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Autor Thema: BGH: § 315 BGB bei Energiepreisen  (Gelesen 2837 mal)

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Offline RR-E-ft

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BGH: § 315 BGB bei Energiepreisen
« am: 12. Oktober 2005, 15:46:49 »
Spezialisten erwarten einen Showdown, mit denen der BGH mit der bisherigen Rechtsprechung vieler Gerichte wiederum \"aufräumt\", so wie er sich schon zuvor positioniert hat:

http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/ausgabe.php?message_id=401

Hiermit hatte der BGH schon der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf eine Abfuhr erteilt, auf welcher noch die für die gesamte Branche wichtige TEAG- Entscheidung beruhte, die es erst ermöglichte, mit prohibitiv überhöhten Netznutzungsentgelten die Stromkunden gefangen zu nehmen, Wettbewerber \"abzukassieren\".

http://www.vre-online.de/vre/veroeffentlichungen/04-02-18_OLG_Duesseldorf_Preisfindungskriterien.pdf


Damit fällt die \"argumentative Basis\" der Energiewirtschaft zur Billigkeitskontrolle im Verhältnis zum Kartellrecht bei Strom wie Gas in sich zusammen.

Der BGH verhandelt am 19.10.2005.

Man darf gespannt sein, wie die im SPIEGEL-Artikel genannten Protagonisten danach ihre \"wissenschaftlichen\" Leistungen, die schon mit der bisherigen BGH- Rechtsprechung wenig gemein haben, noch erklären wollen.

Wirklich überrascht werden kann jedenfalls gar niemand, der sich mit der Materie eingehend befasst hat.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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