nachdem ich den Stadtwerken Rotenburg (Wümme) (=SR) am 02.07.2010 mit Hinweis auf die Rechtswidrigkeit einer Versorgungssperre ein Hausverbot erteilt und Rücknahme der Androhung bis zum 06.07.2010 gefordert habe
und
die Landeskartellbehörde in Hannover am 04.07.2010 über die Vorgehensweise der SR informiert habe
und
am 04.07.2010 beim Amtsgericht Rotenburg (Wümme) eine Schutzschrift übersendet habe,
kam gestern, am 06.07.2010 ein Schreiben der SR mit folgendem Inhalt:
... Unser Schreiben vom 30. Juni 2010 mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Versorung ziehen wir hiermit zurück.
Dessen ungeachtet teilen wir mit, dass wir weiterhin auf eine vollständige Entrichtung der in Rechnung gestellten Beträge bestehen.
Hinsichtlich des von Ihnen ausgesprochenen Hausverbotes teilen wir mit, dass die Stadtwerke ein Zutrittsrecht aufgrund §9 der Gasgrundversorgungsverordnung habe, welches auch weiterhin in Anspruch genommen wird.
Kein Bedauern, keine Entschuldigung etc.
Im Juli 2009 gabe es ebenfalls ein Schreiben mit allgemeiner Androhung einer Gassperre. Damals hat man mir gegenüber noch sein Bedauern ausgedrückt, dass man mit einer Einstellung der Gaslieferung gedroht hat und sich dafür entschuldigt.