Energiepreis-Protest > SWB Energie und Wasser

Antwort der SWB - und weiter?

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Hennessy:
@abraham
@tabo

Es haben mittlerweile alle Versorger begriffen, dass eine Einstellung der Versorgung nicht möglich ist, solange der unstrittige Betrag bezahlt wird! Wenn Sie nur die Abschlagsbeträge bzw. die Rechnungsbeträge um diesen als strittig erklärten Betrag (der Erhöhung) kürzen, brauchen Sie keinen Schriftwechsel mehr zu führen - das ist nur für beide Seiten lästig und uneffektiv!

Tun Sie sich nur selber den Gefallen, dass Sie die gekürzten Beträge auf ein separates Konto legen damit - für den Fall der Fälle - kein böses Erwachen bzw. keine unerwartet hohe Nachzahlung aufläuft.

Sollten Sie doch irgendwelche Mahnungen bzw. Ankündigungen von Versorgungseinstellungen bekommen, greifen Sie zum Telefonhörer und rufen Sie Ihren Gasversorger an - damit ist das Thema normalerweise aus der Welt oder Sie erfahren eventuell, dass es sich doch um einen anderen (?) Sachverhalt handelt und sind selber auf der sicheren Seite. Die Aktionen einstweiliger Verfügung, Hausverbot und Hinterlegung einer Schutzschrift haben Sie dann auch vermieden - verlieren können Sie bei dieser Vorgehensweise nichts, denn den vorgenannten Verfahrensweg können Sie immer noch einschlagen, wenn Sie alle Fristen im Auge behalten.

RR-E-ft:
@Hennessy

So hätte ich es auch empfohlen.

Leider gibt es jedoch immer noch Versorger, die - aus welchen Gründen auch immer - noch Sperrandrohungen in einigem Umfang verschicken.

Auch die bekannten technischen Probleme sollten jedoch zwischenzeitlich gelöst sein.

Wenn also Versorger immer noch in einigem Umfang drohen, sollte man ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentrale noch einmal für eine gerichtliche Klärung sorgen, um auch einen solchen Versorger zu überzeugen....

Damit aber überhaupt ersehen werden kann, welcher Versorger ggf. noch umfangreich droht, sollte man die VZ informieren, damit auch diese Gelegenheit hat, sich über die Hintergründe dafür zu informieren.

Aber grundsätzlich dürfte das Thema Versorgungseinstellung/ Androhung durchsein, weil es genügend Gerichtsentscheidungen zugunsten der Verbraucher gibt.

Darüberhinaus wurde viel Überzeugungsarbeit geleistet.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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