Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!

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richi242:
Hallo Herr Cremer,
genau so habe ich das alles gemacht wie Sie mich fragen.
Habe heute mit Entega gesprochen und sie darauf aufmerksam gemacht, dass ich Widerspruch eingelegt habe nach §315 BgB und dass die Abschaltung nicht rechtens ist. Ich habe dann auch das Hessische Ministerium erwähnt( hier ist Hessen zuständig, denn der Sitz von Entege ist in Darmstadt). Hat sie nicht interessiert...lediglich gesagt: gebe dies weiter.

richi242:
Ich habe den Widerspruch gegen die Entega eingereicht und auch die Schutzschrift beim Amtsgericht in Mainz hinterlegt.

Aber nun kommt eine Nachricht von den Stadtwerken in Mainz, daß der Gaszähler ausgetauscht werden soll(10.11.05).
Die Stadtwerke gehören zur Firma Entega.

Ist das nun ein Trick, daß man sich Zutritt zum Haus verschaffen will um dann die Versorgung abzustellen ?

Wie soll ich mich hier verhalten ?

RR-E-ft:
@richi242

Lassen Sie sich vom Versorger schriftlich bestätigen, dass die Sperrandrohung gegenstandslos ist und die Versorgung uverändert fortgesetzt wird und teilen Sie mit, dass Sie ohne eine solche Erklärung den Zähleraustausch nicht dulden können, weil Sie weiterhin eine rechtswidrige Versorgungseinstellung aufgrund der Sperrandrohung besorgen, hierfür um Verständnis bitten.


Dem Versorger können aus einem verzögerten Zählerwechsel grundsätzlich keine Nachteile erwachsen, so dass er m. E.  kein dringendes Interesse an einem solchen Zählertausch haben kann.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

enerveto:
Hallo richi242!

Was ist aus dem \"Gaszähler-Trick\" geworden?

War es nur eine Finte?

Mit freundlichen Grüßen

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