Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neuer Stromanschluss und gleich Grundversorgung?  (Gelesen 4355 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ThomasW69

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Neuer Stromanschluss und gleich Grundversorgung?
« am: 15. Juli 2011, 20:01:53 »
Hallo zusammen.

Nachdem ich mich nun von der E.ON Thüringer Energie AG verabschiedet hatte und froh war, dass ich mit denen nichts mehr am Hut habe, musste ich feststellen, dass ich die doch nicht so einfach los werde.

Zum Sachverhalt:
Ich habe ein Eigenheim gebaut und hierzu bei der TEN Thüringer Energie Netze (Tochter der E.ON Thüringer Energie AG) einen Hausanschluss für Strom und Gas beantragt. Mein Elektriker hat mir den Verteilerschrank im Kelle rinstalliert und ein E.ON Techniker den Zählee installiert. Auf dem Zählerschein habe ich dann den Empfang des Zählers quittiert. Soweit so gut, da ich abe rnicht vorhatte bei der E.On wieder Kunde zu werden habe ich sofort bei Energiegut.de die Belieferung mit Strom beantragt. Bei der Art habe ich natürlich \"Neuer Einzug\" und nicht Lieferantenwechsel gewählt, weil ja der Zähler neu war.
Nach einer Weile kam dann von Energiegut.de die Rückmeldung, dass die Belieferung abgelehnt wurde, weil angeblich  ein Vorlieferant vorhanden sei. IM gleichen Atemzug bekomme ich von E.ON Thüringer Energie ein Schreiben in dem drin steht dass ich automatisch in die Grundversorgung genommen wurde, weil noch kein neuer Energielieferant vorliegt.
E.On weist natürlich alle Schuld von sich und besteht auf der Zahlung von Abschlägen obwohl ich nie irgendeinen Vertrag mit denen unterschrieben habe.
Sind derartige Vorgehensweisen typisch für Neuanschlüsse oder habe ich da wieder mal in die Sch.. gegriffen?

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Neuer Stromanschluss und gleich Grundversorgung?
« Antwort #1 am: 15. Juli 2011, 21:26:14 »
Etwa am 25. jeden Monats prüft jeder Netzbetreiber, ob für alle Kundenanschlüsse Liefervertäge existieren.
Da zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich der Zähler angemeldet, der Anschluss technisch  funktionsfähig aber kein Versorger angemeldet war, hat der Netzbetreiber den Anschluss beim zuständigen Grundversorger angemeldet. Dann besteht für mindestens einen Monat ein Grundversorgungsvertrag, der extra gekündigt werden muss.

Vermutlich ist über den Anschluss auch Strom bezogen worden. Das bedeutet ebenfalls, dass automatisch ein Grundversorgungsvertrag geschlossen worden ist. Das sehen die gesetzlichen Bestimmungen so vor.

Also auch bei einem neuen Anschluss den Versorger, von dem man beliefert werden möchte, zur Kündigung eines eventuell bestehenden Vertrages bevollmächtigen.

Geht in den allermeisten Fällen durch ein Häkchen im Beauftragungsformular.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Neuer Stromanschluss und gleich Grundversorgung?
« Antwort #2 am: 15. Juli 2011, 23:05:08 »
Genau für diesen Fall besteht die Einzugsregelung nach GPKE und GELI. Da du ausdrücklich nicht von denen beliefert werden wolltest, trifft die Aussage von Grundversorgung nicht zu. Es ist vielmehr ein Ersatzversorgungsverhältnis (von der Qualität her gesehen), da du Strom und Gas haben sollst, aber für die Wahl des Lieferanten in der Entscheidung frei sein sollst. Viele Lieferanten sollen bei der Teldafax Pleite ähnlich arbeiten, und geben Grundversorgung an, obwohl sie nicht vorliegt. Es gibt allerdings Indizien, die gegen dich und für EON sprechen würden, wenn du z.B. dich angemeldet hast mit dem Hinwweis, ich suche mir einen neuen Versorger, oder dem Grundversorger eine Einzugsermächtigung gegeben hast, oder sonstige Aktivitäten gezeigt hast, die den Grundversorgungsschluss zulassen. Es gibt Grundversorger, die werten bereits die Nachricht eines Vermieters, wer demnächst in seiner Wohnung wohnen wird, als aktive \"Mitarbeit\" für die Grundversorgung.

Gruß

NN

Offline ThomasW69

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Neuer Stromanschluss und gleich Grundversorgung?
« Antwort #3 am: 18. Juli 2011, 12:56:22 »
Danke für die Antworten.

Also eine Einzugsermächtiugung würde ich einem Unternehmen wie E.On niemals geben.
Der Zähler wurde am 25.05.2011 eingebaut und auf dem Zählerschein wurde als Einzugstermin explizit der Oktober 2011 vermerkt. Dennoch hatte ich am 27.05. beim anderen Anbieter versucht den VErtrag zu machen.
Meine Elektroverteilung hat der Elektriker erst letzte Woche fertig gemacht. Dennoch hatte ich schon in der ersten Juniwoche eine Zahlungssaufforderung von E.On für Grundversorgung. Inzwischen ist schon die erste Mahnung da und man will 55€ Abschlag  für den Juni haben.
Mich ärgert halt eben, dass ich keine Chance hatte beim Zählerneueinbau gleich einen anderen Anbieter zu wählen, sondern dass es da automatismen zu geben scheint, die mich erst mal mit der verhassten E.ON verheiraten.  
Ich hab jetzt beim neuen Anbieter den Vertrag gemacht, aber halt eben nicht als Neueinzug sondern als Lieferantenwechsel. Laut Mail von heute morgen hat E.On die Kündigung akzeptiert.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz