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Autor Thema: Viele Fragen - Laie  (Gelesen 2299 mal)

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Offline paulus82

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Viele Fragen - Laie
« am: 25. August 2011, 16:28:33 »
Sehr geehrte Experten, ich habe viele nützliche Informationen auf Euren Portal finden können und freue mich sehr dass es solche Wiederstände gegen diese Abzocker Konzerne gibt.

Ich bin leider auch auf einige Unklarheiten gestoßen und habe daher hier noch viele Fragen. Ich hoffe Ihr könnt sie mir beantworten und habt Verständnis dass es so viele sind. Ich bin nun mal kein Jurist und daher ist es für jeden anderen, der sogar Vertragsrecht im Studium hatte, nicht immer leicht zu verstehen.

Hier sind einige Zitierte Fragen aus der Rubrik „Häufig gestellte Fragen zum Preisprotest“ und darunter meine Unklarheiten:

1.
Hat jeder Verbraucher ein Kürzungsrecht?Wenn in Ihrem Liefervertrag der Energiepreis durch eine mathematische Formel bestimmt wird und Sie dies akzeptiert haben, haben Sie dagegen kein Kürzungsrecht.

Gibt es so etwas/ Wer bei welchen Verträgen macht so etwas?
Wie soll es aussehen?

2.
Bin ich ein Tarifkunde oder ein Sondervertragskunde?…Bezieher großer Strom oder Gasmengen gelten als Sondervertragskunden. Für sie gelten besondere Preise und Bedingungen, die zwischen Versorger und Kunde vertraglich vereinbart werden. Alle übrigen Strom- und Gaskunden sind Kunden der Grundversorgung, früher als Tarifkunden bezeichnet.

Ok, demnach wäre ich Tarifkunde, weil ich nur ca. 2800 KWh Strom im Jahr verbrauche.

Doch weiter steht:

…Bei der Stromversorgung gilt folgendes: Wer den Stromversorger noch nie gewechselt hat, ist Kunde der Grundversorgung. Wer in einen anderen Tarif des örtlichen Versorgers gewechselt hat oder den Anbieter gewechselt hat, ist Sondervertragskunde.

Demnach wäre ich wiederum Sondervertragskunde, weil ich beim Örtlichen Versorger geblieben bin, aber den Tarif gewechselt habe.

Wer bin ich nun als STROMKUNDE? (Es geht hier um Strom und nicht um Gas; zum Thema Gas gibt es hier viele Beiträge, aber nicht zum Strom)

3.
Der Versorger schaltet einen Anwalt oder Inkassobüro ein.Das ändert nichts an der Rechtslage. Der Versorger will dadurch Druck auf Sie ausüben. Bleiben Sie gelassen. Die Kosten für den Anwalt oder das Inkassobüro tragen Sie nur, wenn Sie ein Verschulden trifft. Ob das der Fall ist, entscheidet letztlich ein Gericht.

Und wann ist das der Fall? Wenn ich meine Zahlungen kürze und dann vor Gericht verliere, zahle ich dann auch die Inkassogebühren?

Gilt das als mein Verschulden wenn ich vorher nur vermute, dass die Preise zu hoch sind und ich es am Ende vom Gericht prüfen lassen möchte, indem ich den Anbieter mit meinen Kürzungen zum Klagen bringe, mit negativem Ausgang für mich?

4.
Kommen teure Gutachtenkosten auf mich zu?In einem Gerichtsverfahren kann das Gericht einen Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten des Gutachtens trägt der Verlierer des Verfahrens. Deshalb erhöht sich durch Beauftragung eines Gutachtens durch das Gericht das Kostenrisiko für die Verbraucher ganz erheblich, da sich ja der Ausgang des Verfahrens nicht vorhersehen lässt. Wenn das Gericht einen solchen Beschluss fasst, bleibt dem Verbraucher immer noch die Möglichkeit, die Forderung des Versorgers sofort anzuerkennen und dadurch das Gerichtsverfahren zu beenden.

Wie hoch sind solche Kosten?

Was für ein Sinn macht es bei diesem Vorgang die Forderung des Versorgers sofort anzuerkennen?

Was bring mir das jetzt aufzugeben, bevor das Gutachten feststellt, dass ich vielleicht recht habe?

Soll der ganze Sinn dann nur daran bestehen, dem Versorger Anwaltskosten verursacht zu haben?
Oder habe ich es falsch verstanden und das Gericht schaltet nur ein Gutachter ein wenn es nicht selber feststellen kann (nach eigener Prüfung) ob es gerechtfertigt war oder nicht?

5.

Beispiel für mein Fall:
Ich zahle bei Vattenfall für 2.745 KWh ca. 625 Euro im Jahr. Jetzt möchte ich meine Zahlungen kürzen um 7 Euro im Monat, also um ca. 85 Euro Jährlich.
Es gab am 01.01.2011 eine Preiserhöhung der ich nicht widersprochen und bis heute gezahlt habe. Zudem bekam ich am 23.06.2011 eine Abrechnung für den Zeitraum von 10.06.2010 bis 10.06.2011 in der ja schon die Preiserhöhung ab Anfang des Jahres mit berechnet wurde. Ich habe dieser ja auch nicht widersprochen.

Kann ich meine Kürzungen noch bis zum 01.01.2011 beziehen und die dann auf die nächsten Monatsbeiträge abwälzen?
 
Oder sollte ich sicherheitshalber meine Kürzungen nur für den neuen/aktuellen Abrechnungszeitraum beziehen?

Wie ist das jetzt wenn ich letztes Jahr monatlich 53 Euro bezahlt habe und jetzt auf einmal von 59 auf Euro 52 Euro kürze. Gibt es da Probleme, weil ich ja auch das letzte Jahr mit 53 Euro einverstanden war, oder soll ich lieber nur bis auf die Summe vor der Preiserhöhung kürzen?

Würde Vattenfall jetzt für diese kleine Summe Klagen, oder überhaupt klagen können?

Wie hoch darf man den kürzen? Bei der Miete gibt der Mietspiegel einen Bezugswert her, wo finde ich den beim Strompereis?

Kann es sogar soweit kommen, dass das Gericht feststellt, dass ich sogar 10 Euro monatlich zu viel zahle und ich danach sogar noch Geld vom Versorger bekomme, oder kann ich nur maximal meine Kürzungen durchbringen?

Ich höre und lese über viele Klagen bei denen Sondervertragskunden Erfolg vor Gericht haben. Strom-Tarifkunden haben es dagegen schwierigerer den Protest durchzusetzen, wie ich hier oft gelesen habe*. Wenn ich grad Mitglied bei euch geworden bin, vorhabe mit Kürzungen zu Protestieren und in den Prozesskostenfonds eingezahlt habe, kann ich dann auf finanzielle Hilfe falls es zur Klage kommt hoffen? (Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht abgeschlossen)

* Z.B. schreckt mich als Tarifkunden dieses Urteil von Kürzungen ab: Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge vom 06. Oktober 2010   Az. 41 C 11/10
Gibt es da nicht auch eine Klausel, wie bei den Rechtschutzversicherungen, die mir erst dann Zahlungen für Prozesskosten erstatten, wenn mein Fall nicht früher als drei Monate nach Beitritt begonnen hat?

Habe ich das richtig verstanden: Bei meinem Fall, wenn es aufgrund meiner Kürzungen zur Klage vor Gereicht käme, würde ich wenn ich verliere nur 250 Euro insgesamt zahlen?  (Daten laut Tabelle mit Streitwert bis 300 Euro).

Und wenn ich die Forderung des Versorgers sofort anerkenne, wäre dann der ganze Spaß für mich von Anfang an kostenlos? Also weder Mahn- noch irgendwelche Zins- Inkassokosten?

Was würde dann der Versorger zahlen müssen?

Wenn der Versorger seine Kalkulation offen legt, wo und für wie viel Euronen kann ich es Überprüfen lassen? Denn, ich als Laie kann es ja selbst nicht nachvollziehen, was die dürfen und was nicht.

Ich weiß es sind viele Fragen, aber ich hoffe dass Ihr mir die meisten beantworten könnt. Ich habe die Suchfunktion benutzt und viele Frage streichen können. Zu den übrigen Fragen hier habe ich nichts Passendes gefunden, weil z.B. ähnliches aber nicht ganz zutreffendes Problem, es sich aufs Gas bezog, einige Einzelheiten von meinem individuellen Problem abweichen oder veraltet waren. Ich habe natürlich auch nicht alle Beiträge durchgelesen, da ich so bis Weihnachten hier noch sitzen würde. Wenn jemand der Meinung ist, es ist ganz genau so schon mal diskutiert worden, dann bitte ich um weitere Infos wo ich das finden kann.

Danke im Voraus dafür.

MfG

Paule

 

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