Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
Hit Strom
berghaus:
Wie wäre es denn mit folgendem Vorschlag, sich den Bonus vorab zu \'erarbeiten\'?
Bei manchen Anbietern, bei denen die Verträge online geführt werden, kann man online zweimal die Höhe der Abschläge um etwa 10% kürzen.
Das macht man gleich am Anfang der Vertragslaufzeit.
Wenn man dann zum Ende des Jahres an Hand des Verbrauchs sieht, dass noch etwas fehlt, zieht man die Einzugsermächtigung zurück (manche Geschäftbedingungen lassen das sogar zu) und zahlt auf den Punkt genau am Tag der (eigenen)Jahresablesung (z.B. bei Jahresverträgen) den noch fehlenden Betrag: Jahresendbetrag - Abschläge - Bonus = Restzahlung.
Dann muss die Hoffnung auf den Bonus nicht zuletzt sterben!
berghaus 06.03.12
bolli:
Einige Anbieter mit Bonuszahlungen, darunter auch Hitenergie, haben in ihren AGB drinstehen, dass der Bonus entfällt, wenn man vereinbarte Abschläge nicht zahlt oder Lastschriften zurückgegeben werden. Da macht man also wieder ein neues Minenfeld auf, da man (mal wieder) prüfen muss, ob die AGB wirksam in den Vertrag eingebunden sind und des weiteren, ob diese Klausel zulässig/wirksam ist (woran ja z.B. der Verbraucherschützer in dem o.g. Beitrag von \'Markt\' Zweifel hat).
Da 25% Bonus ja durchaus eine erkleckliche Menge ist, sollte man sich sein Vorgehen gut überlegen, da sonst möglicherweise der Wechsel kein günstiger war. ;)
@cremer
Ich habe das Gefühl, dass die Bonuserstattung insbesondere bei weitergeführten Verträgen auch kein Problem ist. Oftmals sind diese aber nicht unbedingt wirtschaftlich, da eine vorher vereinbarte Preisgarantie ab dem 2. Jahr genauso einen Aufschlag auf den Arbeitspreis bedingt wie z.B. andere \"Umlagen\" (bei Hitenergie neuerdings ein \"Umweltcent\", sehr creativ ;) ). Damit sind diese Angebote oft nicht mehr konkurrenzfähig.
Ich habe allerdings zwei Bekannte, die auch schon nach Vertragsbeendigung den Bonus bei Hitenergie erstattet bekommen haben, einmal nach sieben und einmal nach acht Wochen. Ist zwar nach EnWG zu spät aber immerhin, man muss nicht klagen wie bei manch anderem Anbieter.
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