Energiebezug > Gas (Allgemein)

Gaszähler stehen geblieben

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bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wer weiß, dass die Messeinrichtung zu Lasten des Versorgers nicht oder nicht richtig anzeigt und dies dem Messstellenbetreiber/ Netzbetreiber nicht mitteilt, der verstößt gegen seine vertraglichen Fürsorge- und Treuepflichten gegenüber seinem Vertragspartner und will diesen betuppen.

--- Ende Zitat ---
\"Egal !!! Die betuppen uns ja täglich. Da ist uns jedes Mittel recht, es ihnen \"heimzuzahlen\".\"

So sehe ich manchmal hier den \"Kampf\" der wackeren Streiter für die Gerechtigkeit, vielleicht zumindest im Energiebereich. Fairnis wird da nicht gewünscht, schließlich ist der Andere ja, nach Verbrauchermeinung, auch nicht fair.  8)

bjo:
gerade unsere Grundversorger handeln nach dem Motto \"Wir zuerst\"

Bestes Beispiel: Hier in Dorsten, ist ein Gaszähler der von RWE geprüft und für ok befunden wurde nicht mehr auffindbar als der Kunde eine externe Prüfung durchführen lassen wollte!

Streitwert waren 3000 EUR!

weiteres Beispiel
- geplatzte Lastschrift (Konto gesperrt, da Kunde verstorben)
- Bankgebühren wurden seitens RWE in Rechnung gestellt
Anmerkung:
- die Bank darf dem Kunden (von dessen Konto das Geld abgehen sollte) keine Gebühren in Rechnung stellen
Eine Weiterleitung der Kosten die die Bank gegenüber RWE geltend macht
ist mit dem Kunden nicht geregelt!

Pedro:

--- Zitat --- Bolli: \"Egal !!! Die betuppen uns ja täglich. Da ist uns jedes Mittel recht, es ihnen \"heimzuzahlen\".\"
--- Ende Zitat ---

Die Wut auf die Versorger ist ja verständlich, doch sollte sie nicht blind machen vor den Folgen, die RR-E-ft andeutet.
Die Empfehlung, \"da stellen wir uns mal ganz dumm\", kann stark ins Auge gehen.
Wer  will den gegen den Versorger klagen, wenn dieser im nachhinein den Verbrauch sehr zu seinen Gunsten schätzt und die ggf. vom Kunden selbst erstellte Zwischen-/Jahresablesung gefälscht ist?
Da könnte auch § 18 aufgrund z.B. von Witterungsumständen  wenig zum Vorteil des Kunden helfen.

bjo:
mein Tip in der Sache, vorm nächsten ablesen die Sache melden
Dann hat man einen Verbrauch erzeugt und wird nicht geschätzt

RR-E-ft:
Es bleibt doch nur die Schätzung, wenn jedenfalls ein Verbrauch, der stattgefunden hat,  von der Messeinrichtung nicht angezeigt wird, bezahlt werden soll.

Man sollte sich nicht selbst ins Unrecht setzen!

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