Hallo ersteinmal an alle,
tja, nun ist es auch bei mir soweit: Die GASAG zieht vor Gericht und verklagt mich!
Und gleich vorweg gesagt, nein, es handelt sich noch nicht um eine Zahlungsklage, sondern ersteinmal um Klage zur Zählersperrung. Auch wenn das nun für manche etwas makaber klingen mag:
Ich freue mich darauf! Ich möchte euch einmal schildern, wie es dazu gekommen ist und was ich beabsichtige zu tun.
Wie kam es dazu:
Am 01.09.2004 bin ich in meine neue Wohnung eingezogen. Diese hat einen Gasanschluss einfach nur fürs Kochen. Mehr kann damit leider nicht gemacht werden.
Als ich damals einzog, war ich bzgl. Energieversorgung völlig unkundlich und fragte damals bei meinem Vermieter (eine Wohngesellschaft names Stadt und Land) nach, wo und bei wem ich mich denn Anmelden müsse. Die Antwort war nur, das ich den Strom anmelden müsse, alles andere ist mit der BK-NK-Rechnung abgeglichen. Dazu angemerkt: Zu meinem Bedauern habe ich das leider nicht schriftlich, denn die Auskunft wurde persönlich und mündlich erteilt.
In diesem Glauben habe ich demzufolge damals nur Strom angemeldet, ohne zu Wissen bzw. zu Ahnen, das auch das sog. Kochgas hätte angemeldet werden sollen. Naja, jedenfalls vergingen so allerhand Jahre... ein Winter folgte dem Sommer... usw. usf. Erst als ich selber für einen Versorger Ende 2009 anfing zu arbeiten, dämmerte es mir irgendwann, das ich wohl aus Unwissenheit etwas aus Übersehen bzw. Vergessen habe...
Wie ihr euch denken könnt, kam es wie es kommen musste: Die überaus freundliche GASAG meldete sich und hat mich natürlich als neuen Kunden begrüßt und würde sich sehr freuen. Aber ich soll doch bitte den Verbrauch seit 09.2004 nachzahlen. Generell eine tolle Sache für die GASAG und ich kann natürlich sehr gut Nachvollziehen, warum sich mein Versorger so sehr freut. Ist ja schliesslich viel Geld auf einem Schlag. Aber sind ja nur mal 428,84 € die zu zahlen sind - kann ja jeder mit Links bezahlen...
Wie dem auch sei, der nette Brief von meinem freundlichen Gasversorger ist vom 24.09.2010 (auf dem Briefumschlag ist weder Poststempel noch Datum).
Aber der nette Brief meines freundlichen Versorgers kam mir dann doch ein klein wenig Spanisch vor. Da ich ja nun mittlerweile durch meinem Job Fachkenntnisse erlangt habe, habe ich mir den Brief natürlich genauer angesehen.
Dabei ist mir besonders die Verbrauchsrechnung aufgefallen. Besonders toll des Versorger ist auch gleich der Hinweis mit der Rechnung, das einer Sperrung nichts im Wege stehen würde. Auch hat er alle Forderungen ab dem 01.09.2004 schön aufgelistet. Natürlich inklusive mit den regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Preisanpassungen. Das die Zählerstände allesamt geschätzt sind stört dabei auch nicht wirklich...
Da habe ich mir doch gesagt, schreibe ich doch eine ebensolche nette Antwort auf den netten Brief meines freundlichen Versorgers. Also habe (nach reichlicher Überprüfung und Bedenkzeit) am 18.11.2010 einen netten Widerspruch verfasst. Im wesentlichen Bemängelte ich die geschätzten ZST, teilte denen die jährlich abgelesenen und korrekten ZST mit. Ebenso verwies ich auf die gesetzlichen Verjährungsfristen (welche mit Schluss des Jahres beginnen) und daher Ansprüche aus vor 2007 verjährt sind. Ansprüche vor 2007 hätten demzufolge auch vor 2007 geltend gemacht werden müssen. Eine \"rückwirkende Rechnungsstellung\" durch Aufstellung in einer \"aktuellen Rechnung\" ist nicht statthaft. Eine \"rückwirkende Netzanmeldung\" (übersoviele Jahre hinweg) halte ich m.E. prinzipell nicht Prakizierbar und erstrecht nicht für Regelkonform - erstrecht nicht nach erfolgter bzw. erfolgreicher Netztrennung. Und da ich nun zum ersten mal eine Rechnung in der Hand hatte, die auch die Preisanpassungen enthält, habe ich die Möglichkeit genutzt auch gleich einen Widerspruch gegen die Preisänderungen mangels Unbilligkeit, fehlende Überprüfbarkeit, unwirksamer Klauseln, unwirksames Preisänderungsrecht einzulegen (schliesslich sind diese Preisänderungen mir erst jetzt -natürlich indirekt und damit nicht einmal ordentlich!- zur Kenntniss mitgeteilt worden). Die Bekanntgabe der Preisänderung erfolgte ja erst mit der Abrechnung, insofern sind m.E. weder die Widerspruchsfristen verstrichen, noch wurden Preisänderungen stillschweigend hingenommen bzw. akzeptiert. Es steht durch schon vorhandene Gerichtsurteile überhaupt zur Debatte, ob die Preise für die Versorgung (in meinem Fall ab 2004) grundsätzlich wirksam sind, da der Preis ab 2004 ebenfalls aufgrund Preisanpassungen erreicht wurde. Aber das nur mal nebenbei...
Inhaltlich sollte es das gewesen sein. Schlussendlich habe ich noch sicherheitshalber einmal darauf hingewiesen, das die Forderung ersteinmal strittg ist und daher dem Versorger bis zur endgültigen Klärung kein Sperrrecht zur Verfügung steht und den Versorger gebeten, seine Abrechnung/Rechnung/Forderung bitte entsprechend zu korrigieren und bat um eine faire, nicht voreingenommenen, möglichst sachlichen und neutralen Antwort.
Auf meinem netten, 3-seitigen Brief vom 18.11.2010 habe ich dann am 29.11.2010 auch eine freundliche Stellungnahme von einer netten Damen der tollen GASAG erhalten. Die nette Dame von der tollen GASAG hat in der freundlichen Stellungnahme natürlich breit und lang erklärt, das das alles garnicht so ist wie es ist und doch so ist und der Versorger natürlich alles richtig gemacht hat und die Forderung natürlich einwandfrei ist. Verjährung = is nich... Preisänderungswiderspruch = is nich... und gaaaanz wichtig: Nur der Kunde ist an allem Schuld!
Die nette Dame hat mir aber die Mahnkosten rausgenommen (glaub 10,- € waren das) und dann auch gleich eine korrigierte Abrechnung zusätzlich zugeschickt. Erstmal toll, einfach toll... bis ... aber ... na Hallo ... jetzt habe ich nach meiner Mitteilung der Zählerstände tatsächlich noch mehr zu bezahlen: 449,15 € sind es jetzt, natürlich ab 01.09.2004 inkl. der Preisänderungen.
Na, da habe ich mich aber sehr gefreut und auch gleich auf Ihren Brief geantwortet. Der Brief ging dann am 04.12.2010 raus. In dem Brief bin ich nochmal auf die wesentlichen (und unwesentlichen) Punkte eingegangen und habe diese nochmal (weil ich Angst habe bzw. das Gefühl bzw. den Eindruck hatte, das die Mitarbeiter meines tollen, netten, freundlichen Versorgers zwar sehr nett, aber irgendwie ... hm ... wie soll man sagen ... vielleicht Begriffsstutzig sind) mehr ausgeführt. Dadurch wuchs mein Brief auf 5 Seiten an. Natürlich habe ich dort nochmal darauf Verwiesen, das kein Sperrrecht vorliegt.
Aber leider hat mein freundlicher Versorger darauf garnicht mehr reagiert. Ich weiss nicht also nciht, ob die ihn Erhalten haben, ihn einfach ignorieren oder garkeine Lust haben, darauf zu antworten. Merkwürdig ist aber, das Sie stattdessen immer wieder Mahnungen schicken. So sind weitere 6 Monate vergangen und nun ist die Mitteilung des Amtsgerichtes da, das die GASAG per Klage die Duldung der Zählersperrung vorgenommen haben möchte.
Momentane Situation:
Nun möchte die GASAG per Klage die Duldung der Zählersperrung vorgenommen haben und verlangt, das ein GASAG-Mitarbeiter den Zutritt zum Zähler erhält, da insgesamt nun angeblich 522,15 € an Forderungen offen wären.
Anbei hat mein netter Versoger auch gleich eine Forderungsaufstellung beigelegt. Der freundliche Versorger hat sich natürlich auch gleich die Mühe gemacht, alles auf das aktuelle Datum innerhalb der Verjährungsfristen zu Datieren. Ich finde das schrecklich Nett von Ihm. Sogar eine Forderung für eine Jahresrechnung 2010 ist dabei, von der ich garnichts weiss. Und toll macht er das, indem er auch die Mahnkosten und vorallem auch einen Aussendienstbesuch mit Inkassoauftrag (dabei meint er wohl den Sperrauftrag) mit dazu getan hat. Ganz tolle Sache!
Vergessen hat er wohl dabei, das er weder den Sperrauftrag bzw. den Besuch des freundlichen Aussendienstmitarbeiter anzukündigen. Aber was solls - zahlt ja der Kunde... Oh, habe ich einen falschen Eindruck oder hat der Versorger auch Vergessen, das Mahnkosten (erstrecht bei unrichtiger bzw. bestrittener Forderung) auch garnicht dazugerechnet werden dürften.
Naja, wenn die GASAG das so aber in Ihrem Anhang schreibt, dann wird das wohl auch so stimmen, oder?! Aber irgendwie schwingt (gerade wg. der \"Umdatierung\") doch irgendwie ein kleiner und sehr leiser Ton eines Prozessbetruges mit. Aber ich kann mich da auch irren.
Meine geplante Vorgehensweise:
Die nette, freundliche und tolle GASAG auseinandernehmen. Nein, nicht nur einfach Verteidigen. Sondern mit allem was zur Verfügung steht anzugreifen. Auch wenn es nur um das \"Zugangsrecht\" geht, will ich damit schon im Vorfeld auf die wahrscheinlich anstehenden zukünftigen Klagen bzw. Prozesse eine (Ein-) Wirkung entfalten.
Ich werde Ausführen, das
- die GASAG genicht mein Versorger ist. Die GASAG soll bitte schön nachweisen, das Sie das Gas, welche Sie Produziert oder Einkauft durch das Netz nachvollziehbar an mich liefert. --- Bin gespannt, ob die GASAG das dem Gericht erklären kann.
- die GASAG mich nicht rückwirkend anmelden konnte, da Sie kein Netz hat bzw. eine Rückwirkende Anmeldung nicht statthaft war bzw. ist.
- die GASAG verjährte Forderungen nicht einfordern kann und nun aufgrund dieser verjährten Forderungen, bis zur endgültigen Klärung, kein Sperrrecht herleiten kann.
- der Versuch der GASAG dem Gericht weiss machen will, das die Forderung (aufgrund der Umdatierung) dem anschein nach Berechtigt wäre, obwohl Sie das nicht ist, indem die GASAG dem Gericht verschweigt, das die Abrechnungen einen Zeitraum berühren, der auch die Jahre 2004 - 2007 beinhalten und diese damit als Verjährt gelten.
- die GASAG meine Widersprüche gegen die Preisanpassung, bis zur endgültigen Klärung, ersteinmal hinnehmen muss und auch daher kein Sperrrecht vorliegt.
- die GASAG säumig ist nachzuweisen, das die Preisänderungen angemessen und Billig sind, die Preisklauseln rechtlich Einwandfrei und Ihr auch ein gültiges Presiänderungsrecht zustand.
- die GASAG selber für die verursachten Kosten in Verbindung mit der Forderung, Kosten, Folgekosten, Mahnungen und Gebühren ect. pp. sebst Verantwortlich ist und auch garnicht notwendig gewesen wären. Erstrecht nicht, wenn der GASAG schon im Vorfeld klar gewesen sein muss, das die Chancen für solche Maßnahmen kaum Aussicht auf Erfolg haben können.
- warum die GASAG erst so spät reagiert und viele Jahre später plötzlich ankommt. Es ist keine Leerstandssperrung eingetreten, was den Verdacht nahelegt, das die Abschläge damals vom Vermieter, also der Wohngesellschaft, bezahlt wurden - und eine weitere Zahlung würde folglich zur doppelten Bezahlung führen. Wenn allerdings nicht, dann muss der GASAG bei der ersten Jahresabrechnung 2004 ein Fehler hätte auffallen müssen, da ein Verbrauch anliegt, der nicht bezahlt wurde. Wäre es also nicht schon im eigenen Interesse des Versorgers beim Vermieter nachzufragen, ob die Verbrauchsstelle durch einen Mieter belegt ist?
- die GASAG kann zwar ein Versorger und Lieferant sein, ist aber kein Netzbetreiber. Eine technische Veränderung oder Bedienung der Geräte am Netz darf nur die NBB als Netzbetreiber vornehmen. Insofern steht dem Versorger kein Anspruch auf Durchgang zum Zähler zwecks technischer Bedienung/Veränderung zu, sondern nur dem Netzbetreiber. Wenn also jemand zwecks Sperrung den Zugang zu einer technischen Einrichtung (hier der Zähler) einklagen kann, dann nur die NBB und nicht die GASAG.
- warum die GASAG mir und alle anderen Beteiligten es sich nicht einfach macht und einfach aufgibt! --- Ich weiss, das ist Frech...
Mein Ziel ist es nicht, einfach nur zu gewinnen. Ich nehme auch hin, das ich Verliere. In dem Falle das ich Verliere würde ich dafür Sorgen, das ich 1 Tag vor der Sperrung von einem anderen Lieferant versorgt werde und verweigere dann denn Zutritt.
Ich werde sehen, ob ich mir noch andere Fiesigkeiten einfallen lassen werde. Meine Absicht ist, der GASAG (vor Gericht bzw. Gerichte) unangenehme Fragen zu stellen und sehr viel Streufeuer zu verursachen. Durch viele Fragen vor Gerichten wird sich die GASAG gezwungen fühlen auch entsprechend aktiver zu werden und muss Energie, Kräfte, Zeit und Personal binden, was wiederrum zu Kosten führt, die in keinem Verhältnis zum eigentlichen Fall stehen.
So, ich denke, das ist erstmal genug von mir.
Konstruktive und vorallem Kreative Ideen sind Herzlich Willkommen. Wer genaueres wissen möchte, darf sich gerne Vertrauensvoll an mich wenden.
Gerne werde ich euch über den Fortgang der Sache informieren. Sobald meine Erwiderung steht und ich sehe, wie die GASAG (und das Gericht) reagiert, werde ich euch auch darüber informieren.
Ich wünsche weiterhin noch viel Spass im Forum!