Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Kündigung akzeptieren und dann???
sischka:
Hallo zusammen,
auch mir wurde jetzt zum 31.08.2011 der Vertrag gekündigt,
Kündigungsgrund sind rechtliche Unsicherheiten im bestehendem Vertragsverhältnis.
Seit nunmehr 5 Jahren geht das Theater mit Gelsenwasser hin und her. Wie Herr Ahlers schon bemerkt hat, wurden die alten Vertäge in 2007 einseitig gekündigt und danach der Grundversorgungstarif von GW angewandt.
Wie in den anderen Threads zu lesen scheint diesmal die Kündigung bestand zu haben. (eigenhändige Unterschrift vorhanden etc.)
Mit dem Kündigungsgrund bin ich mir zwar nicht so sicher, allerdings reichts es mir jetzt auch, ich möchte den Anbieter wechseln.
Was passiert mit den ca. 1.500 € Forderungen aus Rechnungskürzungen???
Ein Großteil der Forderung rührt aus der falschen Tarifeinstufung ab 2007(Grundversorgung) von GW. Ein weiterer Teil dürfte verjährt sein.
Teile ich GW jetzt mit, dass ich die Kündigung des Uralt- Sondervertrags akzeptiere, damit ich für mich einen Nachweis darüber habe, das der Vertrag erst jetzt aufgehoben wird und nicht schon in 2007 ?
Welchen Anbieter ist z.Zt empfehlenswert?
Viele Grüße aus dem Hügeldorf
wau-wau:
Hallo,
es scheinen noch weitere Kündigungen zum 31.08.11 verschickt worden zu sein.
Im Anschreiben der GW zum neuen Sonderkundenvertrag wird gesagt
\" Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung zustande und alle bestehenden Vertragsverhältnisse würden einvernehmlich aufgehoben\".
Im Auftrag zur Lieferung zu Sonderbedingungen wird gesagt \" Die bestehenden Liefervertragsverhältnisse (Erdgas) werden damit einvernehmlich aufgehoben\".
Welche Bedeutung haben diese Formulierungen ? Welche rechtliche Konsequenz ergibt sich daraus ?
Welche Abrechnungsbasis besteht bis zum 31.08.11 ( zB Best/bislang akzeptierter Preis oder Grundversorgungspreis) und
bleiben die Forderungen aus Rechnungskürzungen bestehen ?
Wie ist GW bislang verfahren, Kündigungen gibt es ja schon seit Monaten.
Suche unter Verifox nach neuem Anbieter, ich bin mir nicht sicher, das der Wechsel zum 01.09.11 klappt. Das hieße dann ja, Grundversorgung und Kündigung mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats ( § 20 Allgemeine Bedingungen GW zur Grundversorgung).
Grüße aus dem Nachbardorf
Cremer:
@sischka,
grundsätzlich prüfen, ob die kündigung rechtswirksam ist, z.B. ob Kündigungstermine eingehalten wurden. Dies geht aus dem alten Vertrag hervor. Die Forderungen des Versorger kann er nur auf gerichtlichem Wege einfordern. Dies ist auch nach Abgang von ihm möglich.
Sodann sich einen neuen Anbieter suchen.
Ob der Wechsel zum 1.9.11, wie wau-wau schreibt, klappen würde, bezweifle ich. Allerdings ist man ja im september noch nicht in der Heizperiode, so dass der wechsel mit Sicherheit zum 1.10.11 möglich sein sollte.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von sischka
Teile ich GW jetzt mit, dass ich die Kündigung des Uralt- Sondervertrags akzeptiere, damit ich für mich einen Nachweis darüber habe, das der Vertrag erst jetzt aufgehoben wird und nicht schon in 2007 ?
--- Ende Zitat ---
@sischka
N E I N ! Im Fall einer Zahlungsklage des Versorgers ist dieser in der Beweispflicht und nicht Sie!
Die jetzt erfolgte Form der Kündigung wurde mit Original-Unterschriften der Vertretungsbefugten eingehalten. Die Frist ist genau zu prüfen! siehe @Cremer
Es ist aber jedenfalls vernünftig, sich über neue Anbieter zu informieren und ggf. zu wechseln, denn selbst bei Formfehlern ist eine rechtswirksame Kündigung nur eine Frage der Zeit.
Die 2007 erfolgte Tarifeinstufung in die GV ist unwirksam!
Diese erfolgte seinerzeit einseitig und ohne Ihre Zustimmung. Eine rechtswirksame Kündigung des bestehenden Sondervertrags ist nicht erfolgt.
Gelsenwasser kennt die rechtliche Lage ganz sicher ebenfalls.
Und bestätigt sie - unbeabsichtigt - mit der jetzt erfolgten Kündigung dieses bestehenden Sondervertrags zum 31.08.! Also ist dieser nach wie vor bis dato gültig!
Denn warum sollten sie auch einen Sondervertrag kündigen, wenn sie davon ausgehen würden bzw. überzeugt wären, dass Sie ab 2007 als grundversorgter Tarifkunde beliefert werden!?! ;)
Sie selbst sollten daher in KEINEM Fall der Gelsenwasser auch nur irgend etwas mitteilen, geschweige denn das Wörtchen \"akzeptieren\", oder auch nur ein ähnliches, in jedweder Form in einem Schriftwechsel verwenden.
Bestenfalls teilen Sie der Gelsenwasser garnichts mit!
--- Zitat ---Original von wau-wau
Im Auftrag zur Lieferung zu Sonderbedingungen wird gesagt \" Die bestehenden Liefervertragsverhältnisse (Erdgas) werden damit einvernehmlich aufgehoben\".
Welche Bedeutung haben diese Formulierungen ? Welche rechtliche Konsequenz ergibt sich daraus ?
Welche Abrechnungsbasis besteht bis zum 31.08.11 ( zB Best/bislang akzeptierter Preis oder Grundversorgungspreis) undbleiben die Forderungen aus Rechnungskürzungen bestehen ?
--- Ende Zitat ---
\"Einvernehmlich\"!
Das ist wohl wirklich nicht schwer zu verstehen. Es heisst übersetzt, dass man all seine Rechte freiwillig aufgibt :evil:
All diese Fragen wurden allerdings bereits umfassend in den Threads der \"NGW\" und \"Gelsenwasser\" beantwortet!
Bitte hier lesen und auch den Verlinkungen folgen:
Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag
Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
Auch hier gilt, dass jedwede Formulierung in Form von \"bislang akzeptierter Preis\" um jeden Preis vermieden werden muss!
siehe auch
OLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.10 Az. 1 U 2329/09 - Preiswiderspruch mit Tücken
trotz SV, LG sieht Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preises 2004 durch Musterbrief!
sischka:
Hallo zusammen,
danke erst einmal, so ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Gegen die Kündigung vorzugehen dürfte damit vertane liebesmüh zu sein.
Es bleibt nur der Wechsel, schade eigentlich, da ich persönlich GW für einen
leistungsstarken, verlässlichen und serviceorientierten Versorger halte. Aus diesem Grund habe ich auch einen Stromliefervertrag mit GW (die waren die günstigsten vorletztes Jahr), der aber jetzt ebenfalls gekündigt wird.
Und damit muss ich neue (wesentlich schlechtere) Lieferverträge akzeptieren.
Kann man soetwas nicht über den BdE organisieren, Rahmenverträge auf Gemeindeebene oder Region oder Netzbetreiber??
Es macht doch viel Sinn hier nachbarschaftlich (gerade in ländlichen Gebieten, wo jeder jeden kennt) soetwas aufzubauen.
Wie wäre das???
Was bleibt sonst vom Preisprotest???
Viele Grüße
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