Energiepreis-Protest > N-Ergie
N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
Cremer:
@Juliumic,
suchen Sie sich einen günstigeren Anbieter
bolli:
Da es sich bei dem Vertrag Ideal M wohl um einen Sondervertrag handelt, darf dieser wohl auch ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bestmmt sich meist aus den AGB, so diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn nicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist entsprechend BGB.
Daher hat es wohl keinen Zweck, den alten Preisen nachzutrauern sondern man sollte offensiv in einem Verbraucherportal (z.B. verivo*.de) nach günstigen Anbietern für sein Gebiet suchen.
Und kommen Sie nicht auf die Idee, bei der Schlußabrechnung mit N-Energie Ihre Rückbehaltungen noch zu zahlen. ;) Die werden sie bestimmt einfordern.
Nachteile beim Wechsel dürfen Ihnen dadurch nicht entstehen.
userD0013:
@ Juliumic
Dass die N-Ergie den Ideal M bei \"widerborstigen\" Kunden kündigt, damit war doch zu rechnen, vor allem deshalb, weil sie damit vor Gericht ein ums andere Mal kräftig auf den Bauch gefallen sind. Nur ist das nicht so bekannt geworden, weil es etliche Vergleiche gab und welcher Pressefuzzy interessiert sich schon für einen Vergleich.
In meiner Nachbarschaft gibt es mehrere Ideal-M-Kunden, die seit Jahren treu und brav alles zahlen, was gefordert wird. Da gibts natürlich keine Kündigung, zumal die Preise höher sind als beim Tarif Smart und nah bei den Grundversorgungspreisen liegen. Da ist schon ordentlich was verdient.
Mir hatten sie schon 2009 einen Mahnbescheid geschickt, damit die ersten gekürzten Beträge nicht verjähren. Ich hab\'s auf eine Klage ankommen lassen, die zwar letzten Endes mit einem Vergleich geendet hat, bei der ich aber unterm Strich eine ordentliche Summe der gekürzten Beträge auf meiner Habenseite verbuchen konnte. Und natürlich habe ich mittlerweile einen anderen Versorger.
Aus meiner Sicht haben Cremer und bolli Recht: Rückbehaltungen nicht zahlen und einen anderen Versorger suchen; Veriv..., Topta... & Co geben genügend Anregungen. Zusätzlich würde ich mir schon mal prophylaktisch eine kundige RA-Kanzlei ausgucken. In meinem Fall hat Frau Ahrens hervorragend gearbeitet.
So viel als Ergänzung zum E-Mail-Schriftverkehr aus der Vergangenheit. Hartnäckigkeit zahlt sich aus ;-)
Gruß hby
Juliumic:
Hallo, ich bin nun seit 1. September bei einem anderen Gasbetreiber. Nun habe ich folgendes Schreiben von der N-ergie bekommen. \"Ihr Kundenkonto weist derzeit einen Zahlungsrückstand von xxx€ auf. Forderung für 2008, 2009, 2010 und 2011. Wir fordern Sie auf, den rückständigen Betrag zu begleichen, ansonsten werden wir dies gerichtlich durchsetzen.
Wie soll man sich da verhalten? Sind die Jahre 08/09/ nicht schon verjährt?
Cremer:
Es besteht eine 3-jährige Verjährungsfrist, insofern sind diese Ansprüche nicht verjährt.
2008 verjährt zum 31.12.2011
Am Besten nicht zu reagieren.
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