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Autor Thema: Interessanter Auszug aus Antwortschreiben  (Gelesen 7871 mal)

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Offline jbxc

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Interessanter Auszug aus Antwortschreiben
« am: 17. Oktober 2005, 13:00:52 »
Hallo zusammen,

auf meinen 2. Widerspruch an Erdgas Südsachsen erhielt ich ein Interessantes Antwortschreiben. Hier mal ein kleiner Auszug:
.....
Dass Sie diesen Argumenten nicht folgen möchten und einen Nachweis der Billigkeit unserer Preise fordern, führt aus unserer Sicht jedoch nicht zu einer Offenlegung unserer Preiskalkulation, denn kein Unternehmen in der freien Wirtschaft legt seine Kalkulationen offen. Das was für andere gilt, möchten wir auch für uns in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus hatten wir noch nie kalkulierte Preise, sondern Wettbewerbspreise. Gerade deshalb werden bei der Überprüfung der Billigkeit von Gaspreisen auch die Marktpreise miteinander verglichen.
Darüber hinaus vertreten wir die Meinung, dass eine Billigkeitsprüfung der Erdgaspreise nach §315 BGB auf das vorliegende Versorgungsverhältnis nicht anwendbar ist. Diese Frage sowie die Feststellung der Unbilligkeit kann nur durch ein Gericht entschieden werden. Selbstverständlich sind wir bereit und auch in der Lage nachzuweisen, dass die Preiserhöhungen nur aus der Umlage unserer gestiegenen Bezugskosten resultieren und diesem Unfang gerechtfertigt sind.
 ...


Ich frage mich wie die Preise machen und mit wem der Versorger Wettbewerb betreibt.

Viele Grüsse jbxc

Offline Cremer

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Interessanter Auszug aus Antwortschreiben
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2005, 13:15:45 »
@jbxc,

Gute Antwort der Erdgas Südsachsen, sie liefern die richtige Argumentation damit!!

Erdgas Südsachsen hat also keine kalkulierten Preise ???

Sondern nur Wettbewerbspreise.

Deshalb wollen die keine Kalkulation offenlegen, weil die Preise nicht kalkuliert sind und nur nach Wettbewerb, also geschätzte (überhöhte) Verkaufspreise, da Monopolist

Es ist ja nett, dass Erdgas Südsachsen eine so gute Steilvorlage liefert!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline jbxc

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Interessanter Auszug aus Antwortschreiben
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2005, 13:49:45 »
@Cremer,

Sie haben wohl recht.

Aber Mit welchen Argumenten begründet Erdgas Südsachen, dass eine Billigkeitsprüfung der Erdgaspreise nach §315 BGB auf das vorliegende Versorgungsverhältnis nicht anwendbar ist ?

Viele Grüsse jbxc

Offline mAcg

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Interessanter Auszug aus Antwortschreiben
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2005, 14:08:29 »
habe ich ebenfalls erhalten

Antwortschreiben Erdgas Südsachsen

Offline lunatic71

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Interessanter Auszug aus Antwortschreiben
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2005, 14:54:57 »
\"darueber hinaus hatten wir noch nie kalkulierte Preise\"

Meines wissens nach der erste Versorger der zugegeben hat, wie die Situation ist!

Offline Cremer

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Interessanter Auszug aus Antwortschreiben
« Antwort #5 am: 17. Oktober 2005, 22:25:29 »
@jbxc

möchte ich auch gerne wissen! Sie sagen aber auch, dass die Billigkeitprüfung durch ein Gericht festzustellen wäre.

Da werden sie wohl recht haben. Wareten wir die Zukunft ab.
MFG
Gerd Cremer
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