Hallo Forum,
wie viele von euch habe auch ich bei meinem Gasversorger, der entega Darmstadt, Wiederspruch gegen die Gaspreiserhöung mit dem bekannten Musterschreiben gestellt.
Anlass war die Verbrauchsabrechnung im Juni 2005 worauf wir, obwohl weniger Gas verbraucht, 500 Euro nachzahlen sollten.
Die erste unverschämtheit war, dass man eigenständig den Abrechnungszeitraum verkürzt hat (Grund der Entega: man wolle die Abrechnungszeiträume von Strom und Gas gleich setzen). Der Witz daran, der Abrechnungszeitraum bezog sich auf die Monate November bis Anfang Juni, also die Zeit, in der am meisten im Jahr geheizt wird. Da sich die Abschlagszahlungen aber auf das ganze Jahr verteilen hätten sich die angeblichen Mehrverbräuche durch den anstehenden Sommer, ohne Heizung wieder armotisiert. Unser jährlicher Gasverbrauch sinkt seit zwei Jahren kontinuierlich.
Die Entega antwortete auf unseren Wiederspruch, dass der § 315 bei uns keine Anwendung finde, da die Preiskonditionen durch Abschluss des bestehenden ENTEGA Komfort Gas Sonderabkomens mit uns vertraglich vereinbart wurden und somit eine Einigungüber den Preis sowie die Preisanpassung vorliegt. Wir haben mit der entega nie einen Vertrag abgeschlossen, sondern nur mit der Südhessischen Gas und Wasser AG (diese wurde von der entega übernommen).
In diesem Vertrag steht:\"Die voorgenannten Erdgaspreise sind an die Kostenentwicklung gebunden. Eine Änderung der preisbestimmenden Faktoren bedingt eine Änderung der o.g. Preise.\"
Mittelerweile hat er die Zurücksetzung auf die alte, monatliche Abschlagssumme zwar aktzeptiert und wir haben alle Monatsabschläge dementsprechend bezahlt, offen ist aber immer noch die Verbrauchsabrechnung für Juni. Diese haben wir bisher nicht bezahlt, weil wir keine Abrechnung zum alten Gaspreis vorliegen haben - obwohl mehrfach angefordert.
Die entega wiederum hat nun alle Zahlungen einfach auf die ältesten offenen Posten gebucht - d.h. die nicht aktzeptierte Nachzahlung ist abgegolten und wir erhallten nun mehrfach Mahnungen für die Folgemonate - die wir aber pünktlich bezahlt haben.
Inzwischen liegen uns auch schon zwei Androhungen der Versorgungssperre vor. Hier haben wir - auch lt. Musterschreiben - EInspruch eingelegt und Hausverbot erteilt.
Fragen an das Forum:
Liegt bei unserem Vertrag nun eine Preisgleitklausel vor und können wir dadurch nicht vom §315 gebrauch machen?
Wer hat auch Erfahrungen mit der Entega in Darmstadt gemacht und kann uns darüber berichten.
Darf die Entega unsere Monatsabschläge einfach Zweckentfremden und zur Begleichung einer wiedersprochenen Rechnung verwenden?
Wer würde sich eine Sammelklage gege die Entega anschließen?
Danke Euch im vorraus
Jojo