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Autor Thema: Rat vom Spezialisten  (Gelesen 4650 mal)

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Offline Maharik

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Rat vom Spezialisten
« am: 17. Juli 2011, 18:40:13 »
Ich hätte gerne Rat in folgender Frage:

1993 habe ich bei VEW einen Vertrag über Gas geschlossen: Damals war die Regel:
000000 -    3000 kWh = Kleinverbraucher
003001 -  10000 kWh = Haushaltstarif
010001 -  30000 kWh = Sonder I
030001 -  50000 kWh = Sonder II

Darüber dann Großkunden.

Sonderkunde wurde man, wenn man \"seinen ganzen Wärmebedarf\" über Gas deckt und mehr als 10000 kWh verbraucht. Der Tarif hieß dann \"Anderer Bedarf\" und war an den Preis des \"Haushaltstarifes\" gekoppelt.

Diese Differenzierung wurde von den SWST - mehr oder minder genau - über die Jahre hinweg auch eingehalten, von kleinen Veränderungen abgesehen.

Nun gibt es auf einmal im Jahre 2008 einen Sprung. Es gibt nur noch zwei Tarife: Kleinverbrauchertarif ( 0 - 3000 kWh) und Vollversorgertarif (3000 - 100000 kWh).

Mich interessier jetzt weniger, ob damit meine Vertragsgrundlagen geändert worden sind, sondern vielmehr, was dies für die SWST für einen Sinn macht. Ändert sich dadurch z.B. die Konzessionsabgabe und wenn ja wie? Weniger? Mehr?

Seltsam ist nämlich, dass diese Veränderungen im Jahre 2008 stattfanden, und zwar während des sogenannten Stadtwerkeskandals, der dann zum tragischen Tod des damaligen Geschäftsführers führte.  Auffällig ist, dass genau in dieser Zeit sich zum einen das Preisblatt ändert und es statt fünf nur noch zwei Stufen gibt, zm anderen verschicken die Stadtwerke seitdem Rechnungen mit Tarifbezeichnungen, die es offiziell gar nicht gibt. Sowohl andere Gasrebellen als auch ich haben Rechnungen mit dem Tarif 20201 bekommen, der in keinem Preisblatt steht. (Die Preise waren aber identisch mit den \'eigentlichen\' Preisen). Dennoch komisch, was da so im Verborgenen alles passiert ist.

Hat jemand eine Idee was das Zwei-Stufen-Modell für einen Sinn macht?

Maharik

 

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