Genau für diesen Fall besteht die Einzugsregelung nach GPKE und GELI. Da du ausdrücklich nicht von denen beliefert werden wolltest, trifft die Aussage von Grundversorgung nicht zu. Es ist vielmehr ein Ersatzversorgungsverhältnis (von der Qualität her gesehen), da du Strom und Gas haben sollst, aber für die Wahl des Lieferanten in der Entscheidung frei sein sollst. Viele Lieferanten sollen bei der Teldafax Pleite ähnlich arbeiten, und geben Grundversorgung an, obwohl sie nicht vorliegt. Es gibt allerdings Indizien, die gegen dich und für EON sprechen würden, wenn du z.B. dich angemeldet hast mit dem Hinwweis, ich suche mir einen neuen Versorger, oder dem Grundversorger eine Einzugsermächtigung gegeben hast, oder sonstige Aktivitäten gezeigt hast, die den Grundversorgungsschluss zulassen. Es gibt Grundversorger, die werten bereits die Nachricht eines Vermieters, wer demnächst in seiner Wohnung wohnen wird, als aktive \"Mitarbeit\" für die Grundversorgung.
Gruß
NN