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Autor Thema: Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag  (Gelesen 4456 mal)

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Offline putzfee

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« am: 25. Mai 2011, 17:31:13 »
So geht die Übernahme der Bestimmungen aus der StromGVV in einen Stromsondervertrag, jedenfalls nach Becker Büttner Held.

Zur Lektüre besonders empfohlen die AGB-Ziffern 6 und 7.

Offline Gridpem

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« Antwort #1 am: 25. Mai 2011, 17:58:39 »
@ putzfee,

und was willst Du uns damit sagen ???

Gruß aus Meck-Pomm

Offline bolli

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« Antwort #2 am: 26. Mai 2011, 08:11:26 »
Zitat
Original von putzfee
So geht die Übernahme der Bestimmungen aus der StromGVV in einen Stromsondervertrag, jedenfalls nach Becker Büttner Held.
Zur Lektüre besonders empfohlen die AGB-Ziffern 6 und 7.
Was die Ziffer 7. mit der Übernahme der Bestimmungen der StromGVV zu tun hat, weiss ich zwar nicht, aber dass der Inhalt dieser Ziffer 7 SO nicht rechtswirksam umgesetzt wird, sollte mittlerweile bekannt sein.
Da zeigt sich mal wieder, dass man für viel Geld (in Vermutung, dass BBH solches erhalten) nicht immer eine gute Leistung bekommt.  :D

Offline Black

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« Antwort #3 am: 26. Mai 2011, 12:06:32 »
Zitat
Original von bolli
Da zeigt sich mal wieder, dass man für viel Geld (in Vermutung, dass BBH solches erhalten) nicht immer eine gute Leistung bekommt.  :D

Woran glauben Sie zu erkennen, dass bei besagten Vertragsziffern eine schlechte Leistung von BBH vorliegt?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« Antwort #4 am: 26. Mai 2011, 12:15:08 »
Von BBH entworfene Musterverträge und Klauseln betreffen keine Grundsatzfragen im eigentlichen Sinne.

Es handelt sich jedenfalls nicht um die unveränderte Übernahme der Bestimmungen der StromGVV.

Ob die Klauseln nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 307 BGB dem Transparenzgebot entsprechen, darf bezweifelt werden.

Zitat
BGH III ZR 247/06 Rn. 10


Dementsprechend sind Preisanpassungsklauseln nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Ver-tragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 aaO; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - VIII ZR 174/79 - NJW 1980, 2518, 2519 unter II 2. c); vom 19. November 2002 - X ZR 253/01 - NJW 2003, 746, 747 unter III. 2. a) m.w.N.; vom 21. September 2005 aaO S. 1717 f unter II. 3.b) und vom 13. Dezember 2006 aaO Rn. 23 ff).

An der Offenlegung der Kalkulation fehlt es jedenfalls. Bestenfalls sind alle preisbildenden Kostenfaktoren aufgeführt.

Es ist jedoch jedenfalls  nicht ersichtlich, welchen Anteil die einzelnen preisbildenden Kostenfaktoren am konkreten Preis bei Vertragsabschluss haben, mithin wie sich der Preis bei Vertragsabschluss aus den preisbildenden Kostenfaktoren zusammensetzen soll.

Weil es an dieser Offenlegung bei Vertragsabschluss, aber auch an der Offenlegung der Entwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren nach Vertragsabschluss fehlt, können die betroffenen Kunden auch nicht erkennen, ob und ggf. in welchem Umfang der Versorger zum 01.01. zu einer Preissenkung verpflichtet ist (vgl. BGH XI ZR 55/08 Rn. 37 f.).

Ob das nun eine gute oder eine eher schlechte Leistung von BBH darstellt, kann vollkommen offen bleiben.

Es kann auch nicht beurteilt werden, nachdem schon nicht bekannt ist, womit BBH ggf. konkret beauftragt wurden.

Das interessiert allenfalls denjenigen, der dafür ggf. Geld gelöhnt hatte und dem aus der Verwendung der Klauseln ggf. ein Schaden entstehen kann und mithin Schadensersatzansprüche gegen BBH erwachsen könnten.
Möglicherweise interessiert es darüber hinaus auch noch BBH selbst, die für etwaige Schadensersatzansprüche Rückstellungen zu bilden haben.

Weder für die einen noch für die anderen wollen wir uns hier den Kopf zerbrechen.  ;)

Offline DieAdmin

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« Antwort #5 am: 26. Mai 2011, 12:27:51 »
@bolli,

ich seh das Problem weniger bei BBH, sondern bei den Stadtwerken, die die Musterversion zum Download anbieten.

Der ganze Kladderatsch ist ja in einer PDF vorhanden. Und wenn das so gedacht ist, das Kunden, die online abschließen wollen, sich das vorher ausdrucken, muss die Hauptnavigation gesehen werden, ob dann der Kunde auf eine \"entmusterte\" PDF kommt.

Bei anstehenden Wahlen bsp kann man auch \"Muster\"-Wahlzettel einsehen, aber durch das \"Muster\" werden diese ungültig gemacht.

(Edit: sehe grad, es gibt mehrere Punkte 6 & 7. Mein Posting bezieht sich auf die des ersten Blattes)


@all,

ich verschiebs mal in den Strom-Bereich

Noch ein Edit, falls doch BBH mitliest:
Ich weiß, das Bundesverfassungsgericht kennzeichnet auch mit \"Copyright\". Aber das gilt hier in Deutschland gar nicht, wir haben \"nur\" das Urheberrecht ;)

Offline bolli

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« Antwort #6 am: 26. Mai 2011, 13:15:19 »
Zitat
Original von Evitel2004
@bolli,
ich seh das Problem weniger bei BBH, sondern bei den Stadtwerken, die die Musterversion zum Download anbieten.
@Evitel
Da das \"Problem\" ja im Grundsatzbereich gepostet wurde und nicht bei den SW Kreuznach und zudem ein BBH-Copyright da drauf ist, geht es hier wohl mehr um die Grundansicht von BBH, die ja bekanntermaßen mehrere SW \"beraten\" oder vertreten und ihre Ansichten (Formulierungen) sicher bei allen anzubringen versuchen.

Die TE hatte auch von den Ziffern 6 und 7 der AGB geschrieben, weshalb sich meine Ausführungen auch auf Ziffer 7 von diesen bezog, Ihre aber eben, wie selbst geschildert, auch die Ziffern der Vertragsbedingungen.

Offline RR-E-ft

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Übernahme der StromGVV in einen Sondervertrag
« Antwort #7 am: 26. Mai 2011, 13:35:30 »
Möglicherweise bedarf es eines eigenen Unterforums, \"Klauselwerke by BBH\". ;)

 

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