Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGW: Keine Sperrandrohungen mehr !!!
RR-E-ft:
In der Franmkfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 16.10.2005 war in der Rubrik Geld & Mehr unter der Überschrift \"Höhere Gaspreise? Ohne mich !\" zu lesen, dass ein Vertreter des BGW gesagt haben soll, niemandem werde mehr wegen § 315 BGB die Versorgung eingestellt.
Kein Gasversorgungsunternehmen werde deshalb einem Kunden den Gashahn zudrehen.
Man werde aber ggf. nach der Jahresverbrauchsabrechnung klagen.
(Wer es glaubt, vgl. Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe).
Wo enstprechende Sperrandrohungen noch ausgebracht würden, handele es sich um \"buchungstechnische Versehen\".
Also Entwarnung.
Jedoch bei Sperrandrohung immer sofort beim Versorger anrufen, ob auch diesem ein solches Versehen unterlaufen ist und ggf. schriftlich bestätigen lassen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
richi242:
Das stimmt so nicht.
Mein Versorger Fa. Entega, Darmstadt hat mir angedoht, die Versorgung am 19.10.05 einzustellen. Man bezieht sich auf §33 II AVBEltV und §33 II AVBGasV.
Was soll ich da machen ..?
Zahlen oder nicht zahlen.
Graf Koks:
@richi242:
Haben Sie bei dem Versorger einmal angerufen und auf den Hintergrund Ihres vermeintlichen Zahlungsrückstandes aufmerksam gemacht ?
Oftmals werden entsprechende Mahnschreiben ausgedruckt, ohne das kontrolliert wird, wie sich die rückständigen Beträge zusammensetzen.
Ein Anruf kann hier Klärung bringen.
Sollte die Androhung weiter im Raume bleiben, sollten Sie wie folgt vorgehen:
1. Bei Gaszähler im eigenen Haus / Wohnung : Hausverbot & Schutzschrift beim Amtsgericht.
2. Meldung an das Wirtschaftsministerium Rh.-Pfalz, mit der bitte, umgehend tätig zu werden. Schriftwechsel vorlegen.
3. Befindet sich der Zähler in einem Bereich des Hauses, der frei zugänglich ist, kann im äußersten Fall eine einstweilige Verfügung nötig werden. Diese können Sie auch selbst beim Amtsgericht beantragen.
Verweisen Sie auf die Urteile der AG\'e Marienberg und Bad Kissingen in der WuM 2005, S. 594 ff.
Zuerst sollten Sie aber abklären, ob man wirklich beabsichtigt, Sie zu sperren.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
BerndA:
@richi242
Ein Fax an die Energieaufsicht bei der Landesregierung wirkt oft Wunder !
Schauen Sie mal hier :
konkrete Sperrandrohung wegen 15 Euro trotz Einspruch
und hier:
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1570&&org_search_str=hausverbot&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_4344
Die Faxnummer der Energieaufsicht in Hessen lautet:
0611/815 492 601
Viel Erfolg !
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
B. Ahlers
Cremer:
@richi242,
Haben SAie Widerspruch gemäß § 315 eingelegt?
Habe Sie die Abschläge gekürzt und zahlen sie diesen gekürzten Betrag ?
Zuständig für die Energieaufsicht ist das Wirtschaftsministerium mit Herrn Bauckhage.
Wenden Sie sich auch an die Verbraucherzentrale RP, Herrn Weinreuter.
Alles in Allem ist aber m.E. hier ein Versehen der Entega. Rufen Sie an und stellen Sie die Sache klar.
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