Das OLG Oldenburg hat seine seit Januar im Raum stehende \"Drohung\" wahrgemacht und beschlossen, dass Rückzahlungsansprüche für Privatkunden nicht auf der Preisbasis von 4,11 Cent je kWh, sondern erst ab der höheren Preisbasis von 4,51 Cent bestehen. Der Rückzahlungsanspruch vermindert sich dadurch um 0,4 Cent für jede kWh, die vom 1.4.08 bis 30.6.09 verbraucht wurde. Für Kunden mit Geschäftstarifen mindert sich der Anspruch entsprechend - hier geht das OLG von einer Preisbasis von 4,21 Cent statt 3,81 Cent aus.
Für Kunden, die die Scherfzahlung schon erhalten haben, mindert sich der durchschnittliche Anspruchsbetrag von 0,7 Cent auf 0,3 Cent je kWh.
Kunden, die die Scherfzahlung erhalten haben und auf der Basis 4,11 Cent (Geschäftskunden 3,81 Cent) klagen und im Durchschnitt 0,7 Cent einklagen wollen, werden künftig vor dem OLG nur für 0,3 Cent (43%) Recht bekommen und für 0,4 Cent (57%) verlieren.
Kunden, die die Scherfzahlung noch nicht erhalten haben und im Durchnitt 1,16 Cent einklagen wollen, werden künftig vor dem OLG nur für 0,716 Cent (66%) Recht bekommen und für 0,4 Cent (34%) verlieren.
Von nun an kommt es vor Gericht daher auf zweierlei an:
1. Ob die unteren Gerichte (Amtsgerichte und Landgerichte) dem OLG folgen und ebenfalls von einem niedrigeren Rückzahlungsanspruch ausgehen.
2. Ob Berufung von den unteren Gerichten zugelassen wird oder wegen einer Forderungshöhe von mehr als 600 € ohnehin zulässig ist.
Es muss damit gerechnet werden, dass mehr Richter als bisher Berufungen zulassen und dass sich zumindest einzelne Amtsrichter und vielleicht auch Landgerichte von vornherein der OLG-Preisbasis anschließen.Das Risiko, den Prozess für einen Teil der Forderungen (57% oder 34%) zu verlieren, steigt von nun an somit deutlich.
Für den verlorenen Prozessteil werden die anteiligen Prozesskosten zu bezahlen sein. Das wird für Privatkunden, die die Scherfzahlung bereits erhalten haben, schon in erster Instanz ein Verlustgeschäft. Ihr durchschnittlicher Anspruch auf Basis 4,51 Cent beträgt unter 100 €, die anteiligen Prozesskosten für einen zu 57% verlorenen Prozess aber etwa 150 €. Wenn nicht in der ersten, sondern wegen Berufung erst in einer höheren Instanz verloren wird, sind die Kosten, auf denen die Kläger sitzen bleiben, deutlich erhöher.
Aus unserer Sicht empfiehlt es sich daher, auf weitere Klagen zu verzichten bzw. in den noch laufenden Verfahren den von EWE angebotenen Vergleich, der vollständige Rückzahlung auf Basis 4,11 Cent beinhaltet, anzunehmen.Nach dem OLG-Urteil wird noch deutlicher:
Der Erfolg, dass den Anteilseignern der EWE nach monatelangem Kampf die Zusage abgerungen wurde, allen Gaskunden für die Zeit von April 2008 bis Juni 2009 eine vollständige Rückzahlung auf Basis 4,11 Cent anzubieten, ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Wir haben eine höhere Rückzahlung erreicht, als uns laut OLG zustehen soll und wir haben erreicht, dass die Kunden für diese Rückzahlung nicht mehr klagen, sondern nur einen Antrag an EWE stellen müssen.
Janto Just
Verein \"Bezahlbare Energie\" e.V.
http://www.bezahlbare-energie.dehttp://www.janto-just.de