Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München  (Gelesen 17696 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline villalana

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Hallo,

Da wir auch in einem Knebel-Mietvertrag für einen Gastank stecken, möchte ich nun nach Studium der Forumsbeiträge (vielen Dank an alle für die vielfältigen Infos und Erfahrungsberichte) doch einen Anwalt einschalten.

Daher die Frage: wie komme ich im Großraum München zu einem wirklich versierten Fachanwalt zum Thema Gaslieferant/Mitettank (mit dem Wunsch, dass wir den Tank vom Gasversorger abkaufen können)??

Kennt jemand einen erfolgreichen Spezialisten?
Wir haben nämlich endgültig die Nase voll, uns weiterhin abzocken zu lassen und sind bereit, alle zulässigen Mittel und Wege zu beschreiten und die große Keule auszupacken.

Danke für Infos, wenn jemand helfen kann.
VG villalana

Offline woderschek

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #1 am: 29. Juni 2011, 17:39:12 »
Da möchte ich mich auch anschliessen. Ich habe Pro..s, mein Vertrag war 10 Jahre, jetzt sind wir im 12. Jahr.
Mein Tank (2700 l) ist unterirdisch und kann zur Not auch ausgegraben werden. Jetzt wäre es günstig, weil ich 22% Inhalt habe und nachtanken müsste.

Empfehlungen?

Vielen Dank
Peter

Offline villalana

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #2 am: 29. Juni 2011, 21:38:21 »
Hallo Peter,
ich habe heute einen empfohlenen Fachanwalt kontaktiert, da ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe  :]
Sobald ich Feedback habe, gebe ich Bescheid.
VG villalana

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #3 am: 01. Juli 2011, 15:18:26 »
Prinzipiell wird wohl auch kein noch so guter Anwalt den Anbieter zwingen können, den Tank an Sie zu verkaufen - Ist ja Eigentum des Anbieters und mit dem kann der ja prinzipiell machen was er will. Da gehört wohl immer auch der \"gute Wille\" des Anbieters dazu, Ihnen das Teil doch noch zu verkaufen.

Evtl. bringt ja hier der generelle Gleichbehandlungsgrundsatz was, falls der Anbieter bereits einmal oder mehrfach Tanks an andere Kunden verkauft hat. ... Wieso sollte er dann an Sie nicht verkaufen??? Aber keine Ahnung ob das hier greift.

In dem Sinne,


Viel Erfolg


Schöne Grüsse,


Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #4 am: 14. Juli 2011, 00:10:57 »
Klar! Rechtsgrundsatz: Eigentum bleibt Eigentum und der Eigentümer kann machen was er will - eben auch nicht verkaufen.

In einem ähnlichen Fall hat der Mieter des Tanks (unterirdisch) der Vertragsfirma angeboten, einen neuen Tank zu besorgen und diesen an den Vertragshändler zu verkaufen, nur um nicht seinen Garten wegen des Tankes umgraben zu müssen.

Die Frima hat auf ihr Eigentum beharrt. Das war halt leider mal eingegraben und jeder Richter hat da auch keine Chance, weil eben Eigentum Eigentum bleibt.

Ein ordentlicher Hebel, der da angesetzt wird, um einem Kunden das Aussteigen madig zu machen.


Also ruhig weiter zu Vertragstanks raten, weil man da doch soooo viele Möglichkeiten hat, wenn man nur geschickt verhandelt, wie Onkel Olli meint.

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #5 am: 14. Juli 2011, 03:09:22 »
Der Unterschied wäre wohl nicht unbedingt auf den Erwerb zu pochen sondern den Vertrag ans sich anzugreifen, wenn man sich nicht einigen kann!

Laufzeiten,
Rückholbedingungen ,
Freigaben des Abbau und Rücktransport durch Fremdanbieter oder
gar völlige Auflösung des Vertrages und Rückholung zu Lasten des Anbieters mit Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes etc. etc.


evtl. kann man dann eine Einigung/ Vergleich finden bei dem der Anbieter dann doch lieber einem Verkauf zustimmt.

Manchmal führen eben auch geschickte Umwege zum Ziel ...


In dem Sinne,
 

Viel Erfolg
 

Schöne Grüsse,
 

Onkel-Olli
 keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #6 am: 14. Juli 2011, 13:54:58 »
a )
Zitat
sondern den Vertrag ans sich anzugreifen

b)
Zitat
Laufzeiten, Rückholbedingungen , Freigaben des Abbau und Rücktransport durch Fremdanbieter oder gar völlige Auflösung des Vertrages und Rückholung zu Lasten des Anbieters mit Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes etc. etc.

c)
Zitat
evtl. kann man dann eine Einigung/ Vergleich finden bei dem der Anbieter dann doch lieber einem Verkauf zustimmt.

zu a)
da haben sich schon viele auch Anwälte die Zähne ausgebissen.
Der Rat zur Klage entfällt bei einem eigenen Tank

zu b)
Worte sind geduldig, die Wirklichkeit ist da doch eine ganz andere.
Keine Chance dem Vertragshändler etwas aufs Auuge zu drücken und Kosten schon gleich gar nicht. Bei der Sache mit dem Selber machen und Fremdanbietern hat sich so mancher schon einer Klage ausgesetzt wieder gefunden, weil bei dieser Aktion der Tank angeblich beschädigt wurde.

Bei einem eigenen Tank hat man das Problem nicht.

zu c)
das \"EVTL.\" sollte man bei diesem Satz ganz groß schreiben, weildas dann schon auch alles ist  -  ein müder Ratschlag von jemandem, der nur seine kleine Welt mit einem einzigen, nun einem eigenen Gastank, kennt.
Die Zahl derer, die dachten, im Falle des Falles verhandeln zu können ist da dann doch viel größer. Im guten Glauben hatten sie einen Vertrag unterschrieben, bei dem sie dachten irgend einen Hebel selbst in der Hand zu haben. Am Ende, beim Ausstieg erfahren sie aber dann die ganze Wahrheit und ihre sie niederdrückende Machtlosigkeit, der sie nur entfliehen können, wenn sie weiter Vertragler bleiben oder sich mit einer nicht geringen Summe aus dem Vertrag rauskaufen.

Ein eigener Vertrag läßt einen da doch ruhiger Schlafen.

Umweg ist daher, sich einen Vertrag erst anzutun, um diesen dann irgendwann einmal. wenn der Anbieter nervt wieder abzustoßen.

Warum denn dann nicht gleich auf der diritissima zum eigenen Tank?
H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #7 am: 14. Juli 2011, 22:52:55 »
Sie verstehen es einfach nicht, weil Sie es nicht verstehen wollen.

Man hat keine Chance das fremde Eigentum zu begehren, das wird nicht funktionieren.

Wir wissen alle, dass Kunden vor 12 - 15 Jahren noch viel unbedarfter an die Sache rangegangen sind und sich nicht wirklich darum Gedanken gemacht haben. Da hatten wir aber noch Preise von 0,20 oder 0,25 DM bei Vertragskunden evtl auch mal 0,40 DM wenn Sie da 3.500 Liter bestellt haben, hat Sie das maximal 1.624 DM Brutto gekostet also 830,- €.

Da würden Sie sich heute ein zweites L... freuen, wenn Sie einen solchen Preis erreichen könnten. Heute z.B. im Januar 2011 lag der Preis auf dem freien Markt bei Netto 0,57 € oder mehr, da können beim Vertragskunden schon mal 0,77 € oder mehr gefordert worden sein und dann wird eine 3.500 Liter Rechnung auch Dank 19 % Steuer zu 3.207,05 € das wären 6.272,44 DM und somit evtl. sogar Existenzbedrohend!!!

Den Tankwarenfahrer hätten Sie 1999 \"standrechtlich erschossen\" ...

Und leider sind wahrscheinlich mehrere Fehler (aus Unwissenheit oder auch anderen Umständen gemacht worden, dass man gar nicht anders konnte) und deshalb sollte man hier weiter aufklären und Ratschläge geben. Das trifft gleichfalls für freie als auch für Vertragskunden zu.

In dem Sinne,

 
Schöne Grüsse,

 
Onkel-Olli
 keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #8 am: 15. Juli 2011, 22:36:17 »
Ich darf daran erinnern, dass  villalana  einen Fachanwalt sucht.

villalana hat eien Vertrag an Hals ud deswegen sucht er/sie eine Anwalt, weil er/sie sich alleine dem Vertragshädler gegenüber machtlos sieht.

Alle, die hier im Forum einen Anwalt eineschalte wollen oder das auch geatn haben, hatten oder haben einen Vertrag an der Backe.

Das sollte zu denken geben ud die Vorsicht gegenüber Verträgen noch mehr schüren.

Jeder Rat, geschickt vor Abschluss eines Vertrages zu verhandel, damit man sich gegeüber dem Vertragspartne absichert ist wirklich leeres Gewäsch, weil die Wirklichkeit ganz ganz anders aussieht.

Nur ein beliebiges Beispiel:

Im Vertrag steht, dass der Mieter das Recht hat, den Tank nach 2 Jahren als Eigentum zu kaufen. Kommt der Mieter nach 3 Jahren daher und will den Tank kaufe, verweist man auf die Zahl \"2\". Im dritten Jahr geht das dann nicht mehr.
Kaum zu glaube diese Zahlenglauberei aber tatsächlich so geschehen.

ALSO   Finger weg von Verträgen.


H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #9 am: 16. Juli 2011, 01:05:14 »
Zitat
Ich darf daran erinnern, dass villalana einen Fachanwalt sucht.

ja und lt. Posting vom 28.06.2011 hat villalana auch bereits einen gefunden ...

Zitat
Alle, die hier im Forum einen Anwalt eineschalte wollen oder das auch geatn haben, hatten oder haben einen Vertrag an der Backe.

mmh klar, sonst müsste man sich ja wohl selber verklagen, weil man einen Tank gekauft hat - überzeugende Logik - Frei nach dem Motto - komisch dass an Flugzeugabstürzen so viele Flugzeuge beteiligt sind und kaum Schiffe ... wobei auch das vorkommen kann, wohl aber sehr selten.

Zitat
Jeder Rat, geschickt vor Abschluss eines Vertrages zu verhandel, damit man sich gegeüber dem Vertragspartne absichert ist wirklich leeres Gewäsch, weil die Wirklichkeit ganz ganz anders aussieht.

Warum nehmen freie Händler in ihre Bedingungen neuerdings auf, dass sie nur Kunden mit Eigentumsnachweis oder mit Freigabebescheinigung beliefern würden??? Wahrscheinlich hat sich da in den letzten Jahren doch etwas bewegt.

Zitat
Im Vertrag steht, dass der Mieter das Recht hat, den Tank nach 2 Jahren als Eigentum zu kaufen. Kommt der Mieter nach 3 Jahren daher und will den Tank kaufe, verweist man auf die Zahl \"2\". Im dritten Jahr geht das dann nicht mehr.

die Klausel ist doch recht eindeutig herauszulesen, sie haben nach zwei Jahren die Möglichkeit zu kaufen, nicht nach drei oder fünf oder 12, klingt komisch, ist aber so. Das ist glaube ich, auch ein Modell bei der Fa. T... und ich befürchte mal, dass da nicht wirklich dran zu wackeln ist. Und hat nebenbei den Charme, dass man die kosten 2 Jahre nach hinten verschieben kann. Mir wäre beim Lesen dieser Klausel sofort eingefallen, für den Tag \"X\" einen entsprechenden Preis zu verhandeln bzw. fest zu machen! Aber wahrscheinlich bin ich da einfach zu sehr vorbelastet.

In dem Sinne,
 

Schöne Grüsse,
 

Onkel-Olli
 keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #10 am: 16. Juli 2011, 18:05:58 »
Das mit den zwei Jahren wird von den potentiellen Mietern als Mindestzeitraum gelesen. So lange müssen sie Mieter bleiben und dann können sie (irgedwann eimal) kaufen.  Zwei sich binden und dann irgendwann kaufen also.

Wenn die Firmen an einer klaren und unantasbaren Formulierung interessiert wären, würden sie diese Stelle anders formulieren.

Zitat
Freigabebescheinigung

Das ist die Absicherung der freien Händler, dass sie nach dem Befüllen des Tankes nicht mit einer Klage wegen Eigentumsverletzung vom Vermieter überzogen werden. Sie wissen geau, dass viele Tankmieter durch den Begriff des \"Mietkaufes\" der Meinung sind, der Tank würde ihnen gehören.

Mir ist ein Fall bekannt, wo da 3000,- € zu zahlen waren, weil der Tank eben nicht EIGENTUM war, sondern Mietgegestand.
Dei Bewegung der letzten Jahre war die, dass höchstrichterlich das \"Fremdtanken\" eben so eingestuft wurde. Entsprechende Urteile liegen vor.

Das kann man durchaus als einen Erfolg der Vertragsleute werten, ist aber letztlich wieder ein guter Grund, eben keinen Vertrag zu unterschreibe.

Ich kenne keinen einzige Fall, wo ein Tankbesitzer seinen freien Händler nur noch mittels Anwalt kontaktiert. Am Ende von Verträgen verdient der Anwalt aber sehr oft noch mit. (muss man übrigens auch einkalkulieren, wenn man Verträgen das Wort redet!!)

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #11 am: 17. Juli 2011, 08:56:59 »
Einen Vertrag eindeutig zu formulieren ist immer äußerst schwierig. Da es eine gut bezahlte Brache gibt, die Texte auseinandernehmen, deuten usw. dass einem der Mund offen stehen bleibt.

Mir ist schon klar, was eine Freigabebescheinigung ist und wozu die benötigt wird ...

Entweder ich kann damit den Preis meines Vertragsanbieters in die gewünschte Richtung bewegen (brauche Sie dann also nicht) oder

ich bekomme Eine und der Fremdanbieter kann gefahrlos Befüllen.

Die Frage ist, haben wir hier Jemanden, der schon Jemals von einer Freigabebescheinigung tatsächlich Gebrauch gemacht hat?



In dem Sinne,

 
Schöne Grüsse,

 
Onkel-Olli
 keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #12 am: 17. Juli 2011, 12:42:58 »
Es ist schon einige Jahre her, da hatte D-Gas eine Freigabebescheinigung einem Vertragskunden erteilt. Dieser konnte sich dann einmalig von einem freien Händler zu einem günstigeren Preis befüllen lassen. Der Vertrag hatte vorgesehen, dass der Kunde bei einem günstigeren Preis entweder von der Verrtagsfirma auch zu diesem Preis tanken kann oder der Kunde kann bei dem freien Händler tanken.  Also alles vertragsgemäß.

Aber:

Das hatte ich einem anderen Kunden von P-Gas mitgeteilt. Dieser hatte folglich P-Gas auch um Freigabe gebeten. Das wurde ihm aber nur zwei Tage später nicht mehr gewährt. Hausinterner Beschluss, so lautete die Begrüdung damals.  
der Vertrag war damit egal.

Und genau so läuft es: schöne Formulierungen in den Verträgen, dann aber will man sich nicht mehr daran halten. Was kann der Vertragskunde dann tun?  Schaun, ob er eine passende Rechtsschutzverischerung hat und dann klagen.
Eine feine Aussicht.

Ohne Vertrag hat man das alles nicht!

Vertrag und Vorteil für den Kunden kommt einer contradictio in adjecto gleich.
(Vertrag und Vorteil für den Kunden ist ein Widerspruch in sich)

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #13 am: 17. Juli 2011, 20:37:52 »
Ihr Posting aber auch,

was hat ein Vertrag bei D- Gas mit einem Kunden von P-Gas zu tun?
Nur ein Schreibfehler?

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #14 am: 18. Juli 2011, 06:24:21 »
Tippfehler!

Es war natürlich ein und dieselbe Firma: P-Gas.


H. Watzl

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz