Spezialisten erwarten einen Showdown, mit denen der BGH mit der bisherigen Rechtsprechung vieler Gerichte wiederum \"aufräumt\", so wie er sich schon zuvor positioniert hat:
http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/ausgabe.php?message_id=401Hiermit hatte der BGH schon der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf eine Abfuhr erteilt, auf welcher noch die für die gesamte Branche wichtige TEAG- Entscheidung beruhte, die es erst ermöglichte, mit prohibitiv überhöhten Netznutzungsentgelten die Stromkunden gefangen zu nehmen, Wettbewerber \"abzukassieren\".
http://www.vre-online.de/vre/veroeffentlichungen/04-02-18_OLG_Duesseldorf_Preisfindungskriterien.pdfDamit fällt die \"argumentative Basis\" der Energiewirtschaft zur Billigkeitskontrolle im Verhältnis zum Kartellrecht bei Strom wie Gas in sich zusammen.
Der BGH verhandelt am 19.10.2005.
Man darf gespannt sein, wie die im SPIEGEL-Artikel genannten Protagonisten danach ihre \"wissenschaftlichen\" Leistungen, die schon mit der bisherigen BGH- Rechtsprechung wenig gemein haben, noch erklären wollen.
Wirklich überrascht werden kann jedenfalls gar niemand, der sich mit der Materie eingehend befasst hat.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt