007. Nach jeder Jahresrechnung, die ich auf Grundlage der alten Preise neu berechne, erhalte ich ein Schreiben, in dem mir die EnBW mitteilt, wie groß mein Zahlungsrückstand ist. Ein Schreiben mit der Überschrift \"Mahnung\" oder \"Zahlungsaufforderung\" habe ich bisher nicht bekommen.
Nun hat die EnBW die bestehenden Wärmestromtarife der Sondervertragskunden zum 1.11.2011 gekündigt und bietet einen neuen Vertrag an, der gleichzeitig mit neuen Tariferhöhungen verbunden ist. Wenn ein Kunde dem neuen Vertrag nicht zustimmt, kommt er automatisch in den Grundversorgungstarif für Wärmestrom, der allerdings nochmals teurer ist.
Dieses Mal wird der neue Tarif aufgeschlüsselt in den Strompreis, in Stromsteuer und Umlagen. In den bisherigen Rechnungen waren die Umlagen (KWK- und EEG-Umlage) im Strompreis enthalten und wurden nicht separat aufgeführt. In einer Tabelle bei Wikipedia sehe ich, dass sich die EEG-Umlage von 2007 auf 2011 um 2,5 Ct erhöht hat.
Ich plane nun, den angebotenen Stromlieferungsvertrag abzuschließen und das Vertragsangebot zu unterzeichnen, um nicht in die teurere Grundversorgung zu rutschen, will aber als Zusatz hinzufügen: \"Ich behalte mir eine behördliche oder gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Entgelthöhe vor.\" In einem beigefügten Brief will ich zum Ausdruck bringen, dass ich weiterhin an den Preisen festhalten werde, die vor der von mir bestrittenen Preiserhöhung von 2007 Gültigkeit hatten, dass ich aber sehr wohl die um 2,5 Ct erhöhte EEG-Umlage bezahlen werde.
Kann mir bitte jemand, der in juristischen Fragen bewanderter ist als ich, sagen, ob mein Vorhaben sinnvoll ist oder ob ich evtl. ein Eigentor schieße.
Vielen Dank für jeden Ratschlag.
bjo:
1. prüfen ob die kündigen dürfen, Form und Fristen
2. ob der Tarif \"Grundversorgungstarif für Wärmestrom\" einer rechtlichen Prüfung standhält bezweifel ich denn, dann dürfte der Versorger keine Heizzeiten usw.. vorgeben. Oder anders ausgedrückt der Rundsteuerempfänger wäre überflüssig!
3. wenn Punkt 2 möglich sein solle, lass von einem ELi prüfen was es kostet die Anlage so um zubauen das du mit normalen Strom heizen kannst und such dir nen Neuen
=> melde das ganze vorsorglich den zuständigen Behörden
Christian Guhl:
Das Bundeskartellamt hat hier (Pkt.2.4.5) festgestellt, dass Heizstromverträge immer Sonderverträge sind.
Einen Grundversorgungstarif für Wärmestrom gibt es also nicht ! Auch wenn der Vertrag \"Grundversorgungstarif\" genannt wird, ist es ein Sondervertrag ! Und da stellt sich dann die Frage nach der Preisanpassungsklausel. Ob eine Kündigung des Wärmestromvertrages wegen der Monopolstellung überhaupt möglich ist, bezweifele ich. Die Monopolstellung wird allerdings von manchen Versorgern bestritten. Es könne ja mit \"normalem\" Strom geheizt werden.
Ich würde nichts unterschreiben und gegen die Erhöhungen Widerspruch einlegen. Auf keinen Fall würde ich anfangen die Erhöhungen einzelner Preisbestandteile anzuerkennen. Und ob man sich etwas vorbehält, wird den Versorger wirklich brennend interessieren ;).
bjo:
- weitermachen wie bisher, dann ist immer der Versorger der dumme der klagen muss!
Der wird sich das zweimal überlegen, schließlich geht um viel mehr als nur ihr Geld wenn er verliert!
In Ihrem Fall liefert er sogar noch Munition frei Haus (irreführung usw..)
Bei Zeiten dann eine Gemeinschafsseite bei Facebook machen und änlich gelagerte Fälle suchen :-) Wie gesagt nichts ist schlimmer als Öffendlichkeit!
Cremer:
@pkied,
schon geprüft ob die Kündigung rechtswirksam ist?
Wie lautet denn die Kündigungsfrist in Ihrem alten Vertrag ?
6 Wochen oder 3 Monate?
Wenn es 3 Monaten sind, hat der Versorger schon verloren, sofern die Kündigung nach dem 1.8.11 bei Ihnen eingegangen ist.
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