Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Zweifache Überzahlung wegen Energieeinsparung + Widerspruch
BerndA:
Hallo Mitstreiter,
habe hier folgenden Fall :
Ein hiesiger Verbraucher hat gegen unsere erste Preiserhöhung (im November 2004) im März 2005 und auch gegen die zweite Erhöhung im August 2005 entsprechenden Widerspruch eingelegt.
Da unsere Abschläge immer alle 2 Monate zu zahlen sind, hat er zwei Abschläge vor seinem ersten Widerspruch zuviel gezahlt und erst danach die Abschläge auf die alten Preise gekürzt.
Außerdem hat er wegen eines Zusatzkamins jetzt Gas eingespart.
Nun hat er also aus zwei Gründen bisher zuviel gezahlt, nämlich einmal wegen Anfangs zu hoher Abschläge und zum Anderen wegen des geringeren Verbrauchs.
Was kann er da jetzt genau tun ? Der letzte Abschlag vor der Jahresendabrechnung war am 11.10.05 zu zahlen, also vor 4 Tagen.
Den letzten Abschlag zurückbuchen lassen und aus obigen Gründen radikal einkürzen ? Aber wegen der geringeren Verbrauches darf er das doch nicht selbst, oder ?
Die Jahresendabrechnung kommt am 29.10.05.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
B. Ahlers
Cremer:
@BerndA,
ich würde da zurückbuchen lassen. Anderenfalls ist das Geld weg, da nichts zurückerstattet wird.
Harry01:
@BerndA
Er kann auch noch weitere Abschläge zurückbuchen lassen. Er sollte aber dem Versorger die Chance geben, die zuviel gezahlten Beträge innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuüberweisen. Gleichzeitig sollte darauf hingewiesen werden, daß wenn bis zum Ablauf der Frist keine Rückzahlung erfolgt, die Abschläge per Rücklastschrift zurückgebucht werden, wofür dem Versorger Kosten entstehen. Solche Rückbuchungen können auch noch nach der mißverständlichen \"6-Wochen-Frist\" veranlaßt werden!
Cremer:
@Harry01,
ich bin der Meinung, dass er keine weiteren, zeitlich, zurückliegende Abschläge zurückbuchen lassen kann, da die 6-Wochen-Frist überschritten worden ist.
Wohl kann er aber soweit kürzen, dass er keine Überzahlung zur Jahresrechnung herauskommt.
Richtig ist, dass er einen Hinweis bezgl. der Kosten der Rückbuchung machen könnte.
Harry01:
@Cremer
--- Zitat ---ich bin der Meinung, dass er keine weiteren, zeitlich, zurückliegende Abschläge zurückbuchen lassen kann, da die 6-Wochen-Frist überschritten worden ist.
--- Ende Zitat ---
Doch, das geht. Irgendjemand hier im Forum hat das schon gemacht und davon berichtet. Lesen Sie das mal:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Etwas unterhalb der Seitenmitte ist es erklärt: Die 6-Wochen-Frist gilt nur zwischen Banken, da es da ein Abkommen gibt. Der Zahlungspflichtige (also der Kunde) ist diesem Abkommen nicht beigetreten, sodaß die Frist für ihn nicht gilt.
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