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Autor Thema: Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)  (Gelesen 8744 mal)

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Offline Rowdy

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Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)
« am: 02. Juli 2010, 19:05:50 »
Gestern (01.07.2010) kam per Einschreiben eine Sperrandrohung von den Stadtwerken Rotenburg (Wümme).

Laut deren Schreiben habe ich nun bis zum 06.07.2010 - also 5 Tage Zeit, den angeblich offenen Betrag zu überweisen. Falls ich nicht überweise, muss ich ab dem 07.07.2010 damit rechnen, dass die Gasversorgung ohne weitere Ankündigung eingestellt wird.

Seit 2005 mindere ich nach § 315 BGB den Gaspreis.

Handelt es sich nun schon um eine konktete Androhung einer Versorgungssperre, oder ist die Formulierung \"... müssen Sie damit rechnen, dass ab DATUM die Versorgung eingestellt wird ...\" eher eine allgemeine Androhung der Versorgungssperre?

Fristen scheinen für die Stadtwerke Rotenburg (Wümme) auch nicht zu gelten.

Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)
« Antwort #1 am: 02. Juli 2010, 19:08:38 »
Mehr Androhung bedarf es nicht, dass sich der Kunde hiergegen zur Wehr setzen muss.

Offline bolli

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Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)
« Antwort #2 am: 05. Juli 2010, 08:39:03 »
Da gibt\'s nur eines: Ab zum Anwalt.

Kein telefonieren und kein irgendwo vorbei gehen, sonst sitzen Sie hinterher auf dem \"Trockenen\". Im Sommer zwar bei den jetzigen Temperaturen nicht ganz so dramatisch. Aber auch wichtig für den Erziehungseffekt bei den Versorgern.

Offline Rowdy

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Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)
« Antwort #3 am: 08. Juli 2010, 07:17:50 »
nachdem ich den Stadtwerken Rotenburg (Wümme) (=SR) am 02.07.2010 mit Hinweis auf die Rechtswidrigkeit einer Versorgungssperre ein Hausverbot  erteilt und Rücknahme der Androhung bis zum 06.07.2010 gefordert habe

und

die Landeskartellbehörde in Hannover am 04.07.2010 über die Vorgehensweise der SR informiert habe

und

am 04.07.2010 beim Amtsgericht Rotenburg (Wümme) eine Schutzschrift übersendet habe,

kam gestern, am 06.07.2010 ein Schreiben der SR mit folgendem Inhalt:

... Unser Schreiben vom 30. Juni 2010 mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Versorung ziehen wir hiermit zurück.

Dessen ungeachtet teilen wir mit, dass wir weiterhin auf eine vollständige Entrichtung der in Rechnung gestellten Beträge bestehen.

Hinsichtlich des von Ihnen ausgesprochenen Hausverbotes teilen wir mit, dass die Stadtwerke ein Zutrittsrecht aufgrund §9 der Gasgrundversorgungsverordnung habe, welches auch weiterhin in Anspruch genommen wird.


Kein Bedauern, keine Entschuldigung etc.

Im Juli 2009 gabe es ebenfalls ein Schreiben mit allgemeiner Androhung einer Gassperre. Damals hat man mir gegenüber noch sein Bedauern ausgedrückt, dass man mit einer Einstellung der Gaslieferung gedroht hat und sich dafür entschuldigt.

Offline bolli

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Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)
« Antwort #4 am: 08. Juli 2010, 07:35:43 »
Zitat
Original von Rowdy

kam gestern, am 06.07.2010 ein Schreiben der SR mit folgendem Inhalt:

...
Hinsichtlich des von Ihnen ausgesprochenen Hausverbotes teilen wir mit, dass die Stadtwerke ein Zutrittsrecht aufgrund §9 der Gasgrundversorgungsverordnung habe, welches auch weiterhin in Anspruch genommen wird.

Es ist schon erstaunlich, dass die Stadtwerke niemenden haben, der Sätze auch komplett lesen kann.

§9 GasGVV lautet nämlich:
Zitat
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Grundversorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach § 11 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.
Da die Sperrung des Anschlusses weder mit der Ermittlung preisrechtlicher Bemessungsgrundlagen noch der Ablesung der Messeinrichtungen gleichzusetzen ist, ist diese von den SR genannte Ermächtigungsgrundlage wohl untauglich zum Durchsetzen eines Zutrittsrechts. Also nicht Bange machen lassen. Die Herrschaften bleiben schön draussen.  :D

Offline bjo

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Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)
« Antwort #5 am: 08. Juli 2010, 07:36:51 »
Zitat
Original von RowdyHinsichtlich des von Ihnen ausgesprochenen Hausverbotes teilen wir mit, dass die Stadtwerke ein Zutrittsrecht aufgrund §9 der Gasgrundversorgungsverordnung habe, welches auch weiterhin in Anspruch genommen wird.[/COLOR]

Der Versorger hat ein Recht auf Zutritt zur Anlage. Dies aber nur zum Zwecke des Ablesens oder im Wartungsfall!

Tip: bei Besuch von derartigen Mitarbeitern
Werksausweis & Personalausweis zeigen lassen und in Anwesenheit der Herren fotografieren bzw. kopieren.
Die Herren zur Messstelle begleiten!
Die Herren nochmals eindeutig darauf hinweisen das man von seinem Hausrecht, bis hin zur körperlichen Gewalt, gebrauch macht wenn Sie rechtsmißbräuchlich sperren.

=> das mache ich jedesmal so obwohl bisher noch keine Sperrandrohung gekommen ist. Der Mitarbeiter kriegt kalte Füsse und wird schweiss... freundlich.

(Gaszähler steht im Werkraum und ganz zufällig liegt dort auch eine 50 cm lange Zange ;-))

Offline superhaase

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Sperrandrohung durch die Stadtwerke Rotenburg (Wümme)
« Antwort #6 am: 08. Juli 2010, 10:47:16 »
Zitat
Original von bjo
ausgesprochenen Hausverbotes teilen wir mit, dass die Stadtwerke ein Zutrittsrecht aufgrund §9 der Gasgrundversorgungsverordnung habe, welches auch weiterhin in Anspruch genommen wird.
...
(Gaszähler steht im Werkraum und ganz zufällig liegt dort auch eine 50 cm lange Zange ;-))
Wow!
Der Gaspreiskrieg nimmt immer dramatischere Züge an.   :D
8) solar power rules

 

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