Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Sonder- o. Tarifkunde - kein schriftl. Vertrag

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bolli:

--- Zitat ---Original von Cremer
entscheidend ist, was im Vertrag steht, hilfsweise kann man die Jahresrechnungen nehmen. Wenn dort steht \"Gas-Sondervertrag\", dann hat man einen Sondervertrag.

--- Ende Zitat ---
Sagen wir es mal so: Wenn kein Vertrag vorliegt, kommt es auf andere Indizien an, die eine Auskunft über die Art des Vertragsverhältnisses geben können. Da ist allerdings das WORT \"Sondervertrag\" nur ein ganz kleiner Hinweis. Da gibt\'s auch schon Urteile zu, die trotz dem Wort \"Sonderversorgung\" den Vertrag in die Grundversorgung eingestuft haben.
Deutlich besser ist die Frage, nach welchen Tarifen (also zu welchen Preisen) in diesen Abrechnungen abgerechnet wurde. Wenn dieses NICHT die veröffentlichten Preise für die Allgemeine Versorgung mit Gas zu dem jeweiligen Zeitpunkt des jeweiligen Versorgers waren, ist\'s ein Sondervertrag. Sonst muss man weitersuchen.

ben100:
Kein Vertrag keine AGB  ;)

RR-E-ft:
In der Regel besteht ein Vertrag, weil ein solcher wirksam zustande gekommen war, so dass die Energielieferungen auch mit Rechtsgrund erfolgten/ erfolgen.
Nur ganz wenige Energiekunden haben keinen Vertrag.

Der Vertrag kann schriftlich geschlossen worden sein oder aber auf andere Weise zustande gekommen sein.
Er kann unter Anwesenden oder Abwesenden geschlossen worden sein.

Es kann sich dabei entweder um einen Tarifkunden- bzw. Grundversorgungsvertrag oder aber um einen Sondervertrag handeln, was im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH Urt. v. 15.07.09 VIII ZR 225/07 Rn. 17, Urt. v. 14.07.10 VIII ZR 246/08 Rn. 24, Urt. v. 09.02.11 VIII ZR 295/09 Rn. 22, Urt. v. 11.05.11 VIII ZR 42/10 Rn. 34).

Handelt es sich demnach um einen Sondervertrag, stellt sich die Frage, welche vertraglichen Regelungen bei Vertragsabschluss wirksam in diesen einbezogen wurden und ob wirksam  einbezogene Regelungen ihrerseits wirksam sind.

Kürbi:
Hallo an das Forum und die Beantworter meiner Frage

Nach nochmaliger Nachfrage bei meinem Bekannten stellt saich der sachverhalt so dar. Er Hat sich angemeldet als neuer Verwalter; keine Bestätigung keine Unterlagen - einfach weiter geleifert und natürlich abgenommen.
Bis 2004 als Gas nach Sondervertrag abgerechnet - Preisunterlagen gibt es dazu nicht.; ab 2005 nach Widerspruch Abrechnung nach Bestpreis - Preisübersicht besteht aus Kleinverbrauchstarif, Grundpreistarif, Sonderpreisregelung 1 und 2; ab 2007 Kleinverbrauchstarif, Grundpreistarif, Vollversorgung 1 u. 2.
Vertragliche Regelungen bestehen dadurch meines Erachtens nicht; damit gibt es auch keine wirksamen einbezogenen Regelungen.
Bin nach wie vor ratlos.

Gruß Kürbi

bolli:
@Kürbi
Ihr Bekannter wird hoffentlich  wohl noch alte Rechnungen haben, da wird er ersehen könne, ob er \"Sonderpreise\" oder den \"Grundpreistarif\" gezahlt hat (gezahlte Preise mit den seinerzeit geltenden veröffentlichten Preisen der Grundversorgung vergleichen). Ist ersteres der Fall, dürfte er einen Sondervertrag haben.
Sollten keine schriftlichen Unterlagen bestehen, gelten in bestimmten Bereichen die gesetzlichen Regelungen (aber nicht die der GasGVV). Bei der Kündigung richtet sich die Frist z.B. nach BGB. Ein Preisänderungsrecht dürfte dann gar nicht existieren und nur der Preis bei Vertragsbeginn vereinbart sein. Alles andere wäre schon zuviel gezahlt.
Auch die Bestpreisabrechnung stellt übrigens einen Sondervertrag dar, wenn man nicht in der schlechtesten Stufe (gleichzusetzen mit der teuren Grundversorgung) eingestuft ist. (Siehe auch BGH-Urteil v.14.07.2010 VIII ZR 246/08 Rd-Nr. 27).

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