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Gaszähler stehen geblieben

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Pepe66:
Hallo,

ich habe eine wohl eher ungewöhnliche Frage. Unser Gaszähler ist stehen geblieben. Der Verbrauch, der am 25.02.11 abgelesen wurde, hat sich gem. Zählerstand bis heute nicht verändert. Der Zähler knackt, wenn die Heizung anspringt, aber die Zahlen bleiben stehen.

Bin ich überhaupt in der Pflicht, die Zähler regelmäßig zu beobachten? Bin ich in Pflicht, den Zähler regelmäßig eichen zu lassen? Wenn ich es nicht durch Zufall heute gemerkt hätte, hätten wir es erst zum nächsten Zählerablesen gemerkt (nächstes Jahr), was wäre dann gewesen? Dann wird man geschätzt, auf welcher Basis? Der Verbrauch hat sich im letzten Jahr schon verringert, ich kann nicht sagen, wann der Zähler stehen geblieben ist, oder ob der Verbrauch weniger wurde. Was haben wir zu erwarten? Gibt es Erfahrungen dazu von einem von euch?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Pepe66

bjo:
Zähler
beim E-oder Gaszähler heißt es grundsätzlich, kucken aber nicht anfassen!
Der gehört nicht dir.
Ich an deiner Stelle würde jetzt sehr lange warten und dann mal melden damit du nicht geschätzt wirst!
Natürlich ist der wenn du das meldest gerade erst stehen geblieben!

Christian Guhl:
Niemand ist verpflichtet, den Zähler regelmässig zu beobachten. Eichen lassen kann ihn der Kunde sowieso nicht. Wann er stehengeblieben ist, kann aufgrund des Zählerstandes recht gut nachvollzogen werden. Die Folgen sind in § 18 GVV
dokumentiert. Ein Plus macht man nur, wenn der Fehler 3 Jahre nicht bemerkt wird.

Pepe66:
Vielen Dank für eure schnellen Infos!!!
§18 Gas GVV habe ich mir durchgelesen, der Vorjahresverbrauch und der \"Nachjahres\"Verbrauch werden bemessen für eine Nacherhebung, wenn ich nicht melden würde, somit ein Jahr mit 0,0 Verbrauch dazwischenliegen würde. Das würde mich nicht stören. Mich würde ja nur noch interessieren, ob es denn in der nächsten Abrechnung überhaupt bemerkt werden würde.
Viele Grüße+sonnige Zeit
Pepe66

RR-E-ft:
Wer weiß, dass die Messeinrichtung zu Lasten des Versorgers nicht oder nicht richtig anzeigt und dies dem Messstellenbetreiber/ Netzbetreiber nicht mitteilt, der verstößt gegen seine vertraglichen Fürsorge- und Treuepflichten gegenüber seinem Vertragspartner und will diesen betuppen.

Wenn der Versorger wüsste, dass die Messeinrichtung zu Lasten des Kunden falsch anzeigt und die Messergebnisse gleichwohl seiner Abrechnung zu Grunde legt, wäre es nicht anders.

Ein solches Verhalten ist jedenfalls treuwidrig.

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