Hallo zusammen,
auf meinen 2. Widerspruch an Erdgas Südsachsen erhielt ich ein Interessantes Antwortschreiben. Hier mal ein kleiner Auszug:
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Dass Sie diesen Argumenten nicht folgen möchten und einen Nachweis der Billigkeit unserer Preise fordern, führt aus unserer Sicht jedoch nicht zu einer Offenlegung unserer Preiskalkulation, denn kein Unternehmen in der freien Wirtschaft legt seine Kalkulationen offen. Das was für andere gilt, möchten wir auch für uns in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus hatten wir noch nie kalkulierte Preise, sondern Wettbewerbspreise. Gerade deshalb werden bei der Überprüfung der Billigkeit von Gaspreisen auch die Marktpreise miteinander verglichen.
Darüber hinaus vertreten wir die Meinung, dass eine Billigkeitsprüfung der Erdgaspreise nach §315 BGB auf das vorliegende Versorgungsverhältnis nicht anwendbar ist. Diese Frage sowie die Feststellung der Unbilligkeit kann nur durch ein Gericht entschieden werden. Selbstverständlich sind wir bereit und auch in der Lage nachzuweisen, dass die Preiserhöhungen nur aus der Umlage unserer gestiegenen Bezugskosten resultieren und diesem Unfang gerechtfertigt sind.
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Ich frage mich wie die Preise machen und mit wem der Versorger Wettbewerb betreibt.
Viele Grüsse jbxc