Bisschen verwirrend die Schilderung aber probieren wir\'s mal:
Brennwerte (Heizwerte) gibt es obere (Propan oberer Heizwert = 28,123 kWh/m³ & Butan 37,2 kWh/m³) und untere (Propan unterer Heizwert = 25,99 kWh/m³ & Butan 34,3 kWh/m€), was wohl mit der jeweilig erreichten Mischung (Propan/Butan) des Gases, auch noch bei einem spezifischem Druck (101,325 kPa) und einer spezifischen Temperatur (0°) sogenannte \"Normbedingung\" zusammenhängt. Daraus kann man theoretisch auch einen Mittelwert (27,0565 kWh/m³ bzw. 35,75 kWh/m³) bilden, würde aber genauso wenig darüber sagen, welches Gasgemisch sich nun tatsächlich im Tank befindet.
Messgeräte die in Verträgen gemeint sind, werden wohl in aller Regel die Gaszähler sein, die beim Kunden verbaut werden und lediglich die verbrauchte Menge (in m³), nicht aber jedoch die Qualität des Gases (Heizwert) messen.
Die Abrechnung wird dann, vom Anbieter, wohl häufig auf Basis eines möglichst hohen Heizwertes erfolgen (bringt ja mehr Geld), den der Lieferant über die Angaben des Herstellers (Gas nach DIN 51622) sicherstellt. Wahrscheinlich wird also Tyczka selber nicht mal die tatsächliche Qualität des Gases prüfen, wie wohl auch kein anderer Lieferant.
Um nicht in Zahlungsverzug und Mahnverfahren zu geraten, sollte man wohl wenigstens Abschläge auf Basis des Mittelwertes (27,0565 kWh/m³) oder mindestens des unteren Heizwertes zahlen, wenn die über den Zähler gelaufene Menge unstrittig ist. Dann könnte man sich immer noch über die Qualität und den Nachweis der Selbigen streiten.
Aber mal generell die Frage wird denn da nicht in m³ und gar nicht in kWh abgerechnet? Klar laufen bei geringerer Qualität mehr m³ durch, aber ich kann bei meinem Tank auch nicht prüfen, welche Qualität das gelieferte Gas tatsächlich hat. Ich hab da auch nur die Behauptung meines Lieferanten, dass es sich um Gas nach DIN 51622 handeln soll ...
Gar nicht zu zahlen (?) löst wohl mit Sicherheit erheblichen Ärger (Mahnverfahren) aus. Aber davon wissen wir ja im Moment auch noch nicht\'s. Offensichtlich sind Sie ja bereits mit einem Anwalt zu Gange und wie man Sie mit dem Preisklauselurteil über\'s Ohr gehauen hat, sagt uns auch noch nix.
In dem Sinne,
schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte