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Autor Thema: Verunsichert?  (Gelesen 2703 mal)

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Offline biene

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Verunsichert?
« am: 13. Oktober 2005, 08:31:51 »
Guten Morgen liebe Mitstreiter,

ich war gestern auf einer Veranstaltung - wo speziell der \"Verbraucher\" aufgeklärt wird, dass er sich zur Wehr setzen soll -

aber irritiert bin ich schon  etwas:

a) soll unbedingt die Einzugsermächtigung komplett gelöscht werden - während mir hier angeraten wurde - ich könne dies \"begrenzen\" -

Es wäre eine NÖTIGUNG wenn ich in den anderen Tarif gezwungen würde, weil ich nicht per Einzugsermächtigung bezahlen würde....

Wie lange kann man \"rückwirkend\" Widersprechen? - bei der Veranstaltung wurde bis zu 2 Jahre erwähnt. Gilt das auch bei Strom?
Weil ich gerade in der Zeit gewechselt hatte, bevor ich zu eurem tollen Forum gekommen war - aber inzwischen rausbekam, daß beide Tarife im Febr. 2005 beide erhöht wurden....????


Und was könnten z.B. Mietparteien tun - wo nur 1 Gaszähler aber mindestens 3 Wohnungen sind - die aber jetzt ja gar nicht ihren direkten Verbrauch ablesen können ( die haben diese Meßgeräte direkt an den Heizungen).


Habt ihr evtl. noch Tipps?

Danke im Voraus

Biene

Offline Cremer

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Verunsichert?
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2005, 11:42:46 »
@biene,

Wenn drei Mietparteien vorhanden und jede seine eigene, direkt  Rechnung vom Versorger erhält, dann müssen auch 3 Zähler vorhanden sein. Der Versorger muss dies installieren.

Ausnahme: Wenn ein Hausbesitzer für eine Liegenschaft einen Wasseranschluß (damit auch die rechnung erhält) hat und diesen intern über einen Verteilungsschlüssel den Mietparteien abrechnet, genügt dies.

Ich denke, dass ein zewitraum rückwirkend von bis zu einem Jahr plausibel ist und damit bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch Bestand haben wird.
MFG
Gerd Cremer
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