Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Sonder- o. Tarifkunde - kein schriftl. Vertrag

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Kürbi:
Hilfefrage,

esrt einmal großes Lob für die Betreiber dieser Seiten. Nachdem ich das Forum seit langem interessiert (mal mehr, mal weniger) belesen habe, stellt sich heute eine für einen Bekannten klarstellende Frage.
Sondervertrags- oder Tarifvertragskunde?
Zur Vorgeschichte: beim Versorgerangemeldet - keine vertragsunterlagen; Abrechnungen mehrere Jahre unter der Prämisse \"Gas nach Sondervertrag\",
mit den Erhöhungen ab 2005 Widerspruch nach § 315 BGB und Zahlung der Jahresabrechnungen nach Preisstand 2005; danach plötzlich Abrechnung nach Bestpreis - auch mit Widerspruch der Jahresabrechnungen mit Kürzung auf Preisberechnung nach Stand 2005; Abschläge wurden ständig beglichen.
Nun droht ein Rechtsstreit. Wie erfolgt die Einordnung bezüglich der BGH Urteile zu den Abgrenzungen Sonder-Tarifkunde. Bin selber mit meinem Latein zu Ende - kann auch nichts aus den bisherigen Beiträgen rauslesen.
Soll er es auf einen rechtstreit ankommen lassen?
In der Hoffnung auf eine rasche Antwort verbleibe ich mit den herzlichsten Grüßen und der Bitte:Weiter So
der Kürbi

Nachtrag: Es handelt/e sich um die Beleiferung mit Gas

bjo:
>\"Gas nach Sondervertrag\"

das sagt doch alles!
Sondervertragskunde, solange nicht eine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt ist!
des Tarifs \"Gas nach Sondervertrag\" erfolgt ist!

Cremer:
@Kürbi

entscheidend ist, was im Vertrag steht, hilfsweise kann man die Jahresrechnungen nehmen. Wenn dort steht \"Gas-Sondervertrag\", dann hat man einen Sondervertrag.

siehe auch hier:
trotz SV, LG sieht Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preises 2004 durch Musterbrief!

Kürbi:
bjo und Cremer

Danke für die Rückmeldung.
Das Problem besteht ja darin, dass kein Vertrag (in Schriftform) besteht. Er hat sich als neuer Abnehmer (Verwalter) nach Insolvenz des alten angemeldet - keine bestätigung, kein Schriftverkehr, kein Vertrag. Lieferung und Abnahme erfolgten seit 98; Rechnungslegung bis 2004 Gas nach Sondervertrag, ab 2005 Bestpreis und ab 2008 Bestpreis Grundversorgung.
Seit 2005 wurden den Erhöhungen widersprochen und die jährl. rechnungen auf den Preis von 2004 eingekürzt.
Nun sagt das Versorgungsunternehmen lege doch bitte einen Vertrag vor, in dem steht das du Sondervertragskunde bist, die Abrechnungen lieferten kein Indiez für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Sondervertrags derart, dass die allgem. Tarife keine Gültigkeit haben sollen. Die Bezeichnung \"Sonderpreisregelung\" sei nur zur Abgrenzung der Begrifflichkeit Kleibnverbrauchstarif / Grundpreistarif erfolgt, d. h. Abgrenzung nur zum notwendigen geringeren Verbrauch als bei Heizgas. Lieferung von Gas zum heizen ist stets höher bzw. größere mengen als solche für Kochen. Ein gesonderter Vertrag mit der Aushandlung von Preisen, Mengen,Fälligkeiten und sonst. notwendigen Bestandteilen ist nicht geschlossen worden. Die Gültigkeit der Allgem. Tarife und der AVBGasV würde durch die tatsächliche Entnahme nachfolgen - schlüssiges Verhalten.
Lesen bildet - das Durchlesen der bisherigen beiträge zum Thema Sonder/Tarifkunde brachte mich nicht weiter - es existierten jeweils expliziet Verträge in Schriftform. Hier gibt es diese so nicht.
Vielleicht kann dazu der Moderator RA RR-E-ft seine Sicht darlegen. Nach meinem Rechtsempfinden - was nicht zeigen soll, dass das unbedingt Recht sein muss- müsste die Einordnung als Sondervertrag erfolgt sein.

MfG
Kürbi

Es stellt sich doch erstmal die Frage existiert überhaupt eine Vertrag; muss ja sonst wäre keine Lieferung erfolgt

Cremer:
@Kürbi,

was heißt:


--- Zitat ---Er hat sich als neuer Abnehmer (Verwalter) nach Insolvenz des alten angemeldet - keine bestätigung, kein Schriftverkehr, kein Vertrag.
--- Ende Zitat ---

es ist sträflich, wenn man einen Vertrag mündlich/tel. abschließt. Über solche mündlichen Vereinbarungengibt es hier genügend (negative) Antworten.

Zur Insolvenz hätte er sofort nach diesem Vertrag forschen müssen und ggf. gleich damals den Versogrer um ein Kopie des Vertrages bitten sollen.

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