Ich beziehe Wärmestrom zum Heizen von der EnBW. Als die EnBW 2007 die Tarife für die Nachtaufladung (NT) um ca. 30% erhöhte, legte ich Widerspruch ein. Nach 18 Monaten wurden die Tarife erneut erhöht, auch dagegen legte ich Widerspruch ein. Bis heute zahle ich meinen Jahresverbrauch nach den Preisen von 2007. Nach jeder Jahresrechnung, die ich auf Grundlage der alten Preise neu berechne, erhalte ich ein Schreiben, in dem mir die EnBW mitteilt, wie groß mein Zahlungsrückstand ist. Ein Schreiben mit der Überschrift \"Mahnung\" oder \"Zahlungsaufforderung\" habe ich bisher nicht bekommen.
Nun hat die EnBW die bestehenden Wärmestromtarife der Sondervertragskunden zum 1.11.2011 gekündigt und bietet einen neuen Vertrag an, der gleichzeitig mit neuen Tariferhöhungen verbunden ist. Wenn ein Kunde dem neuen Vertrag nicht zustimmt, kommt er automatisch in den Grundversorgungstarif für Wärmestrom, der allerdings nochmals teurer ist.
Dieses Mal wird der neue Tarif aufgeschlüsselt in den Strompreis, in Stromsteuer und Umlagen. In den bisherigen Rechnungen waren die Umlagen (KWK- und EEG-Umlage) im Strompreis enthalten und wurden nicht separat aufgeführt. In einer Tabelle bei Wikipedia sehe ich, dass sich die EEG-Umlage von 2007 auf 2011 um 2,5 Ct erhöht hat.
Ich plane nun, den angebotenen Stromlieferungsvertrag abzuschließen und das Vertragsangebot zu unterzeichnen, um nicht in die teurere Grundversorgung zu rutschen, will aber als Zusatz hinzufügen: \"Ich behalte mir eine behördliche oder gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Entgelthöhe vor.\" In einem beigefügten Brief will ich zum Ausdruck bringen, dass ich weiterhin an den Preisen festhalten werde, die vor der von mir bestrittenen Preiserhöhung von 2007 Gültigkeit hatten, dass ich aber sehr wohl die um 2,5 Ct erhöhte EEG-Umlage bezahlen werde.
Kann mir bitte jemand, der in juristischen Fragen bewanderter ist als ich, sagen, ob mein Vorhaben sinnvoll ist oder ob ich evtl. ein Eigentor schieße.
Vielen Dank für jeden Ratschlag.