Original von sischka
Teile ich GW jetzt mit, dass ich die Kündigung des Uralt- Sondervertrags akzeptiere, damit ich für mich einen Nachweis darüber habe, das der Vertrag erst jetzt aufgehoben wird und nicht schon in 2007 ?
@sischka
N E I N ! Im Fall einer Zahlungsklage des Versorgers ist dieser in der Beweispflicht und nicht Sie!
Die jetzt erfolgte Form der Kündigung wurde mit Original-Unterschriften der Vertretungsbefugten eingehalten. Die Frist ist genau zu prüfen! siehe
@CremerEs ist aber jedenfalls vernünftig, sich über neue Anbieter zu informieren und ggf. zu wechseln, denn selbst bei Formfehlern ist eine rechtswirksame Kündigung nur eine Frage der Zeit.
Die 2007 erfolgte Tarifeinstufung in die GV ist unwirksam!
Diese erfolgte seinerzeit einseitig und ohne Ihre Zustimmung. Eine rechtswirksame Kündigung des bestehenden Sondervertrags ist nicht erfolgt.
Gelsenwasser kennt die rechtliche Lage
ganz sicher ebenfalls.
Und bestätigt sie - unbeabsichtigt - mit der
jetzt erfolgten Kündigung dieses bestehenden Sondervertrags zum 31.08.! Also ist dieser nach wie vor bis dato gültig!
Denn warum sollten sie auch einen Sondervertrag kündigen, wenn sie davon ausgehen würden bzw. überzeugt wären, dass Sie ab 2007 als grundversorgter Tarifkunde beliefert werden!?!
Sie selbst sollten daher in KEINEM Fall der Gelsenwasser auch nur irgend etwas mitteilen, geschweige denn das Wörtchen \"akzeptieren\", oder auch nur ein ähnliches, in jedweder Form in einem Schriftwechsel verwenden.
Bestenfalls teilen Sie der Gelsenwasser garnichts mit!Original von wau-wau
Im Auftrag zur Lieferung zu Sonderbedingungen wird gesagt \" Die bestehenden Liefervertragsverhältnisse (Erdgas) werden damit einvernehmlich aufgehoben\".
Welche Bedeutung haben diese Formulierungen ? Welche rechtliche Konsequenz ergibt sich daraus ?
Welche Abrechnungsbasis besteht bis zum 31.08.11 ( zB Best/bislang akzeptierter Preis oder Grundversorgungspreis) undbleiben die Forderungen aus Rechnungskürzungen bestehen ?
\"Einvernehmlich\"! Das ist wohl wirklich nicht schwer zu verstehen. Es heisst übersetzt, dass man all seine Rechte
freiwillig aufgibt :evil:
All diese Fragen wurden allerdings bereits umfassend in den Threads der \"NGW\" und \"Gelsenwasser\" beantwortet!
Bitte hier lesen und auch den Verlinkungen folgen:
Neue AGB - in Verbindung mit neuem VertragNeuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGWAuch hier gilt, dass jedwede Formulierung in Form von \"bislang akzeptierter Preis\"
um jeden Preis vermieden werden muss!siehe auchOLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.10 Az. 1 U 2329/09 - Preiswiderspruch mit Tückentrotz SV, LG sieht Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preises 2004 durch Musterbrief!