Im Südwesten nichts Neues. ... Mein Sockelpreis ... Lieber Amtsrichter, usw. ...
PS
Das Amtsgericht ist der Ansicht, dass durch die Zeugenvernahme der Nachweis erbracht wurde, dass die streitgegenständlichen Preisänderungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.
Diese gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgegeben Unterlassungserklärung ist mit der jetzt amtsgerichtlich festgestellten Billigkeit dann wohl auch hinfällig:
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab X(