- Ich habe der ‚im Nov. 2010‘ ausgesprochen BeendigungsKündigung anfang Dezember 2010 widersprochen, weil u.a. die Kündigungsfristen meines m.E. noch bestehenden Ur-Altvertrages (3 Monate zum Jahresende) nicht eingehalten waren.
- Keine Antwort bis zur Jahresrechnung im Juni 2011. Darin Abrechnung bis 31.12.10 nach ‚RWE Erdgas maxi‘ nach einem Vertrag, der 2007 nicht zustande gekommen war, also falsch.
Ab 01.01.11 Abrechnung nach ‚RWE Klassik Erdgas (Gradtag)‘ also Grundversorgung (oder Ersatzversorgung?)
- Mit der Abrechnung kam ein Begrüßungsschreiben im Tarif ‚RWE Klassik Erdgas (Gradtag), Vertragsbeginn 28.05.11 (wahrscheinlich noch mal konkludent), mit 12 Abschlagszahlungsterminen und natürlich (für mich) viel zu hohen Abschlagsbeträgen.
- Widerspruch im Juni 2011 gegen die Jahresrechnung 2011 und gegen die Einstufung in die Grundversorgung ab 01.01.11. Einbehalt der der RWE zustehenden Abschläge nach dem Altvertrag wegen Aufrechnung mit Rückforderungen.
- Antwort RWE im Juli 2011: Wir haben den Vertrag von 2007 wirksam gekündigt. (Der war aber damals nicht zustande gekommen –anwaltlich geprüft.) Anmahnung des 1. Abschlags.
- 03.08.11 noch mal Hinweis von mir, dass der gekündigte Vertrag von 2007 nicht zustande gekommen ist mit Unterlagen.
Und nun kommt‘s dick:
RWE 11.08 und 18.08.11:
Zwei automatisierte Mahnungen mit 5,- EUR Mahnkosten und folgendem Text: „…..Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht leisten, werden wir gemäß den gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen bei einem offenen Gesamtbetrag größer 100,00 € den örtlichen Netzbetreiber beauftragen, die Unterbrechung der Energieversorgung vier Wochen nach Zugang diese Schreibens durchzuführen…….“ Das ist wohl morgen!
Soll ich jetzt, wie auf Seite 38 der neuesten Energiedepesche 3 – 2011 vom Büro für Umweltrecht unter „Der Bluff mit der Sperrandrohung“ beschrieben, auf eine richtige Sperrandrohung warten?
Wer sagt mir, dass nicht mit dem gleichen Automatismus, wenn auch drei Tage vorher angekündigt oder auch nicht, der Sperrbeauftragte erscheint.
Ich empfinde dieses Vorgehen in meinem Fall, in dem rechtliche Fragen offen sind, als Nötigung, Zahlungen auf einen Vertrag zu leisten, der nicht existiert.
Die Zahlungen nach den Vertragspreisen meines Ur-Altvertrages habe ich inzwischen wieder aufgenommen.
Und jetzt warte ich mal auf ein paar Vorschläge von Euch!
berghaus 11.09.11