Warum die Netzauslastung an der Grenze die Netzbetreiber daran hindern sollte, bei den Schaltanlagen (die je wohl keine Trassen mit langwierigen Genehmigungverfahren erfordern) für eine anständige, ausfallsichere Auslegung und Instandhaltung zu sorgen, leuchtet mir im Augenblick nicht ein.
Es war ja keine Hochspannungsleitung, die da ausfiel oder überlastet gewesen wäre, sondern es war der Meldung nach nur ein Schalter, der ausfiel.
Das deutet auf vermeidbare Nachlässigkeit des Netzbetreibers hin.
ciao,
sh