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Autor Thema: Energie Südwest Landau  (Gelesen 6803 mal)

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Offline mathaub

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Energie Südwest Landau
« am: 18. Juni 2011, 17:58:55 »
Vor dem AG Landau (AZ 1 C 677/10) war ein Versorgungsnehmer der Energie Südwest Landau auf Versorgungsentgelte verklagt. Der Versorgungsnehmer war Widerspruchskunde seit 2005.
Nach schriftsätzlicher Rüge der Unbilligkeit der abgerechneten Preise u.a. mit der Begründung , das Bundeskartellamt habe die Preise des Versorgers als überhöht gerügt, hat die Klägerin die Klage zurückgenommen.
Die Energie Südwest hat ihre marktbeherrschende Stellung im Jahr 2005/2006 dazu ausgenutzt, kartellrechtswidrig zu hohe Preise gegenüber den Haushaltskunden in Rechnung zu stellen. Dies führte zu einer Verfügung der Landeskartellbehörde gegen die Klägerin.

Maßstab der Prüfung der Landeskartellbehörde war allein das Preisniveau der Klägerin im Vergleich zu anderen Unternehmen. Die Landeskartellbehörde hat der Klägerin aufgegeben, die Gasbezugspreise für Haushaltskunden erheblich abzusenken. Maßstab war die Preisbildung der Klägerin zwischen dem 01.11.2005 und dem 01.01.2006. Mithin auch der streitgegenständliche Zeitrahmen, in dem der Beklagte Widerspruch erhoben hatte.

Der von der Klägerin geforderte und in Rechnung gestellte Preis ließ sich mit dem Kartellrecht angreifen. Ein zwischen den Parteien dann vertraglich vereinbarter Preis wäre nichtig gemäß § 134 BGB. Der Beklagte behauptete, daß die Klägerin ihre marktbeherrschende Stellung gemäß §§ 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB missbräuchlich ausgenutzt hat, in dem sie Entgelte verlangt hat, die 2005 und 2006 erheblich über denjenigen gelegen haben, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben hätten.

§ 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB will verhindern, daß ein marktbeherrschendes Unternehmen -wie hier die Klägerin- vor der Marktöffnung für ihre Waren oder Leistungen höhere Entgelte als solche bekommt, die sich bei wirksamem Wettbewerb wahrscheinlich ergäben.
Nach einem Antrag auf Beiziehung der Akten der Landeskartellbehörde wurde dann die Klage zurückgenommen.

18.06.2011

Mathaub

 

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