Hallo Energietourist!
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Bzgl. der Änderung der AGB kann ich (glaube ich) etwas Licht in das Dunkle bringen:
Offensichtlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Lieferant mind. 6 Wochen vor Vertragsende den Endkunden über Preisänderungen schriftlich informieren muss, was somit zu einer Unwirksamkeit dieser Vertragsklausel geführt hat!
Dies ist wohl zwischenzeitlich auch Goldgas bewusst geworden, so dass man laut Hotline nun die in den neuen AGB geltende Regelung zur Ankündigungsfrist auch \"aus Kulanz\" auf die Bestandskunden anwenden wolle.
Nun gestatte mir aber wiederum folgende Nachfragen:
1. Wann genau hat man Dir das neue Angebot unterbreitet? Wirklich 2 Monate vorher, also um den 01.05.2011 oder bereits sogar im April 2011?
2. Das es zu einer Preissteigerung kommen musste, denke ich war bereits vorher klar. Nur den Arbeitspreis zu vergleichen ist ebenfalls zu kurz gegriffen, was jedem hier klar sein wird, der bereits einmal den Versorger wechseln wollte und die einschlägigen Vergleichsportale besucht hat. Also: Wie ist das (Gesamt-)Angebot von Goldgas (also Grundpreis p.a. zzgl. Verbrauchskosten) im Verlängerungszeitraum zu bewerten? Lag es sehr viel teurer als die Tarife der Mitbewerber mit Preisgarantie für deine Region und deinen Jahresverbrauch?