Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit Fa. Drachengas  (Gelesen 20116 mal)

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Offline blini

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Probleme mit Fa. Drachengas
« am: 27. April 2011, 22:11:09 »
Hallo zusammen,
bin z.Zt. etwas ratlos, was ich noch tun kann.
Ende 2009 habe ich in meinem Ferienhäuschen einen Flüssiggastank von der Fa. Drachengas einbauen lassen (Liefervertrag mit Behälterkaufvertrag). Der Tank wurde Ende Oktober 2009 geliefert und eingebaut – ein erdgedeckter Tank 2700 Ltr.. Ende November 2009 wurde der Tank befüllt und ein höherer Preis berechnet als im Liefervertrag vereinbart – das aber nur nebenbei. Benutzen konnte ich die Anlage noch nicht, da die Baustelle mit etlichen Verzögerungen lief und leider im Winter 2009/2010 ganz gestoppt werden musste.  Im August 2010 habe ich dann erstmal den Liefervertrag gekündigt um die Fristen nicht zu verpassen. Anfang November 2010 wurde dann endlich die Heizungsanlage in Betrieb genommen. Das lief dann auch erstmal, anfangs gab es nur sporadisch Probleme, später regelmäßig „Flammausfall im Betrieb“. Habe meine Sanitärfirma gebeten, die Anlage zu prüfen. Die Probleme traten aber immer wieder auf.  Es wurde langsam kälter und nach Frosteinbruch lief die Anlage dann gar nicht mehr. Nach Rücksprache mit „Drachengas“ hat meine Heizungsfirma die Reglereinheit aufgetaut – was kurzzeitig dazu geführt hat, dass die Anlage lief. Aber dann wieder der alte Fehler „Flammausfall im Betrieb“ mit anschließender Sicherheitsabschaltung. Die Temperatur im Haus sank unter 10 Grad.  Wir haben dann mit Heizlüftern und Kaminofen geheizt um ein Einfrieren zu vermeiden. Fa. Drachengas hüllte sich in Schweigen bzw. der Techniker war überhaupt nicht zu erreichen. Zwischen Weihnachten und Neujahr wurde mir dann angeboten, dass ich einen neuen Regler zugeschickt bekommen könnte. Das wollte ich aber nicht, um nicht durch einen selbst veranlassten Einbau aus der Gewährleistung zu fallen. Anfang Januar war dann nochmal meine Heizungsfirma da und stellte wieder fest, dass die Tankanlage keine 50mbar dauerhaft bietet, was dann eben zur Abschaltung führt. Fa. Drachengas hat mir dann schließlich einen Reparaturauftrag geschickt, mit der Aufforderung den zu unterschreiben. Ich sollte dann für die Kosten aufkommen (450 Euro - „da der Regler am 26.10.2009 montiert wurde, ist die Gewährleistung von einem Fahr im Oktober 2010 erloschen“). Meiner Meinung nach beträgt die Gewährleistung laut Vertrag 2 Jahre. Also habe ich den Reparaturauftrag nicht unterschrieben. „wenn Sie nicht unterschreiben, kommt keiner“ wurde mir am Telefon gesagt. Also haben wir  weiter  gefroren sind ständig zum Häuschen gefahren und haben notdürftig mit Holz und Strom geheizt. Ich habe dann nochmal offiziell den Mangel gerügt und angekündigt, dass ich die Funktionsfähigkeit der Anlage nach angemessener Frist anderweitig reparieren lassen werde.  Drachengas hat sich darauf nicht gemeldet. Nach 10 Tagen habe ich angekündigt in der dann folgenden Woche eine andere Firma zu beauftragen. Keine Reaktion. Also habe ich einen anderen Gasversorger (SG) gebeten mir zu helfen. Das ging dann auch problemlos. Der Fließdruck war zu niedrig, was durch Austausch des Reglers leicht zu beheben war. Warum hat die Fa. Drachengas das nicht getan??? Ich habe die Fa. Drachengas daraufhin aufgefordert, mir die Kosten, die durch ihr Fehlverhalten entstanden sind zu erstatten. Das war Ende Februar d.J.. Bisher gibt es darauf keine Antwort.
Stattdessen habe ich ein denkwürdiges Angebot zur Prüfung der KKS-Anlage erhalten (73 Euro). Das ist jetzt aber wieder ein Thema für sich.
Also  - ich bin ziemlich ratlos. Was kann ich tun? Meiner Meinung nach hat sich die Fa. Drachengas absolut rechtswidrig verhalten – ganz abgesehen davon, dass wir in diesem strengen Winter ohne Heizung hängen gelassen wurden und unser Weihnachtsurlaub ausfiel. Wie kann ich die Fa. Drachengas dazu bewegen wenigstens Stellung zu nehmen? Hat jemand eine Idee. Über eine Rückmeldung würde ich mich wirklich freuen!
blini

Offline Watzl

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #1 am: 28. April 2011, 08:37:04 »
Ein klarer Fall für den Anwalt!

Für D-Gas sind sie einfach Luft, wenn sie etwas von denen wollen.
Wollen die Geld von ihnen, dann geht das sehr schnell.

Zögern sie nicht, einen Anwalt zu beauftragen.

H. Watzl

Offline blini

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #2 am: 29. April 2011, 08:17:47 »
Vielen Dank für die Rückmeldung. Tatsächlich bin ich sehr zögerlich, wenn es darum geht einen Anwalt zu beauftragen. Da fehlt mir die Erfahrung. Irgendwie finde ich es für ein Unternehmen dieser Größe aber unglaublich dreist, sich Kunden gegenüber so zu verhalten. Vielleicht muss ich dann doch Energie (und noch mehr Geld) in diesen Streit stecken. Fällt mir wirklich schwer. Trotzdem Danke!
blini

Offline Watzl

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #3 am: 29. April 2011, 18:08:21 »
\"ein Unternehmen dieser Größe....\"

Einem kleinen freien Händler würde so etwas wohl nie einfallen, weil er aufgrund seiner Größe sich das nicht leisten kann.

Bleiben sie dran und kontaktieren sie einen Anwalt.
Das muss zunächst einmal keine große Sache werden. Der Anwalt schreibt erst einmal einen Brief und dann merkt die Gegenseite, dass sie es nicht mit einem kleinen dummen Verbraucher zu tun hat und wird anders reagieren.

H. Watzl

Offline Watzl

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #4 am: 14. Juli 2011, 00:12:44 »
Ein Fall für Onkel Olli!


H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #5 am: 14. Juli 2011, 03:01:01 »
der gleiche Quatsch, das ist doch kindisch. Ich habe nie behauptet, dass es mit Vertragsanbietern keinerlei Probleme gibt. Bestimmt finden Sie noch drei Beispiele ...

Ich bin weder Anwalt noch anderweitiger Rechtsvertreter, daher verweise ich meist darauf, dass ich keine Beratung, keinen Verkauf und keine Garantie übernehme!

Wogegen Sie locker, flockig, felsenfest und immer wieder behaupten Frei = billiger und keine Probleme, Vertrag immer Mist.

Zeigen Sie mir die Firma, bei der noch nie etwas schief gegangen ist und die sich dann erst mal in Schutzbehauptungen gehüllt hat. Insbesondere beim Baugewerbe ... Nicht schön, vor allem für den Betroffenen, kommt aber immer wieder vor. Häufiger als man denkt.

Ich könnte von meiner letzten, zweiten freien Belieferung auch einige Mängel beitragen, möchte ich aber nicht, da dieses \"Ich spuck Dir auf den Teller\" nicht meine Sache ist, zumal ich insgesamt dann doch zufrieden war.

Meine Sache sind Fakten und die sehen in der Regel so aus:

Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe über die verschiedenen Möglichkeiten
Prüfen Sie den voraussichtlichen Energiebedarf (das ist heute Pflicht!)
Sollten Sie sich für eine Flüssiggaslösung entscheiden, dann sollten Sie einen geringen Verbrauch haben (möglichst unter 10.000 kWh/ Jahr), dann kann sich ein Miettank durchaus lohnen!
Achten Sie auf die Tankgröße und planen Sie möglichst mit mind. 2 Jahren Reichweite!
Beachten sie bei der Tanklösung, dass ggf. ein evtl. Rückbau erforderlich werden könnte!
Prüfen Sie den Vertrag oder lassen Sie ihn prüfen!
zu lange Laufzeiten (über 2 Jahre) sind eigentlich unbedenklich, da diese nicht umgesetzt werden könnten. Können Sie also unbedarft unterschreiben.
versuchen Sie eine möglichst günstige Miete auszuhandeln (max. 150,- € im Jahr) und achten Sie darauf, dass damit sämtliche Prüfungen und Dienstleistungen am Tank (z.B. auch notwendiger Anstrich oder ggf. Austausch bei defekt)
Versuchen Sie eine Freigabeklausel einzubauen (dabei sollte man aber auch beachten, dass der Vertragshändler in seiner Kalkulation die Finanzierung des Tanks mit drin hat, prinzipiell also nicht den niedrigst möglichen, freien Marktpreis mitgehen kann) z.B. Belieferung zu marktgerechten Preisen max. 0,05 € über einem schriftlichen Vergleichsangebot oder bei Ablehnung schriftliche Freigabe der Fremdbelieferung binnen einer Woche. Wenn der Vertragshändler mit 2.000 Liter Abnahme im Jahr kalkuliert, kämen da in 20 Jahren mind. 5.000,- € zusammen, womit eigentlich beide Seiten sollten leben können. Wenn Sie tatsächlich nur 1.500 Liter Verbrauch haben (1.500 x 6,7 kWh = 10.050 kWh), sparen Sie schon mal 500,- € bei 20 Jahren Laufzeit.

Auch wenn das angeblich nicht\'s helfen soll, kann es doch zu einem beidseitigem fairen Umgang führen. Bei mir hat es zumindest 10 Jahre funktioniert, wobei ich rückblickend, mit der heutigen Erfahrung sagen muss, dass ich den Bogen wohl überspannt habe, da ich meinen Vertragsanbieter immer in den niedrigsten Marktpreis gepresst habe und überhaupt keine Luft zur Finanzierung des Tanks gelassen habe.

Wenn der Regler in Ihr Eigentum und Ihre Verantwortung übergehen soll, ist das in der Regel auch kein Problem. Meiner und sicher auch der vieler anderer User, hält bereits über 12 Jahre und ggf. kann man auf den eigenen Regler bei einer evtl. notwendigen Umorientierung wieder zurückgreifen.

Wenn der Vermieter die Bedingungen nicht mitgehen sollte ist zumindest Vorsicht geboten ggf. Finger weg.

Ich weis 5.000,- € höhren sich erst mal viel an, aber wenn man die auf 20 Jahre verteilt, sind es nur 250,- € (bei 4.500 nur 225) im Jahr und das ist wohl allemal besser als 5.000,- € auf einen Schlag (Kauf, Installation und Befüllung) zahlen zu müssen.

Bei einer reinen Risiko- Lebensversicherung zahlen sie ggf. auch 30 Jahre je 600,- € (18.000,- €) und im günstigsten Fall, sind Sie mit 200.000 € abgesichert, es passiert Ihnen nichts, Sie bekommen aber auch nix zurück ...

Sollten Sie keinen finden, der einen solchen Behälter- Miet- Vertrag mit Ihnen schließt, brauchen Sie zumindest erst mal eins, nämlich mehr Geld, um sich einen eigenen Tank zu kaufen oder auch eine ganz andere Lösung.


In dem Sinne,

 schöne Grüsse,
 Onkel-Olli

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Offline Watzl

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #6 am: 14. Juli 2011, 14:17:18 »
Zitat
Informieren Sie sich vor Auftragsvergabe über die verschiedenen Möglichkeiten Prüfen Sie den voraussichtlichen Energiebedarf (das ist heute Pflicht!) Sollten Sie sich für eine Flüssiggaslösung entscheiden, dann sollten Sie einen geringen Verbrauch haben (möglichst unter 10.000 kWh/ Jahr), dann kann sich ein Miettank durchaus lohnen! Achten Sie auf die Tankgröße und planen Sie möglichst mit mind. 2 Jahren Reichweite! Beachten sie bei der Tanklösung, dass ggf. ein evtl. Rückbau erforderlich werden könnte! Prüfen Sie den Vertrag oder lassen Sie ihn prüfen! zu lange Laufzeiten (über 2 Jahre) sind eigentlich unbedenklich, da diese nicht umgesetzt werden könnten. Können Sie also unbedarft unterschreiben. versuchen Sie eine möglichst günstige Miete auszuhandeln (max. 150,- € im Jahr) und achten Sie darauf, dass damit sämtliche Prüfungen und Dienstleistungen am Tank (z.B. auch notwendiger Anstrich oder ggf. Austausch bei defekt) Versuchen Sie eine Freigabeklausel einzubauen (dabei sollte man aber auch beachten, dass der Vertragshändler in seiner Kalkulation die Finanzierung des Tanks mit drin hat, prinzipiell also nicht den niedrigst möglichen, freien Marktpreis mitgehen kann) z.B. Belieferung zu marktgerechten Preisen max. 0,05 € über einem schriftlichen Vergleichsangebot oder bei Ablehnung schriftliche Freigabe der Fremdbelieferung binnen einer Woche. Wenn der Vertragshändler mit 2.000 Liter Abnahme im Jahr kalkuliert, kämen da in 20 Jahren mind. 5.000,- € zusammen, womit eigentlich beide Seiten sollten leben können. Wenn Sie tatsächlich nur 1.500 Liter Verbrauch haben (1.500 x 6,7 kWh = 10.050 kWh), sparen Sie schon mal 500,- € bei 20 Jahren Laufzeit.



Sehr schön geschrieben. Damit werde ich bei Ty... Gas anklopfen und um einen Vertrag bitten.

Papier ist geduldig, die Gedanken sind frei und wahr ist nicht immer das, was einfach zu schön klingt.

Genau deshalb haben sie Menschen auf einen Vertag eingelassen, weil sie dachten, damit alles im Kasten zu haben. Aber leider mussten sie feststellen, dass ihre ach so schön formulierten Ansprüche letztlich nur mit juristischer Hilfe und dann nicht garantiert, einezulösen sind.

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #7 am: 16. Juli 2011, 11:02:32 »
Zitat
Sehr schön geschrieben. Damit werde ich bei Ty... Gas anklopfen und um einen Vertrag bitten.

Weder glaube ich das, noch wäre das sehr schlau ...

Zitat
Aber leider mussten sie feststellen, dass ihre ach so schön formulierten Ansprüche letztlich nur mit juristischer Hilfe und dann nicht garantiert, einezulösen sind.

Ich hab nicht einen Anwalt bemüht ...

Aber mal zum Thema, auch wenn es wahrscheinlich nicht mal mehr blini interessiert und versuchen wir das mal möglichst objektiv zu betrachten!

Drachengas, wie wohl jeder andere Vermieter,  geht erst mal davon aus, dass der Regler dem Kunden gehört und macht daran nur etwas, mit Zustimmung des Kunden.

Das man vor über einem Jahr evtl. einen defekten oder evtl. auch falschen Regler verbaut haben könnte, davon geht man erst mal nicht aus. Vom Verlauf her ist das schon ziemlich dumm gelaufen, da nach einem Jahr ohne Benutzung, die ganze Sache mit Garantie und/ oder Gewährleistung ziemlich kompliziert sein dürfte. Wie ich in zwischen gelesen habe, wäre nach TRF wohl sogar wieder eine komplette Abnahme der Anlage fällig gewesen.

Die in Eigenregie durchzuführende Prüfung wäre wahrscheinlich sogar Ihre Pflicht gewesen, wenn ich die TRF richtig verstehe. Schwierig wird die ganze Sache dann nachzuweisen, dass der Regler bereits von Anfang an kaputt gewesen ist (Nach allgemeinen Garantiebestimmungen geht man davon aus, dass ein Gerät einen Mangel von Anfang an hatte, wenn es binnen 6 Monaten kaputt geht). Besser für Sie wäre, wenn es sich um einen falschen Regler- Typ gemangelt hat, der für die Anlage nicht zu verwenden wäre.

Gewährleistung bei Maschinen und Geräten (ob das auch auf Gasregler zutrifft???) beträgt in der Regel 2 Jahre wobei ggf. Sie nachweisen müssen (z.B. Gutachten) dass der Mangel von Anfang an bestand. Alles in allem blöd gelaufen ...

Und so blöd das klingt, ein Fehlverhalten von Drachengas liegt hier wohl nicht vor und zwar:

1. der Regler ist Ihre Sache
2. Sie hatten den Vertrag gekündigt
3. Garantie war definitiv abgelaufen
4. Einen Auftrag führe ich nur aus, wenn ich eine schriftliche Auftragsbestätigung habe (erst recht wenn ich mich in einem gekündigtem Vertragsverhältnis befinde), sonst gibt es hinterher nur Probleme mit der Bezahlung
5. wahrscheinlich haben haben Sie das Forum leider auch erst gefunden, als das Kind bereits in den Brunnen gefallen war
6. So würde (ziemlich wahrscheinlich) auch die Stellungnahme von Drachengas ausfallen und ich befürchte mal, dass im Rahmen der evtl. Telefonate oder Schreiben, wegen der \"eiskalten Bedingungen\" zumindest die Emotionen ziemlich hochgekocht sind.

Die 450,- € wären mir auch zu teuer gewesen und ich hätte auf jeden Fall eine andere Firma beauftragt. Komisch, dass Ihre \"Sanitärfirma\" ? oder Heizungsfachbetrieb? nicht darauf gekommen ist. Ich habe beruflich mehrere, geschäftliche Objekte (als Mieter) die mit Gas betrieben werden und wenn da die Heizung ausfällt, sind es häufig Probleme mit eingefrorenem Regler, entweder wegen zu geringer Gasphase (also Tank leer) oder Probleme am Regler selber. Eine Heizungsfirma, die sich mit Gasanlagen auskennt sollte so was auf jeden Fall wissen.

Auch wenn Ihnen das wahrscheinlich nur bedingt weiter hilft,

evtl. haben Sie ja Glück,

Geben Sie doch mal eine Rückmeldung.


In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
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Offline Watzl

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #8 am: 16. Juli 2011, 17:50:34 »
warum einen Vertrag unterschreiben, wenn man dann auch nur Ärger hat.
D-gas könnte isch doch auch um den Kunden bemühen, statt ihn im Regen, bzw. in der Kälte stehen zu lasse. D-gas hat die Fachleuteute und die Erfahrung.

Ein gut bedienter Kunde ist immer bereit Kosten zu übernehmen, ein geprellter Kunde nicht.

Also weshalb sollte man zu einem Vertrag raten?

Der Fall Blini und viele viele andere Fälle rede eine deutliche Sprache:

KEINEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN  !!!!


Zitat
evtl. haben Sie ja Glück

Des Onkels Rat  -  ganz schön schwach, wenn man meint sich so vehement für den Vertrag mit einem Anbieter einsetzen zu müssen, weil das die bessere Lösung sei.


H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #9 am: 16. Juli 2011, 22:06:36 »
Wie immer, Ihre Sicht der Dinge. Können Sie eigentlich etwas objektiv betrachten und nicht nur durch Ihre vertragsfeindliche Brille?

Waren Sie dabei, als blini mit D- Gas telefoniert hat?

Aus der Erfahrung von 20 Jahren Aussendienst beim Discounter weis ich, wie die Emotionen bereits bei Kunden hochkochen, wenn es nur um so läppische Sachen wie einen Haartrockner oder Staubsauger geht. Und Fragen wie Garantie und Gewährleistung, deren Umfang und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen werden mit schöner Regelmäßigkeit wild durcheinander gehauen.

Oftmals fällt es den Kunden doch sehr schwer die nötige Objektivität zu wahren und auf der Gegenseite bedarf es dann eines doch sehr versierten Kundendienstlers, der in der Lage ist, die Wogen zu glätten. Am Telefon ist das noch ungleich schwieriger als von Angesicht zu Angesicht.

Jetzt stellen wir uns mal die Situation von blini vor (In Ermangelung weiterer Details seitens blini natürlich wieder rein hypothetisch):

Der Bau verzögert sich aus unbekannten Schwierigkeiten um ein Jahr
Endlich ist es so weit und die vor einem Jahr installierte Tankanlage zickt rum.
Vor drei Monaten haben wir aber fristgerecht gekündigt.
Die Bude ist kalt und wir rufen bei D- Gas an.

1. Antwort - das ist bestimmt der Regler, der gehört Ihnen, da sind Sie selber für verantwortlich.

blini: Ja aber der Regler wurde erst in 10/2009 von Ihnen verbaut.

2. Antwort - dann ist die Garantie im Oktober 2010 abgelaufen

blini: Ja das kann doch nicht sein, sollen wir jetzt im Kalten sitzen und was soll der Spass jetzt schon wieder kosten???

3. Antwort : Ja, so mit 450,- € müssen Sie da rechnen (neuer Regler, Anfahrtskosten, Arbeitszeit), wir kommen aber erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung ...

Was glauben Sie, wie lange da die Objektivität gewahrt und der Ton sachlich, ruhig bleibt???

Aber evtl. äußert sich blini, mit etwas Abstand zur Sache und ist ja jetzt auch nicht mehr so kalt, nochmal dazu.


Rein rechtlich wird blini aber wohl vor allem Glück im Unglück brauchen, um da noch etwas von den Kosten reinholen zu können. Das ist kein schwacher Rat, sondern wahrscheinlich die bittere Realität.

Ich würde mal vermuten, ein freier Händler würde den defekten Regler auch nach abgelaufener Garantie, auf seine Kosten tauschen, einen Neuen verbauen und gleich auch noch die nach TRF fälligen Prüfungen kostenlos erledigen. Macht ja nur schlapp 300,- €, das ist doch kein Problem ...

Ach ja und noch mal dazu:

Zitat
\"ein Unternehmen dieser Größe....\"

Das hatten wir schon mal, D- Gas ist ein zwar bundesweit tätiger, jedoch mit so knapp 165 MA gerade mal mittelständischer Betrieb. Die 50 Gebietsvertretungen die die haben, sind mit ziemlicher Sicherheit einzelne Gebietsvertreter mit Homeoffice etc. pp. Was für ein Riesen Unternehmen ... Die könnten doch eigentlich viel netter sein, haben ja schließlich genug Kohle.


In dem Sinne,

 schöne Grüsse,
 Onkel-Olli

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Offline Watzl

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Probleme mit Fa. Drachengas
« Antwort #10 am: 21. Juli 2011, 09:09:00 »
Zitat
Beachten sie bei der Tanklösung, dass ggf. ein evtl. Rückbau erforderlich werden könnte!

Die Kosten für diesen Rückbau trägt allein der Mieter. Also mit in die Kalkulation einbeziehen!

Zitat
Versuchen Sie eine Freigabeklausel einzubauen

Netter Ratschlag: praktische Umsetzungswahrscheinlichkeit = 0,00.
Selbst wenn sie diese Klausel haben sollten, läßt jeder andere Vertragshändler und mit Sicherkeit jeder Vertragshändler die Finger davon, weil er sich diese auf jeden Fall verbrennen würde.


H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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« Antwort #11 am: 21. Juli 2011, 11:34:21 »
Zitat
Die Kosten für diesen Rückbau trägt allein der Mieter. Also mit in die Kalkulation einbeziehen!

Oder man vereinbart, bei Vertragsabschluss, etwas Anderes ...

Zitat
Netter Ratschlag: praktische Umsetzungswahrscheinlichkeit = 0,00.Selbst wenn sie diese Klausel haben sollten, läßt jeder andere Vertragshändler und mit Sicherkeit jeder Vertragshändler die Finger davon, weil er sich diese auf jeden Fall verbrennen würde.

Ja die Klausel nutzt nur bedingt, man benötigt schon die Freigabebescheinigung oder der Anbieter liefert zum vereinbarten Preis (z.B. 0,05 € über freiem Angebot). Beides bringt dann den gewünschten Effekt - vernünftiger Preis.



In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
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Offline blini

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« Antwort #12 am: 28. September 2011, 17:41:44 »
Hallo Onkel Olli,
war lange nicht mehr im Forum, weil ich mich irgendwann entschieden hatte, keinen Anwalt zu beauftragen. Erstens wollte ich schlechtem Geld nicht auch noch gutes hinterherwerfen und zweitens hatte ich einfach keine Lust mehr mich mit diesem ärgerlichen Thema zu befassen. Mein Vertrag läuft jetzt demnächst endlich aus und in dieser Zeit werde ich zum Glück kein Gas mehr anliefern lassen müssen. Also verdient Drachengas wenigstens nichts mehr an mir - man wird ja bescheiden. Nach dem Austausch des Reglers durch den Wettbewerber läuft die Anlage ohne Probleme und ich hoffe, dass das auch im Winter so bleibt.
Aber noch mal zur Klärung ein paar Fakten. Bei meinem Vertrag handelt es sich um einen Behälterkauf. Wenn ich ein Produkt kaufe habe ich einen Anspruch darauf, dass es seine Funktion auch erfüllt - und zwar 2 Jahre lang. In dieser Zeit ist der Lieferant zuständig. Natürlich hätte ich andere Firmen beauftragen können, aber Drachengas hat ja schließlich auch ein Recht auf Nachbesserung. Mehr schreibe ich jetzt nicht dazu. Für mich bleibt das Verhalten der Firma Drachengas unrechtmäßig, ganz zu schweigen von dem absolut unakzeptablen Umgang mit Kunden und ich bin froh, dass die Geschäftsbeziehung demnächst erlischt. Ich bin sehr froh, dass die Anlage mir gehört und ich ansonsten nicht erpressbar bin!!!!
Grüße auch an Watzl
blini

 

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