Guten Morgen liebe Mitstreiter,
ich war gestern auf einer Veranstaltung - wo speziell der \"Verbraucher\" aufgeklärt wird, dass er sich zur Wehr setzen soll -
aber irritiert bin ich schon etwas:
a) soll unbedingt die Einzugsermächtigung komplett gelöscht werden - während mir hier angeraten wurde - ich könne dies \"begrenzen\" -
Es wäre eine
NÖTIGUNG wenn ich in den anderen Tarif gezwungen würde, weil ich nicht per Einzugsermächtigung bezahlen würde....
Wie lange kann man \"rückwirkend\" Widersprechen? - bei der Veranstaltung wurde bis zu 2 Jahre erwähnt. Gilt das auch bei Strom?
Weil ich gerade in der Zeit gewechselt hatte, bevor ich zu eurem tollen Forum gekommen war - aber inzwischen rausbekam, daß beide Tarife im Febr. 2005 beide erhöht wurden....

?
Und was könnten z.B. Mietparteien tun - wo nur 1 Gaszähler aber mindestens 3 Wohnungen sind - die aber jetzt ja gar nicht ihren direkten Verbrauch ablesen können ( die haben diese Meßgeräte direkt an den Heizungen).
Habt ihr evtl. noch Tipps?
Danke im Voraus
Biene