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Bund der Energieverbraucher lese ich, daß die Klausel zur Preisanpassung für unwirksam erklärt wurde. In meinem Vertrag aus 1999 steht eine ähnliche Klausel.
(nähere Infos: Gastank und Zähler gehören Westfalen
Gaspreis bei Einstieg 1,16 € je m³/ Gaspreis aktuell 1,57 € jeweils inkl MWST
Preisanpassung jeweils zum 01.01. d.J. und damit für 1 Jahr gültig
nach meinen Infos enspricht der Preis ca. 40 cent /Liter)
Bedeutet das Urteil jetzt, das alle bisherigen Preiserhöhungen nichtig sind, und ich Geld zurückfordern sollte. Sind zukünftig überhaupt Preisanhebungen rechtens. Für eine Antwort oder Tips wäre ich dankbar. Hat jemand schon Infos über aktuelle Preisanpassungen von Westfalen. :?