hätte man schon allen Widersprüchlern gekündigt!
@Schürer
Gerade weil das offensichtlich nicht so ohne Weiteres geht, bleiben Sie erst mal gelassen. Schließlich hat Ihr Versorger eine Versorgungspflicht (Daseinsfürsorge ...) Den neuen Vertrag schicken Sie Ihm getrost zur weiteren Verwendung (jedoch nicht bei Ihnen) zurück. Ob Ihr Versorger so ohne Weiteres eine Schlussabrechnung machen kann, wie es ihm passt, bezweifle ich. Schreiben Sie, dass Sie am alten Vertrag festhalten werden und die Kündigung nicht akzeptieren werden. Für eine Zwischenabrechnung sehen Sie keine veranlassung. Teilen Sie mit, dass Sie, wie auch immer das alte/neue Vertragsverhältnis auch gestaltet werden soll, in jedem Fall an Ihrem Einspruch nach §315 festhalten werden.
Wenn Ihr Versorger das mit allen Kunden macht, hat er bald keine mehr ... Allederings kann er dann in der Gassparte auch keine Verluste mehr machen, weil aufmüpfige Kunden ihm nicht einmal die Bezugskosten erstatten wollen ...
Das Ihr Versorger mit einer begrenzten Einzugsermächtigung buchungstechnisch nicht umgehen kann, ist ausschließlich sein Problem. Schließlich wollen Sie ja im offensichtlich kostensparenden Einzugsverfahren verbleiben und auch die fälligen Beträge bezahlen. Auf die nicht fälligen Beträge hat Ihr Versorger sowieso keinen Anspruch. Ob Sie Ihm den begrenzten Betrag X überweisen oder er diesen einzieht, ändert doch nichts an der Sache. Und an Ihrem Zahlungsbetrag würde sich auch nichts ändern, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen würden.
Fragen Sie ihren Versorger ruhig, ob er nicht ausgelastet ist, wenn er sich soviel zusätzliche Arbeit macht ...
Offensichtlich gehen hier im Osten die Uhren wirklich immer noch nach, sonst hätte ihr Versorger längst begriffen, wie die Rechtslage aussieht. Bedauerlicherweise scheinen in Neufünfland (schöner Begriff aus diesem Forum) die Protestler noch in der Minderzahl zu sein. Versorger haben hier mit Widersprüchen wahrscheinlich weniger Erfahrung. Tragen wir dazu bei, dass sich dies schnell ändert!
In diesem Sinne und
mit freundlichen Grüßen
Monaco.