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Autor Thema: Gesetzentwurf 341/11 v. 6.6.11  (Gelesen 3157 mal)

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Offline Cremer

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Gesetzentwurf 341/11 v. 6.6.11
« am: 17. Juni 2011, 07:59:29 »
Man lese doch bitte auch mal hier im Gesetzentwurf 341/11 v. 6.6.11 auf Seite 4 unter E. Sonstige Kosten:

Zitat
Im Hinblick auf die Strompreisentwicklung für Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher ist bei Umsetzung der vorgesehenen Änderungen zu erwarten, dass die monatlichen EEG-Kosten eines Referenzhaushalts mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/a von etwa 6,50 Euro im Jahr 2010 auf höchstens rund 9,50 Euro in den Jahren 2016 bis 2018 steigen werden

Als wieder Zusatzkosten auf die Haushalte. Ob das alles ist??

Ich bezweifle es !!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Gesetzentwurf 341/11 v. 6.6.11
« Antwort #1 am: 17. Juni 2011, 09:15:46 »
Eine monatliche Belastung in Höhe von 9,50  € bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt sich bei einer EEG- Umlage in Höhe von 2,74 Ct/ kWh (= 950 Ct X 12/ 3.500 kWh/ 1,19).  

Derzeit liegt die - wenn auch zu hoch festgesetzte- EEG- Umlage bereits deutlich höher, nämlich bei 3,53 Ct/ kWh.

Siehste hier.

Dass die Umlage sich bei einem weiteren Zubau verringert, steht nicht zu erwarten, insbesondere dann nicht, wenn die stromintensive Industrie bei der EEG- Umlage weiter entlastet wird.

Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber

Zitat
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben am 15. November 2010die EEG-Mittelfristprognose veröffentlicht. Darin wurde erstmalig aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auch eine zu erwartende Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres (2012) prognostiziert. Sie wurde mit 3,4 bis 4,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.

Stadtwerke begründen Strompreiserhöhungen mit gestiegener EEG- Umlage


Zitat
Zum 1. August 2011 erhöhen die Stadtwerke Hamm den Strompreis für Haushaltskunden um netto 0,67 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh). Die Grundpreise bleiben unverändert. Für einen Kunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beträgt die monatliche Mehrbelastung brutto 2,33 Euro oder 3,2 %.Die Preiserhöhung ist durch die EEG- Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) hervorgerufen, die sich bereits ab 01.01.2011 für Stromlieferungen an Letztverbraucher erheblich erhöht hat.Zum 01.01.2010 hat sich die EEG-Umlage um rund 0,75 Ct/kWh auf 2,047 Ct/kWh erhöht. Zum 01.01.2011 gab es eine weitere Erhöhung um rund 1,5 Ct/kWh auf 3,53 Ct/kWh.Trotz vorteilhaften Energieeinkaufs und der Ausschöpfung weiterer Kostensenkungspotentiale ist es den Stadtwerken Hamm nicht möglich, die gesamte Kostensteigerung, die sich durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz ergibt, aufzufangen.

Es steht zu besorgen, dass die Akzeptanz des EEG bei den Verbrauchern weiter sinkt.

Offline Cremer

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Gesetzentwurf 341/11 v. 6.6.11
« Antwort #2 am: 17. Juni 2011, 11:40:27 »
Ergänzend ist noch anzumerken, dass man auch die §§ 20+20a auf den Seiten 11+12 sowie §§ 32+33 auf den Seiten 22 bis 24 des Entwurfs lesen sollte.
MFG
Gerd Cremer
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