Hallo Forums Gemeinde,
Eine Frage zu RWE:
Ich beziehe Strom nach Grundversorgungstarif von der RWE. Seit 2007 weigere ich mich Preissteigerungen zu akzeptieren (§315BGB) und korrigiere mein jeweiligen Jahresabrechnungen ab 2007 auf der Basis 2007, d.h., ich bezahle meinen Verbrauch auf der Basis von 2007. Auch passe ich mein monatlichen Vorauszahlungen (die ich per Dauerauftrag erledige, da RWE aufgrund meines Protestes Abuchungen von meinem Konto abgelehnt hat) jeweils entsprechend an. Dadurch haben sich nach Meinung von RWE offene Forderungen aus den letzten Jahren ergeben, die ich trotz Drohung gerichtlicher Schritte immer ignoriert habe.
Wenn ich nun meinen Versorger wechseln würde, die Abmeldung würde mein neuer Versorger übernehmen, würde RWE die Kündigung durch meinen neuen Versorger akzeptieren/akzeptieren müssen und wie würden im Falle des Akzeptierens mit den angenommenen Forderungen von RWE mir gegenüber verfahren? Wird man die Kündigung nur akzeptieren, wenn zuvor die vermeintlichen offenen Forderungen von mir beglichen werden?
Mit andern Worten, sitze ich bei RWE in der Falle, und kann RWE einen Wechsel zu einbem anderen Versorger auf diese Art und Weise blockieren/boykotieren?
Danke für Hinweise.