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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!...denn jetzt brauche ich wirklich Eure Hilfe bei der Entscheidungsfindung.
Das LG kam in der mdl. Verhandlung zu folgener Meinung:
1. Sondervertrag seit Vertragsschluss 1991 bis zu Kündigung
2. Preisklauseln sind unwirksam
3. Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preisniveau von 2004, da ich mittels des Musterbriefes und des weiteren Schriftwechsels eine Erklärung abgegeben hätte, diese Preise zahlen zu wollen.
4. Die zugestandenen 2% Sicherheitsaufschlag gelten nicht
(merkwürdig, oder?, das passt doch nicht zusammen)
und weiterhin...
5. Die Gestehungskosten des Versorgers wären seit 1991 enorm gestiegen
6. Die Akzeptanz der Vertragspreise eines Uraltvertrags sei nicht zumutbar
Diese Rechtsauffassung wäre übereinstimmend mit einem BGH Urteil vom 14.07.10 (welches sollte das sein??)
Und stünde ebenfalls im Einklang mit der zur Zeit geltenden Rechtsprechung.
Es spiele dabei auch keine Rolle, dass ich nur unter Vorbehalt gezahlt habe!
Daher wird zu einem Vergleich geraten, soll heissen, ich soll auf Basis der Preise von 2004 ein paar Tausend nachzahlen.
Weitere Aussichten:
Sollte ich diesem Vergleich nicht zustimmen, beabsichtige das LG
1. der Klage des Versorgers stattzugeben
2. ein Sachverständigengutachten einzuholen
Ich bin nicht wirklich bereit, nach diesen vielen Jahren jetzt mit diesem Vergleich kampflos unterzugehen, brauche aber eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und für den worst case auch eine der einzukalkulierenden Kosten?
Lt. Anwalt sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten vom Prozesskostenfonds nicht gedeckt.
Und ich habe keine RS-Versicherung.
Also was kann ich tun?
Wie stehen die Erfolgsaussichten, wenn ich den Vergleich ablehne?
Was kostet ein Gutachten?
Stimmt die Rechtsauffassung des LG und entwickelt sich die Rechtsprechung im Allgemeinen tatsächlich in die Richtung, dass bei Verwendung des alten Musterbriefes von 2004 ein Anerkenntnis der Preise von 2004 vorliegt und die Vertragspreise eines Uraltvertrags unzumutbar wären?
Sollte das tatsächlich der Fall sein, überlege ich mir nämlich sehr ernsthaft, eine Anzeige wegen Betrugs zu erstatten.
Der Versorger hat sich inzwischen 20 Jahre ungerechtfertig bereichert.
Währen der 3jährigen Verjährung kommt sowieso nur ein Bruchteil davon als Rückforderung in Betracht.
Seit 2006 kürze ich jetzt auf die Vertragspreise und habe ihm damals explizit erklärt, ein Sondervertragskunde zu sein.
Und nach dem Urteil des
BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag - eigenständiger Erdgasmarkt für Endkunden war ich auch sicher, damit richtig zu liegen.
Die Vertragsunterlagen hat er mir auf meine Anfrage hin übersandt.
Mehrfach versuchte er zwischenzeitlich, mir mit unlauteren Mittel einen neuen Sondervertag aufzudrängen bzw. unterzujubeln, unter Aufhebung des bestehenden Sondervertrags.
Und nun plötzlich, in der zur jetztigen Verhandlung bestand er wider besseren Wissens und Kenntnis wieder einmal auf einem Grundversorgungsvertrag.