Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

E.ON gegen Bundesrepublik Deutschland

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RR-E-ft:
Die Meinung des E.ON -Chefs


--- Zitat ---Darüber hinaus müssen auch die erheblichen Vermögensschäden angemessen ausgeglichen werden. Ohne finanziellen Ausgleich wäre das ein einseitiger und ungerechtfertigter Eingriff in das Vermögen unserer Aktionäre, darunter übrigens mehr als 500 000 Kleinanleger. Das Aktiengesetz verpflichtet uns, die Eigentümer vor solchen Eingriffen zu schützen. Deshalb werden wir diesen Schaden beziffern und das Gespräch mit der Bundesregierung suchen. Wir stellen uns damit nicht gegen die Energiewende. Aber wer aussteigt, muss die entstehenden Vermögensschäden fair ausgleichen. Auch das ist ein Stück gesellschaftlicher Solidarität, auf die jeder Bürger und jedes Unternehmen einen Anspruch hat.
--- Ende Zitat ---

Mal sehen, ob es Solidaritätsbasare für E.ON geben wird.



--- Zitat ---Zudem entstehen den Eigentümern der Betreiber durch die sofortige Stilllegung der älteren Anlagen außerordentliche Aufwendungen in Milliardenhöhe.
--- Ende Zitat ---

Außerordentliche Aufwendungen in Milliardenhöhe?
Der Rückbau kostet.
Aber er hätte später wohl auch nicht weniger gekostet.
Für den Rückbau wurden Rückstellungen gebildet.

Die zwei Gesichter des Johannes Teyssen

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Aber wer aussteigt, muss die entstehenden Vermögensschäden fair ausgleichen. Auch das ist ein Stück gesellschaftlicher Solidarität, auf die jeder Bürger und jedes Unternehmen einen Anspruch hat.
--- Ende Zitat ---
Ach, da schau her.
Dann würde ich aber fordern, dass der Vermögenszuwachs der Aktionäre durch den Betrieb der Atomanlagen ebenfalls vollständig ausgeglichen, d.h. abgeschöpft wird.

Wenn man entgehende zukünftige potentielle Gewinne aus einer unterlassenen unternehmerischen Tätigkeit als \"Vermögensschaden\" tituliert, dann muss man wohl im Gegenzug auch die früheren real eingetretenen Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit als Geschenk des Staates betrachten, das dann umgehend zurückzufordern ist, denn für ein Vermögensgeschenk des Staates an Stromerzeuger gab es keine Rechtfertigung und keine rechtliche Grundlage.

Anders, und mal ganz böse formuliert betrachtet:
Mit gewerbsmäßigem Kindesmissbrauch könnte man sicher viel Geld verdienen.  :evil:
Da der Staat dies nicht zulässt und per Gesetz unterbindet, entsteht so manchem gewissenlosen potentiellen Unternehmer ein beachtlicher Vermögensschaden, auf dessen ausgleich er einen Anspruch hätte.
Hätte also eine Klage der Atom-Fuzzis erfolg, müsste man mit einer Klagewelle aller möglichen potentiellen Unternehmer rechnen, denen irgendeine unternehmerische Tätigkeit von Staats wegen untersagt ist.
Und da gibt es viele denkbare Tätigkeiten, auch abgesehen von dem überspitzten obigen Beispiel.

Man muss sich schon über die abstrusen Interpretationen der Atom-Herren wundern.
Ich glaub, die haben zu heiß im Abklingbecken gebadet! ;)

ciao,
sh

RR-E-ft:
@sh

Die Prüfung, ob ein die Staatshaftung begründender Eingriff in das gem. Art. 14 GG geschützte Eigentum tatsächlich vorliegt, ist denn doch etwas komplexer.

Nicht grechtfertigte Ungleichbehandlung im Gesetzentwurf der Bundesregierung?

Noch komplexer ist es, für den Fall, dass ein solcher Anspruch begründet sein sollte, die Höhe eines kausal- adäquat zurechenbaren Schadens  zu beziffern.

Dafür müssten die Konzerne offen legen, welche Gewinne sie durch den Verkauf nicht mehr produzierbarer Reststrommengen erzielen könnten.
Schon die Ermittlung der nicht mehr produzierbaren Reststrommengen ist fraglich.

Und diese Gewinnprognosen hängen von sehr vielen komplexen Umständen ab, etwa der künftigen Entwicklung der Großhandelspreise bei unverändertem Weiterbetrieb.

Vor der Hacke ist es duster.

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