Bei der RWE gibt es wohl Parallelwelten:
Eine Mannschaft bearbeitet die laufenden Widersprüche und kümmert sich nicht um das automatisierte Mahnverfahren mit den brutalen Sperrandrohungen. Da kann man schreiben was man will.
Oben unter \"bei mir ist jetzt Unruhe\" habe ich den Vorgang bis zur 2. Mahnung mit Sperrandrohung vom 18.08.11 beschrieben.
Zurück aus dem Urlaub habe ich am Montag, 29.08.11 die Versorgungseinstellung und deren Androhung als rechtswidrig und unverhältnismässig zurückgewiesen und Haus- und Grundstücksbetretungsverbot für die RWE und ihre Beauftragten erteilt. Fax am 30.08.11 gesendet. Brief am 30.08.11 am Kundencenter in Arnsberg mit Empfangsbestätigung abgegeben. Nach Musterbrief: Frist zur Rücknahme der Drohung bis Freitag 02.09.11
Am Montag 12.09.11 war die Vierwochenfrist der 1. Sperrandrohung rum:
Orginalton: \"Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht leisten, werden wir gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bei einem offenen Gesamtbetrag größer 100,00€ den örtlichen Netzbetreiber beauftragen, die Unterbrechung der Energieversorgung vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens durchzuführen.\" Auch wenn das Schreiben nur mit \"Mit freundlichen Grüßen RWE Vertrieb AG Kundensevice\" unterschrieben ist, ist das für mich (anders als auf S. 38,39 der Energiedepesche 3 - 2011 beschrieben) eine
richtige Drohung.
Am Dienstag 06.09.11 kam eine der üblichen Antworten der RWE verfasst am 02.09.11: \"Zur Klärung der Angelegenheit benötigen wir noch etwas Zeit.\"
Und nun kommt der Hammer:3. Mahnung vom Sonntag!!!, 11.09.11 eingegangen am 15.09.11
mit verschärfter Drohung: 3. Abschlagszahlung, Mahnkosten und vorhergehende zwei Abschlagszahlungen angemahnt: \"Fälligkeitstermin 30.07.11 deutlich überschritten:
Die hierfür schon angekündigte Liefersperrre wurde bereits eingeleitet.\" Meine Zahlung unter Vorbehalt auf den alten Vertrag, natürlich unter Angabe der Alten Kundennummer (siehe Thread hierzu an anderer Stelle) wurde nicht angerechnet.
Mein Anruf bei der RWE Vertrieb AG am 15.09.11 bewirkte, dass mir fernmündlich zugesichert wurde, dass die Versorgungssperre bis zu \"Klärung der Angelegenheit\" nicht durchgeführt würde. Der \"Außendienstmitarbeiter würde benachrichtigt.\"(?)
Dies und eine Beschreibung der Vorgänge habe ich dem Netzbetreiber (RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH) per Fax am gleichen Tag mitgeteilt.
(Fax auch an RWE Vertrieb AG)
Meine Meinung zu diesen Vorgängen habe ich
hier kundgetan.
Gibts es noch weitere Vorschläge zum weiteren Vorgehen?
berghaus 17.09.11