Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland  (Gelesen 5018 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« am: 06. Juni 2011, 19:36:47 »
E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland

Nicht auszuschließen, dass sich nach den Anlegern nun auch verstärkt  Kunden deshalb vom Konzern abwenden.

Offline kamaraba

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« Antwort #1 am: 07. Juni 2011, 09:52:08 »
Zitat
\"Dadurch entsteht ein zusätzlicher Vermögensschaden, den wir auch geltend machen werden.\"
Die Frage ist doch, wem hier ein Vermögensschaden entstanden ist, z. B. den vielen, vielen \"Kunden\" die von E.ON Gas und Strom beziehen(bezogen haben) :(
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline superhaase

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« Antwort #2 am: 07. Juni 2011, 10:32:29 »
\"Vermögensschaden\" is absoluter Quatsch-
Die AKWs sind längst abgeschrieben.
Entgangene zukünftige potentielle Gewinne sind kein Schaden, denn darauf hat niemand einen Anspruch.
\"Potentielle\" Gewinne deshalb, weil ja nicht garantiert ist, dass die Dinger überhaupt lang genug laufen und nicht mehr Ärger machen als Gewinn (siehe Krümmel und Brunsbüttel). Vor allem, wenn man jetzt verschärfte Sicherheitskontrollen erwarten dürfte.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline bjo

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« Antwort #3 am: 07. Juni 2011, 11:14:10 »
Landesverfassung NRW

Artikel 27

(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.

(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.

d. h. klagt ihr wirds euch nicht mehr lange geben würde ich als Politiker denen entgegen halten!

Offline kamaraba

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« Antwort #4 am: 07. Juni 2011, 11:56:55 »
Passend zum Thema:
Vattenfall will Entschädigung für seine Schrottmeiler
Zitat
Der Chef des Energiekonzerns Vattenfall, Løseth, fordert eine \"faire Entschädigung\" für den schwarz-gelben Atomausstieg. Die beiden deutschen Meiler des schwedischen Staatskonzerns, Brunsbüttel und Krümmel, sind nach Pannenserien bereits seit vier Jahren vom Netz. RWE-Chef Großmann schreibt derweil einen Brief an Bundeskanzlerin Merkel.
Quelle:
In was für einer Welt leben wir eigentlich????????
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline RR-E-ft

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« Antwort #5 am: 08. Juni 2011, 12:28:55 »
Die Meinung des E.ON -Chefs

Zitat
Darüber hinaus müssen auch die erheblichen Vermögensschäden angemessen ausgeglichen werden. Ohne finanziellen Ausgleich wäre das ein einseitiger und ungerechtfertigter Eingriff in das Vermögen unserer Aktionäre, darunter übrigens mehr als 500 000 Kleinanleger. Das Aktiengesetz verpflichtet uns, die Eigentümer vor solchen Eingriffen zu schützen. Deshalb werden wir diesen Schaden beziffern und das Gespräch mit der Bundesregierung suchen. Wir stellen uns damit nicht gegen die Energiewende. Aber wer aussteigt, muss die entstehenden Vermögensschäden fair ausgleichen. Auch das ist ein Stück gesellschaftlicher Solidarität, auf die jeder Bürger und jedes Unternehmen einen Anspruch hat.

Mal sehen, ob es Solidaritätsbasare für E.ON geben wird.


Zitat
Zudem entstehen den Eigentümern der Betreiber durch die sofortige Stilllegung der älteren Anlagen außerordentliche Aufwendungen in Milliardenhöhe.

Außerordentliche Aufwendungen in Milliardenhöhe?
Der Rückbau kostet.
Aber er hätte später wohl auch nicht weniger gekostet.
Für den Rückbau wurden Rückstellungen gebildet.

Die zwei Gesichter des Johannes Teyssen

Offline superhaase

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« Antwort #6 am: 08. Juni 2011, 13:52:05 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Aber wer aussteigt, muss die entstehenden Vermögensschäden fair ausgleichen. Auch das ist ein Stück gesellschaftlicher Solidarität, auf die jeder Bürger und jedes Unternehmen einen Anspruch hat.
Ach, da schau her.
Dann würde ich aber fordern, dass der Vermögenszuwachs der Aktionäre durch den Betrieb der Atomanlagen ebenfalls vollständig ausgeglichen, d.h. abgeschöpft wird.

Wenn man entgehende zukünftige potentielle Gewinne aus einer unterlassenen unternehmerischen Tätigkeit als \"Vermögensschaden\" tituliert, dann muss man wohl im Gegenzug auch die früheren real eingetretenen Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit als Geschenk des Staates betrachten, das dann umgehend zurückzufordern ist, denn für ein Vermögensgeschenk des Staates an Stromerzeuger gab es keine Rechtfertigung und keine rechtliche Grundlage.

Anders, und mal ganz böse formuliert betrachtet:
Mit gewerbsmäßigem Kindesmissbrauch könnte man sicher viel Geld verdienen.  :evil:
Da der Staat dies nicht zulässt und per Gesetz unterbindet, entsteht so manchem gewissenlosen potentiellen Unternehmer ein beachtlicher Vermögensschaden, auf dessen ausgleich er einen Anspruch hätte.
Hätte also eine Klage der Atom-Fuzzis erfolg, müsste man mit einer Klagewelle aller möglichen potentiellen Unternehmer rechnen, denen irgendeine unternehmerische Tätigkeit von Staats wegen untersagt ist.
Und da gibt es viele denkbare Tätigkeiten, auch abgesehen von dem überspitzten obigen Beispiel.

Man muss sich schon über die abstrusen Interpretationen der Atom-Herren wundern.
Ich glaub, die haben zu heiß im Abklingbecken gebadet! ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland
« Antwort #7 am: 08. Juni 2011, 15:10:51 »
@sh

Die Prüfung, ob ein die Staatshaftung begründender Eingriff in das gem. Art. 14 GG geschützte Eigentum tatsächlich vorliegt, ist denn doch etwas komplexer.

Nicht grechtfertigte Ungleichbehandlung im Gesetzentwurf der Bundesregierung?

Noch komplexer ist es, für den Fall, dass ein solcher Anspruch begründet sein sollte, die Höhe eines kausal- adäquat zurechenbaren Schadens  zu beziffern.

Dafür müssten die Konzerne offen legen, welche Gewinne sie durch den Verkauf nicht mehr produzierbarer Reststrommengen erzielen könnten.
Schon die Ermittlung der nicht mehr produzierbaren Reststrommengen ist fraglich.

Und diese Gewinnprognosen hängen von sehr vielen komplexen Umständen ab, etwa der künftigen Entwicklung der Großhandelspreise bei unverändertem Weiterbetrieb.

Vor der Hacke ist es duster.

 

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