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Autor Thema: E.ON startet Energiepreis- Kampagne !  (Gelesen 4299 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON startet Energiepreis- Kampagne !
« am: 14. Oktober 2005, 18:03:19 »
http://www.energate.de/news/

Wer zu der Meldung berechtigterweise eine E.ON- Aktion \"Energiepreise runter\" oder \"Pay Back\" erwartet hätte, wird bitterlich enttäuscht sein.

http://www.eon.com/de/presse/news-show.do?id=7305

Nicht die erhofften sinkenden Preise, nur eine Marketingaktion, um die Diskussion um die Energiepreise zu \"versachlichen\".

Passend zum Herbstwetter sieht es aber nach einer Vernebelung aus.

Bisher dienten gerade die Marketingkampagnen immer einer Emotionalisierung:

http://www.eon-ruhrgas.com/deutsch/unternehmen/kampagne/3558.htm

Und auch die Kapitalflucht ins Ausland:

http://www.eon.com/cgi-bin/clicks.cgi?url=%2Fkampagne05%2Findex.html

Das hat bestimmt viel Geld gekostet.

Jetzt, wo man die Emotionen bei den Kunden damit ordentlich hochgekocht hat, bedarf es weiterer teurer Marketingaktionen, um wieder zu entemotionalisieren:

http://www.eon-special.com/


Das alles ist wohl Ergebnis der gewagten These, nicht überhöhte Energiepreise seien das Problem, sondern eine unzureichende Kommunikation und Kundenansprache.

Man lebt wohl schon in seiner eigenen E.ON- World.
Sei es drum. Schließlich haben wir nicht nur Meinungs-, sondern auch  Glaubensfreiheit.

http://www.eon.com/de/422.jsp

Von nix kommt nix.


Dann machen wir mal den Glaubwürdigkeitstest:

1. Strompreise

Da ist er schon, der windigste Punkt:

http://www.eon-special.com/de/133.html

Börse und Kunden verbindet grundsätzlich nichts.

Das ist in §§ 1, 2, 12 BTOElt vollkommen anders gesetzlich geregelt.
Strompreise sind Kostenpreise. Abgestellt wird auf tatsächliche bzw. kalkulierte Kosten (Netz), nicht jedoch auf Opportunitätskopsten oder Referenzpreise!!!


Die getroffene Aussage  könnte allenfalls dann gelten, wenn aller Strom ausschließlich über die Börse gehandelt wird. Das macht kein Stromversorger. Der Bezug erfolgt weit überwiegend aus eigenen Kraftwerken oder aufgrund langfristiger Verträge.

Deshalb wird dabei wohl schon eine gesetzwidrige Praxis dokumentiert, die dem Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur wie auch den Landeskartellbehörden unverzüglich mitgeteilt werden sollte. Es steht zu besorgen, dass durch diese Praxis Stadwerke und eigene Gewerbekunden kartellrechtswidrig betroffen werden.

Die Goldesel- Methode \"angelegter Preis\" wird einfach vom Gasmarkt auf den Strompreis übertragen, um ohne Leistung den Erfolg zu mehren. Referenzpreis dabei nicht leichtes Heizöl, sondern der EEX- Börsenpreis.

Praktisch dabei:

Die Börsenpreise an der EEX kann das Oligopol selbst bestimmen, weil dort nur geringe Strommengen gehandelt werden, man über 80 Prozent der Erzeugungskapazitäten im Land verfügt, der Stromaustausch mit dem Ausland wegen zu weniger Kuppelstellen begrenzt ist.

Auch diese Methode dient dazu, Stadtwerke und Stromhändler ohne eigene Stromerzeugung zu benachteiligen.

Der reale Strom- und Gaswettbewerb am Parade- Beispiel Thüringens:


http://www.stromvonuns.de
http://www.gasvonuns.de

Laut Radiowerbung von E.ON Thüringer Energie soll es nun \"bunt\" zugehen, schaun wie mal, wie es wirklich aussieht:

http://www.teag.de
http://www.eon-energie.com
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm

Im Einzelnen:

Endlich: Eigenes E.ON Thüringen !!!

Sachlich gerechtfertigte Gründe für die in den letzten Jahren stark angestiegenen Strompreise: Fehlanzeige.

Der Wettbewerb sei daran schuld.
Nur ist der als Schuldige nicht sofort greifbar, weil nicht vorhanden:

http://www.zeit.de/2003/18/E-Strom

Namentlich in diesem Zusammenhang genannt:

TEAG , nunmehr E.ON Thüringer Energie AG.

http://www.zeit.de/2003/18/E-Strom?page=3



2. Erdgaspreise


Diese Aussagen zu den Gaspreisen stehen wohl im Widerspruch zu den Aussagen von Prof. Pfaffenberger vom Bremer Energie Institut:

http://www.eon-special.com/de/232.html

Nach dessen bisherigen Aussagen ist das teuerste bei der Gaspreiskalkulation das Erdgas selbst:

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html

trotz guter Verbindungen

http://www.eon-energie.com/Ressources/downloads/021113_harig_bremen.pdf

Dann möchte man noch fragen, was das mit der Entwicklung der Endverbraucherpreise zu tun haben soll:

http://www.eon-special.com/de/21.html

Das Wort \"Wettbewerb\" hätte aus bekannten Gründen in Anführungszeichen gesetzt werden müssen.

Man kann ja schon keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Ölpreisentwicklung (schwarz) und Erdgasimportpreisen (rot) erkennen.

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,qb1rr9dieuiw8h3m~cm.asp

http://www.vng.de/content/deutsch/Erdgasmarkt/Gaspreise/hel_gasimportpreise/index.html

Die unterschiedliche Preiskopplung und Preisentwicklung bei Stadtwerken und Haushaltskunden einserseits und eigenen Kraftwerken und großen Industriekunden andererseits dürfte kartellrechtswidrig sein.

Fazit:

Marktführer E.ON hat angeblich gar keinen Einfluss auf die Preise.

Ein Markt regelt angeblich alles, obschon es nach herrschendender Auffassung bisher gar keinen funktionierenden Wettbewerb auf dem Energiemarkt gibt.

Die Ölpreisbindung ist so nachvollziehbar wie eh und je, nämlich eigentlich gar nicht.


Mit viel Aufwand beschreibt E.ON ein System, das sich überlebt hat, nach Einschätzung vieler längst verboten ist und deshalb abgeschafft gehört:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11612

Von den Verbotsverfahren ist schlicht nichts zu lesen.

Einen nach Auffassung des Bundeskartellamtes klaren Rechtsbruch und Verstoß gegen geltende Gersetze sollte man nicht noch mit Großplakaten und Zeitungsannoncen bejubeln und stolz publik machen:


http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/index.php/n2005100508112500002

Das macht nicht nur einen äußerst schlechten Eindruck, sondern muss auch von den Kunden nicht bezahlt werden. Es könnte andere animieren, ihre Taten auch groß zu plakatieren.


So sieht man es hier:

http://www.absatzwirtschaft.de/psasw/fn/asw/sfn/buildpage/cn/cn_artikel_serie/id/34687/aktelem/PAGE_1003932/page1/PAGE_1002979/page2/PAGE_1003213/

Am Ruf wurde jedoch bereits genug gearbeitet.

Das Geld hätte man sich angesichts § 2 Abs. 1 EnWG sparen müssen und entsprechende Anzeigen und Plakate sollte man nicht nur den eigenen Kunden ersparen, die ja wieder einmal die Kosten dafür mitbezahlen sollen.

Oder einfach mal alles dem in Rechnung stellen, der die Idee dazu hatte.


Allein die Aufmerksamkeit der Verbraucher im Land könnte durch die warnroten Plakate und Zeitaunsgsanzeigen weiter geschärft werden.


Die Kampagne von E.ON kommt auch wohl zu spät angesichts der Berichte z.B.
 
STERN Nr. 7/2005 vom 10.02.2005, S. 140 \"Angriff der Strom-Krieger\",

SPIEGEL Nr. 35/2005 vom 29.08.2005, S. 70 ff. \"Aufstand der Kunden\"

und SPIEGEL Nr. 41/2005 vom 10.10.2005, S. 108 \"Ziviler Ungehorsam\".


Vielleicht hilft ja noch eine Umbenennung, um das bekannte Image wieder los zu werden.

Mein Vorschlag:

\"Deutschland braucht eine eoroparechtskonforme, wettbewerbliche, preisgünstige Gasversorgung.\"



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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