hallo, ich bin neu im Forum, und bald ein weiterer Einsprucherheber gegen EON Westfalen Weser.
Mit den Berechnungen komme ich glaube ich soweit klar - die sind auf den bekannten Internetseiten relativ gut erklärt.
Nur eine Frage blieb offen: Grundpreis auch kürzen ?
Der Grundpreis hat sich auf der Jahrenrechnung mit der Gaspreiserhöhung zum 1.10.04 auch erhöht, undzwar gewaltig !
Von 84 euro auf 120 euro ! das fiel mir gerade erst auf, eine absolute Frechheit.
Zum Vergleich: Gaspreis vor dem 1.10: 3,46 cent - Grundpreis 84 euro.
Nach Erhöhung: Gas 3,83 cent, Grundpreis 120 euro !
Der Verbrauch in meinem Haus beträgt laut Rechnung insgesammt 29119 kw/h. Macht nach EON Rechnung 1319,09 euro für Gasverbrauch 2004.
Nah meiner Rechnung mit reduziertem Grundpreis (84 euro) wären es nur 1091,52 gewesen. Macht satte 227,57 euro weniger - Grund genug auf die Barrikaden zu gehen und die Abschläge zu reduzieren !
Aber meine Frage bleibt nach wie vor: Bin ich berechtigt auch den Grundpreis zu reduzieren !? Oder darf ich nur den Gaspreis nach dem Tarif vor der der Erhöhung berechnen !?
Daraus ergibt sich gleich die nächste Frage: Widerspricht man Mit dem Standart-Einspruchschreiben ALLEN Preiserhöhungen ab 1.10.04 ?! Also Gas UND Strom (und auch Trinkwasser ? Ist auch teuerer geworden...) ?
Viele Fragen und viele Grüsse...
Christian