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Autor Thema: Mahnverfahren: NEW verlangt Arbeitspreis von 2007  (Gelesen 6998 mal)

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Offline Claudia

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Mahnverfahren: NEW verlangt Arbeitspreis von 2007
« am: 12. April 2012, 19:46:56 »
Hallo Forum,

ich habe seit 2007 einen Gasliefervertrag bei der NEW (ehemals NVV).

Seit dem 24.03.2010 (Urteile des BGH zu den unwirksamen Preisanpassungsklauseln), kürze ich regelmäßig die Rechnungen und zahle  4,34 Ct/kWh (netto). Das ist der Arbeitspreis, den die NVV am 24.03.2010 angesetzt hatte.

Nun bin ich zu einem anderen Versorger gewechselt. Die Schlussrechnung habe ich wieder bezüglich des Arbeitspreises angepasst. Verlangt wurden von der NEW 235,83 €. Mit dem Arbeitspreis 4,34 Ct/kWh verringert sich der Betrag auf 193,06 €.
Nachdem ich der NEW mit Schreiben vom 11.04.2012 mitgeteilt hatte, dass ich diesen Betrag zahlen werde, erhielt ich ein Schreiben, wonach nun für alle von mir gekürzten Rechnungen, der Arbeitspreis verlangt wird, der ursprünglich bei Vertragsabschluss galt. Den Preis hätte ich bei Vertragsabschluss akzeptiert und der würde aufgrund der unwirksamen Preisanpassungsklausel nun angesetzt. Das sind 4,55 Ct/kWh (netto).

Damit erhöht sich die neue Rechnung der NEW auf 245,86 €, das sind 10,03 € mehr als in der ursprünglichen Schlussrechnung.

Das Schreiben der NEW:

\"Kürzung der Gasrechnungen November 2011 bis März 2012\"
(Anmerkung: Die Berechnung der NEW mit 4,55 Ct/kWh bezieht sich allerdings auf die Gasrechnungen 2010 bis 2012)
\"Sehr geehrte Frau ...,
in Ihrem Schreiben vom 17.12.2012 und weiteren vorherigen Schreiben, teilten Sie uns mit, dass Sie für unsere Gaslieferungen lediglich einen Nettoarbeitspreis von 4,34 Ct/kWh akzeptieren. Sie haben unsere Gasrechnungen der letzten Jahre stets gekürzt und eine eigene Gaspreisberechnung mit gekürzten Preisen erstellt.
Sie haben die Kürzung damit begründet, dass Ihr Gaslieferungsvertrag „NEWgas\" eine unwirksame Preisanpassungsklausel enthalten würde. Mit Datum 15.10.2007 haben Sie einen wirksamen NEWgas-Vertrag abgeschlossen. Der im Vertrag aufgeführte Arbeitspreis betrug 4,55 Ct/kWh netto in der Verbrauchsklasse 3.001 bis 300.000 kWh Erdgas pro Jahr. Der Grundpreis beträgt 96,00 € netto pro Jahr.
Mit Ihrer Unterschrift unter dem Vertrag haben Sie die Höhe dieser Preise akzeptiert. Diese Preise halten wir aus unserer Sicht für die unbestrittenen Preise, die wir auch gerichtlich von Ihnen einfordern werden.
Somit fordern wir Sie auf, Ihre Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen, gemäß des von Ihnen unterschriebenen NEWgas-Vertrages, zu erfüllen.
Da Sie unsere Preisanpassungsklausel für unwirksam halten, werden wir die Anfangs preise dieses NEWgas-Vertrages unverändert zur Anwendung bringen. Somit wenden wir keine Preisanpassungsklausel an, sondern betrachten die von Ihnen akzeptierten Anfangs preise als fixe Preise.
In der beigefügten Anlage haben wir die von uns geforderten Beträge und die von Ihnen gekürzten Beträge der letzten drei Jahre gegenüber gestellt. Bis zur Schlussrechnung zum 31.03.2012 ergibt sich insgesamt eine Nachforderung in Höhe von 245,86.
Wir bitten Sie, den v. g. offenen Betrag bis zum 30.04.2012 auf das Konto der NEW AG zu zahlen.
Sollten wir keinen Zahlungseingang verzeichnen, werden wir das Mahnverfahren eröffnen.\"


Ich bin etwas ratlos, was ich nun tun soll? Brauche ich einen Anwalt oder kann ich erst mal abwarten, ob ich nach Widerspruch gegen den  Mahnbescheid verklagt werde?

Kann mir jemand einen Anwalt im Raum Mönchengladbach empfehlen?

Vielen Dank
Claudia

Offline Cremer

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Mahnverfahren: NEW verlangt Arbeitspreis von 2007
« Antwort #1 am: 12. April 2012, 23:04:54 »
@Claudia,

Preisminderungen sind ebenso anzuwenden. Wenn also damals bei Vertragsabschluß ein höherer Preis vereinbart wurde, der heute niedriger liegt, so ist die Preisminderung mitzunehmen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Claudia

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Mahnverfahren: NEW verlangt Arbeitspreis von 2007
« Antwort #2 am: 12. April 2012, 23:39:24 »
Hallo Herr Cremer,

vielleicht habe ich ja \"ein Brett vor dem Kopf\" aber ich verstehe die Bedeutung Ihrer Antwort in Bezug zu der Forderung der NEW nicht.

Könnten Sie Ihre Antwort noch etwas erläutern?

Hat die NEW nun Recht damit, weil die Preisanpassungsklausel unwirksamen ist, den Arbeitspreis zum Zeitpunk des Vertragsabschlusses als gültig anzusetzen?

Vielen Dank
Claudia

Offline Didakt

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Mahnverfahren: NEW verlangt Arbeitspreis von 2007
« Antwort #3 am: 13. April 2012, 16:08:16 »
Zitat
Original von Claudia
Brauche ich einen Anwalt…?

Nein, den brauchen Sie in diesem Fall sicherlich nicht. Sie brauchen wegen Ihres selbst geschossenen Eigentores nur die Rechnung über 245,86 € zu bezahlen. ;)
Denn: „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten)!

Das \"selbst geschossene Eigentor\" braucht gewiss nicht interpretiert zu werden.

 

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