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Autor Thema: ThermoStrom: E.ON Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen  (Gelesen 17505 mal)

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Die Pressemitteilung vzbv

Zitat
PRESSEMITTEILUNGEN

E.ON Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen
Verbraucherzentrale setzt sich gegen Energiekonzern durch  

07.06.2011 - Das Landgericht Itzehoe hat E.ON Hanse verurteilt, zu Unrecht kassierten Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kunden damals den unzulässigen Preiserhöhungen widersprochen haben. Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht durch. Sie hatten für 60 \"ThermoStrom\"- Kunden Klage gegen den Energiekonzern erhoben. Der unmittelbare Erstattungsanspruch ist auf die im Prozess vertretenen Verbraucher beschränkt. Das Urteil verbessert jedoch auch die Rechtsposition anderer Betroffener.

Bereits 2006 hatte das Landgericht die Preisanpassungsklauseln in zwei Heizstrom-Tarifen von E.ON Hanse für unzulässig erklärt. Das Urteil wurde durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig rechtskräftig. Dennoch weigerte sich E.ON Hanse, den 32.000 betroffenen Kunden die strittige Preiserhöhung zu erstatten. Die Begründung: Da die Kunden den Jahresabrechnungen nicht widersprochen haben, hätten sie dem erhöhten Strompreis nachträglich zugestimmt.  

Das Landgericht Itzehoe folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale: Da die Preisanpassungsklausel unwirksam war, hat E.ON Hanse die Preise ohne Rechtsgrundlage erhöht und sich dadurch unrechtmäßig bereichert. Deshalb muss der Konzern das Geld an die Kunden samt Zinsen zurückzahlen - egal, ob sie der Preiserhöhung widersprochen haben oder nicht. Bis Ende Juni hat das Unternehmen Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird nach Ablauf der Frist die betroffenen Kunden über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.  

E.ON Hanse ist kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren haben die Gerichte zahlreiche Preisänderungsklauseln in Strom- und Gaslieferungsverträgen für unzulässig erklärt. Daraufhin änderten die Unternehmen zwar ihre Klauseln. Doch viele Energieversorger wollen die zu Unrecht einbehaltenen Beträge trotzdem behalten. Sie spekulieren darauf, dass Kunden eine Klage scheuen. Außerdem verjähren Erstattungsansprüche bereits nach drei Jahren.  

Urteil des LG Itzehoe vom 18.05.2011 (2 O 352/09), nicht rechtskräftig

http://www.vzbv.de/go/presse/1496/ oder http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ132377147919372/link895221A

Das Urteil in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2838/

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ThermoStrom: E.ON Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2011, 11:27:32 »
Update:

Zitat
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

28.11.2011
Erstattungsansprüche von 32.000 E.ON Hanse-Stromkunden gestärkt
Verbraucherzentrale steht vor endgültigem Prozessgewinn beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
 
Verbraucherzentrale steht vor endgültigem Prozessgewinn beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Schleswig hat mit einstimmigem Beschluss vom 21. Oktober 2011 (Az. 14 U 88/11) angekündigt, die von der E.ON Hanse Vertrieb GmbH eingelegte Berufung gegen die zugunsten von 60 Stromkunden gewonnene Entscheidung des Landgerichts Itzehoe zurückzuweisen. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens verbessert maßgeblich die Durchsetzbarkeit der Erstattungsansprüche der anderen 32.000 Heizstromkunden mit E.ON Hanse-\"ThermoStrom\"-Verträgen aus den Jahren 2005-2007.

Das Landgericht Itzehoe hatte die E.ON Hanse Vertrieb GmbH erstinstanzlich verurteilt, zu Unrecht kassierte Heizstromerhöhungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten (Urteil des LG Itzehoe vom 18.05.2011, Az. 2 O 352/09). Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Klägerin endgültig vor Gericht durch. Doch es gibt ein Problem: den Erstattungsansprüchen der 32.000 Heizstromkunden droht zum 31.12.2011 die Verjährung. Wer seine Rechte wahrnehmen will muss klagen. Hier leistet die Verbraucherzentrale Hilfe und bietet neben den beiden Gerichtsentscheidungen eine Musterklage zum Herunterladen an.

E.ON Hanse hat nach eigenen Angaben von diesen Kunden insgesamt rund 4,5 Millionen EURO an Preiserhöhungen kassiert, wobei ein Teil der Erstattungsansprüche schon jetzt verjährt sein dürfte.Wir empfehlen den 32.000 Kunden, deren Kostenrisiken von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden sich zeitnah zu entscheiden, damit genügend Zeit für die Formulierung und Einreichung einer Klage noch in diesem Jahr besteht. Gleiches gilt für Betroffene, die sich für eine Klage zusammenschließen wollen.

Bei allen Fragen zu Rechnungen und Preiserhöhungen der Energieversorger hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Dies trifft auch auf Erstattungsansprüche und Preiskürzungen sowie den Anbieterwechsel zu.

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ132377147919372/link960441A

Der Hinweisbeschluss in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2923/

Offline RR-E-ft

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ThermoStrom: E.ON Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen
« Antwort #2 am: 19. April 2012, 18:13:28 »
E.On Hanse vertrieb hat den beteiligten Thermostromkunden Geld zurückgezahlt

Zuvor hatte das Unternehmen die aussichtslose Berufung vor dem OLG Schleswig zurückgenommen.

 

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