Energiepreis-Protest > GEW Wilhelmshaven
Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
RR-E-ft:
SPIEGEL-Leser wissen mehr:
Gaspreisprotest/ Hintergrund im SPIEGEL !!!!
Referent bei dem BGW-Seminar \"Preiskommunikation\" war wie immer Dr. Bernd Kunth.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Hennessy:
Die Zeit, in der einige Gasversorger geglaubt haben, den \"§315-Kampf\" im Alleingang und Rack-Zack gewinnen zu können, ist schon seit Monaten vorbei!
Die anfängliche Rambo-Manier einiger Geschäftsführer, hat sich sehr schnell erledigt. Deshalb braucht man nicht unbedingt hinter jedem Schreiben eines Stadtwerkes einen neuen hinterlistigen Trick oder eine neue Nötigung zu vermuten. Das eine Zahlung unter Vorbehalt dem Empfänger lieber ist als keine Zahlung, liegt auf der Hand und braucht nicht kommentiert zu werden.
Vielleicht honieriert man ja auch mal die Einstellung der GEW Wilhelmshaven die, trotz der ablehnenden Haltung des Amtsgerichtes ggü. dem Kunden, die fehlerhafte Versendung der Versorgungseinstellung zugegeben hat?
Die Zusammensetzung der 315-er Kundengruppe spiegelt das gesamte Spektrum der Normal- und Schlechtzahler wieder, weshalb man hier nicht einfach auf Mahnungen verzichten sollte. Würden die Versorger dies tun, so würde man ihnen in diesem Forum wieder den Vorwurf machen, durch ineffizientes Mahnwesen die ausgebuchten Forderungen und damit die Kosten der Versorgung künstlich hochtreiben zu wollen.
Der zusätzliche Handlingsaufwand für einwandfreie Mahnungen bei Widerspruchskunden ist unzweifelhaft gegeben, aber hier hat Cremer Recht, dass es den Kunden nicht direkt interessieren muss.
RR-E-ft:
@Hennessy
Sie haben recht.
Die Versorger müssten sich nur einmal öffentlich positionieren, dass die Zeiten von Sperrandrohungen für die \"§315-er\" vorbei ist.
Dann würde eine gewisse Ruhe und Gelassenheit einziehen.
Ich gehe davon aus, dass die GEW Wilhemshaven gar nichts von der Gerichtsentscheidung wusste.
Fakt ist, dass der Kunde sich aufgrund einer Sperrandrohung genötigt sah, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und dafür sind ihm gewiß Kosten entstanden und alles aufgrund dieses Versehens.
Deshalb bedarf es einer eindeutigen Kommunikation und die Versorger sollten sich gegenüber ihren Kunden eindeutig positionieren, wie sie weiter verfahren werden.
Wenn die derzeitige Einschätzung (jedenfalls bei der E.ON Ruhrgas-Tochter Thüga) erkennbar lautet:
Wir machen nichts und warten erst einmal die Entscheidungen in Heilbronn, Hamburg und Bremen ab, um erst danach weiterzusehen, dann haben wir einen relativen Frieden, ohne jede Woche neu die Gerichte befassen zu müssen.
Nicht eben leicht für Versorger einzugestehen, dass ihre Möglichkeiten aufgrund der Rechtslage beschränkt sind.
Das ist ja auch eine vollkommen neue Erfahrung.
Gegenüber dem Vorlieferanten funktioniert es jedoch ebenso!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Graf Koks:
@Hennessy:
Zitat:
Die Zusammensetzung der 315-er Kundengruppe spiegelt das gesamte Spektrum der Normal- und Schlechtzahler wieder, weshalb man hier nicht einfach auf Mahnungen verzichten sollte.
Das sehe ich etwas anders: Es gibt eine breite Masse von Kunden, die gegen Preisneubestimmungen i.S.d. § 315 BGB protestieren und zumeist peinlich genau darauf achten, dass Sie den \"Sockelbetrag\" mit oder ohne Zuschlag x% entrichten. Was Mühe macht, weil man selbst Rechnungen auseinanderdividieren muss, um dem Versorger dann den fälligen Betrag zu überweisen. Wer hier Mahnungen verschickt, hat sich nach wie vor nicht mit der von Gesetzes wegen gegebenen Rechtslage hinsichtlich der Fälligkeit des Unterschiedsbetrages angefreundet. Vielleicht ist die Einsicht der GVU\'en hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Sperrung ein erster Schritt auf dem Weg zu einer reellen rechtlichen Betrachtung. Der nächste Schritt wäre es vielleicht, auf Mahnungen zu verzichten und den Leuten statt dessen Infoschreiben zu schicken, wie viel sie durch den Preisprotest nun einbehalten haben, dass man davon ausgeht, dass im Falle des Nachweises der Billigkeit dieser Betrag zu entrichten ist und die Nichteinforderung unter DEM VORBEHALT DES BEWEISES DER BILLIGKEIT STEHT (so wäre es rechtlich korrekt!) und der Kunde diesen Betrag doch im eigenen Interesse zurücklegen möge. (Auch wenn es derzeit nicht eben wahrscheinlich ist, dass die Billigkeit nachgewiesen wird, und vorbehaltlich der Verjährung.)
Dann gibt es die illiquiden Kunden, die sich meistens um nix kümmern und mit dem BGB nicht gerade auf DU und DU stehen.
Es mag dann noch eine kleine Schnittmenge geben. Auch gutes Recht kann ich schlechte Hände geraten, das erleben wir in allen Lebensbereichen täglich. Oft haben die Leute dann aber auch keinen Erfolg damit. Wenn hier im Forum oder anderswo der Preisprotest von illiquiden Kunden diskreditiert wird, stelle ich mich dem entgegen. Auch wenn es manch einem GVU mal gut tut, wenn er vom Gericht mit einer §93ZPO- Kostenentscheidung nach Hause geschickt wird, weil der Kunde den Sockelbetrag sofort anerkennt.
Die drei Gruppen zu trennen, setzt voraus, dass man sich die Mühe macht (s.o.) eine Paralellrechnung nach dem alten Preis zu erstellen. Tut man dies nicht, verläuft das \"Projekt § 315\" (Zitat BGW) auf Versorgerseite irgendwie unrund, wenn man dann hin und wieder so eine lästige einstw. Verf. im Hause hat, weil im Mahnschreiben etwas zu viel mit dem Säbel gerasselt wurde und der Kunde diesen Humor nicht teilt.
By the way: Ein wegen Preisprotest gesperrter Kunde nimmt kein Gas mehr ab. Dann ist ein Kunde mit § 315- Tarif vielleicht auch wirtschaftlich interessanter.
Was die Sperrandrohung im Falle Wilhelmshaven angeht, nun, da war ja zwischenzeitlich auch die Einschaltung des Wirtschaftsministeriums usw. in Aussicht gestellt worden.
Es wäre auch für eine unabhängige Justiz ein merkwürdiger Vorgang, wenn es nicht dann und wann einmal Abweichungen gäbe. Hierfür gibt es den Instanzenzug, der eine einheitliche Rechtsprechung sicherstellt. Es gibt zur Versorgungssperre zwischenzeitlich auch einen Beschluss des OLG Düsseldorf. Hiervon und von anderen stattgebenden Entscheidungen hatte ich Ihnen bereits berichtet. In soweit ist es richtig, dass die Sache langweilig wird, bloß scheinen auch Sie sich nach wie vor schwer zu tun, sich mit der Rechtslage tatsächlich abzufinden.
M.f.G. aus Berlin
der Graf
RR-E-ft:
@Graf Koks
Nach meiner Einschätzung ist Hennessy nicht eben einer, der sich mit irgend etwas abfindet.
Allein dafür, sich gegenüber dem Vorlieferanten auf die Nichtigkeit des Bezugsvertrages und Unbilligkeit der Preisstellung zu berufen, wird es wohl noch nicht ausgereicht haben.
Dabei ist doch ganz offensichtlich, wie einfach es sein kann.
Gern würde ich davon lesen.
@Hennessy
Nur Mut und andere davon überzeugen, möglichst große Player wie etwa MVV und andere.
Wenn sich viele Ortsversorger mit einmal entsprechend zur Wehr setzen, gibt es auch dort einen Flächenbrand.
Immerhin ist die Idee ja hoch ansteckend.
Die Macht des Faktischen schafft ein übriges.
Und schon ist der bisherige Unsinn Geschichte.
Davon bin ich überzeugt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln