Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
Cremer:
@Harry01,
dies mag zwar stimmen, aber hier in diesem Falle nicht.
Der Kunde hatte die Jahresrechnung mit Rechnungsdatum nach einer gewissen (angemessenen) Frist anerkannt. Damit ist dieser Vorgang aus dem letzten Jahr abgeschlossen.
Da gibt es sicherlich auch gesetzliche Fristen, würde aber so etwas bei ca. 2 Monaten ansehen, genaues weiss H. Fricke ggf.
Harry01:
@Cremer
--- Zitat ---Der Kunde hatte die Jahresrechnung mit Rechnungsdatum nach einer gewissen (angemessenen) Frist anerkannt.
--- Ende Zitat ---
Der Kunde bekommt doch die Abrechnung erst Ende Oktober! Natürlich kann er dann die gezahlten Abschläge zurückbuchen lassen!
Selbst wenn er die Rechnung schon hätte und der Betrag wäre gezahlt, so ist die Zahlung nicht akzeptiert, wenn Widerspruch wegen Unbilligkeit eingelegt wird.
Cremer:
@Harry01,
ich denke, er kann den letzten Abschlag zurückbuchen lassen (nicht alle)und seine Abrechnung mit seinen alten Preisen erstellen. Sofern dann eine Nachzahlung raus kommt, sollte er diese leisten.
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