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Autor Thema: Übergang TEAG zu E.ON  (Gelesen 8450 mal)

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Offline ThomasW69

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Übergang TEAG zu E.ON
« am: 23. März 2012, 11:13:30 »
Ich hab mal wieder Post von E.On bekommen.

Man möchte Forderungen der TEAG aus einem Vollstreckungsbescheid von 1997 jetzt gegen mich geltend machen. Das Problem an der Sache ist nur, dass ich erst heute davon erfahre dass da überhaupt was vorliegt. Ich habe weder einen Mahnbescheid, noch einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Auch hat E.ON bis heute (fast 15 Jahre danach) diese angebliche Forderung nicht geltend gemacht bzw. versucht diese einzutreiben. Die mir zugesandte Kopie des Vollstreckungsbescheids ist nicht lesbar (total verwaschen) Das ist vermutlich eine Kopie einer Kopie, weshalb ich mal unterstellen möchte, dass E.ON den Originaltitel, der ja aufgrund meiner Unkenntnis des Vorgangs als Versäumnisurteil ergangen sein muss, gar nicht hat. Zudem hat man mir gleich im ersten Schreiben angeboten, dass man anstelle der ausstehenden 690€ nur 400€ haben will.
Die ganze Angelegenheit kommt mir mehr als spanisch vor. Warum sollten die geld verschenken, wenn sie doch angeblich einen wasserdichten Titel in der Hand halten und alle bekommen könnten.
Irgenwo habe ich mal gelesen, dass beim  Übergang von TEAG zu E.ON Thüringer Energie ja ein buchhalterischer Schnitt gemacht worden ist. Das heißt, dass unter anderem auch geregelt wurde, was mit Verbindlichkeiten und Forderungen geschieht. Hat E.ON die Forderungen von TEAG übernommen oder nicht? Wenn ja dann müssten die Forderungen ja in der Abschlussbilanz der TEAG und der Eröffnungsbilanz der E.ON Thüringer Energie auftauchen?  Wo findet man diese Bilanzen? Liegen die Offen?

Mir ist natürlich klar, dass es E.ON aufgrund der Geschäftspolitik der letzten Jahre wo man die Kunden ordentlich Verprellt hat, schlecht geht und dass man nun anscheinend nach jedem Strohhalm greift und versucht aus Altlasten Kapital zu schlagen.
Nehmen wir mal an die Forderung sei gerechtfertigt denn einen Vertrag konnte man mir jedenfalls nicht vorlegen (man habe keinen), kann man was unternehmen weil die seit 15 Jahren Nichts unternommen haben. Hat ein Gläubiger nicht eine Schadensminerungspflicht gegenüber einem Schuldner?  
Hat noch jemand anderer ein deratiges schreiben der E.ON erhalten?

 

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