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Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). „FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. ...
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